Autor Thema: Arbeitgeber bietet kein Homeoffice an, obwohl nichts dagegen spricht  (Read 10098 times)

XTinaG

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Erkenntnis aus diesem Thread: Ob der HO-Pflicht nachgekommen wird oder nicht ist vollkommen willkürlich - das I-Tüpfelchen der ohnehin auf jeder Ebene desolaten Pandemie-Politik.

Welche "Home Office"-Pflicht?


WasDennNun

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Das ist aber keine Pflicht, sondern eine Pflicht ein Angebot zu machen, sofern es keine betrieblichen Gründe gibt.
Und da die immer sehr schnell "konstruiert" sind, ohne großartig dieses zu Begründen ist....

XTinaG

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Eben. Also keine "Home Office"-Pflicht. Stattdessen die bedingte Pflicht des Arbeitgebers, ein Angebot zum machen, und die bedingte Pflicht des Arbeitnehmers, dieses anzunehmen.

DiVO

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Und hier sind wir ehrlich gesagt wieder bei einem der Grundprobleme "des" öD enagekommen: Haben wir schon immer so gemacht, warum sollen wir da was ändern?

Das wird auch durch die schnellen Antworten von XTinaG und WasDennNun nur unterstrichen. Wie hier sofort Lösungvorschläge kommen wie der Arbeitgeber das Ganze umgehen kann - herrlich!

Fakt ist: Die Arbeitswelt hat sich in den letzten zwei Jahren verändert und sie wird sicher weiter verändern. Der öD wird sich hier auch bewegen müssen, wenn er nicht komplett abgehängt werden möchte.

Meine Frau ist seit je her in der PW. In ihrer Firma besteht seit 1,5 Jahren für die Verwaltung keine Anwesenheitspflicht mehr im Büro - es arbeiten alle remote. Ein Vorteil war, dass es in der Verwaltung zu keinerlei coronabedingten Ausfällen kam.

Ein Blick auf den Koalitionsvertrag zeigt übrigens auch wo die Reise hingehen wird. Die Ampelparteien wollen ein Gesetz zur generellen Homeofficepflicht auf den Weg bringen.

Herbert Meyer

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Bei uns gab es zumindest noch eine unterhaltsame Wendung: Mitarbeiter mit positiven PCR-Test, der im größten Büro sitzt und zudem in den Mittagspausen ein sehr geselliger Mensch ist. Statt ein paar Wochen politisch gewünschten Home Office hat der Arbeitgeber nun mit allerhand Quarantänefällen und AUs zu hadern, da sich die "kontaktgefährdeten" Mitarbeiter jetzt natürlich alle etwas "unwohl" fühlen und zur Vorsicht ein paar Tage "das Bett" hüten.

XTinaG

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Und hier sind wir ehrlich gesagt wieder bei einem der Grundprobleme "des" öD enagekommen: Haben wir schon immer so gemacht, warum sollen wir da was ändern?

Das wird auch durch die schnellen Antworten von XTinaG und WasDennNun nur unterstrichen. Wie hier sofort Lösungvorschläge kommen wie der Arbeitgeber das Ganze umgehen kann - herrlich!

Fakt ist: Die Arbeitswelt hat sich in den letzten zwei Jahren verändert und sie wird sicher weiter verändern. Der öD wird sich hier auch bewegen müssen, wenn er nicht komplett abgehängt werden möchte.

Meine Frau ist seit je her in der PW. In ihrer Firma besteht seit 1,5 Jahren für die Verwaltung keine Anwesenheitspflicht mehr im Büro - es arbeiten alle remote. Ein Vorteil war, dass es in der Verwaltung zu keinerlei coronabedingten Ausfällen kam.

Ein Blick auf den Koalitionsvertrag zeigt übrigens auch wo die Reise hingehen wird. Die Ampelparteien wollen ein Gesetz zur generellen Homeofficepflicht auf den Weg bringen.
Wenn es eine solche Pflicht gibt, gibt es sie halt. Jetzt gibt es sie nicht. Die Anwendung geltender rechtlicher Regelungen ist keine Umgehung einer eingebildeten Pflicht, sondern schlicht Rechtsanwendung.

DiVO

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Wieso eingebildete Pflicht? Ist doch im Infektionsschutz klar geregelt. Wenn du der Ansicht bist, dass diese Pflicht leicht zu umgehen ist, ist das was anderes.

Johann

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Mal angenommen, dass ein Arbeitnehmer oder Beamter auch ohne Angebot des Arbeitgebers/Dienstherrn ins Homeoffice übergeht und dort weiterhin zu 100% seinen Tätigkeiten nachkommt. Gesetzt dem Fall, dass es in der ersten Jahreshälfte bereits problemlos funktioniert hat.

Welche Folgen hätte das für ihn und wie würdet ihr die Wahrscheinlichkeit bewerten, dass er vor einem Arbeitsgericht erfolgreich gegen diese Folgen klagen könnte? Natürlich mit den derzeitigen Sonderregeln.

XTinaG

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Wieso eingebildete Pflicht? Ist doch im Infektionsschutz klar geregelt. Wenn du der Ansicht bist, dass diese Pflicht leicht zu umgehen ist, ist das was anderes.

Weil es keine "Home Office"-Pflicht gibt. Im IfsG ist klar geregelt, was zu tun ist und vom wem. Eine "Home Office"-Pflicht gehört nicht dazu. Stattdessen gibt es die bedingte Pflicht des Arbeitgebers, ein Angebot zu machen, Bürotätigkeiten u.ä. von zu Hause aus zu erledigen, und die bedingte Pflicht des Arbeitnehmers, dieses anzunehmen. Ob die Bedingungen dafür erfüllt sind, unterliegt zunächst der Einschätzungsprärogative des jeweils Verpflichteten.

XTinaG

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Mal angenommen, dass ein Arbeitnehmer oder Beamter auch ohne Angebot des Arbeitgebers/Dienstherrn ins Homeoffice übergeht und dort weiterhin zu 100% seinen Tätigkeiten nachkommt. Gesetzt dem Fall, dass es in der ersten Jahreshälfte bereits problemlos funktioniert hat.

Welche Folgen hätte das für ihn und wie würdet ihr die Wahrscheinlichkeit bewerten, dass er vor einem Arbeitsgericht erfolgreich gegen diese Folgen klagen könnte? Natürlich mit den derzeitigen Sonderregeln.

Ein Arbeitnehmer könnte jedenfalls abgemahnt und bei weiterer Vertragsverletzung gekündigt werden. Ich sehe nicht, daß eine dagegen gerichtete Kündigungsschutzklage erfolgreich sein könnte. Selbst dann nicht, wenn im Nachhinein zum vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers festgestellt würde, daß der Arbeitgeber ein Angebot hätte machen müssen.

DiVO

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Wieso eingebildete Pflicht? Ist doch im Infektionsschutz klar geregelt. Wenn du der Ansicht bist, dass diese Pflicht leicht zu umgehen ist, ist das was anderes.

Weil es keine "Home Office"-Pflicht gibt. Im IfsG ist klar geregelt, was zu tun ist und vom wem. Eine "Home Office"-Pflicht gehört nicht dazu. Stattdessen gibt es die bedingte Pflicht des Arbeitgebers, ein Angebot zu machen, Bürotätigkeiten u.ä. von zu Hause aus zu erledigen, und die bedingte Pflicht des Arbeitnehmers, dieses anzunehmen. Ob die Bedingungen dafür erfüllt sind, unterliegt zunächst der Einschätzungsprärogative des jeweils Verpflichteten.

Also ist der AG verpflichtet HO anzubieten. Das war ja das ursprüngliche Problem dieses Threads.

Gewerbeaufsichtbeamter

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Wieso eingebildete Pflicht? Ist doch im Infektionsschutz klar geregelt. Wenn du der Ansicht bist, dass diese Pflicht leicht zu umgehen ist, ist das was anderes.

Der Arbeitgeber hat gemäß § 28b Abs. 4 den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder bei vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, dass sie diese Tätigkeiten in ihren Wohnungen ausführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dem entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe dem entgegenstehen.

Wenn der Arbeitgeber jetzt sagt es liegen zwingende Gründe vor, dann ist das halt so.

XTinaG

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Wieso eingebildete Pflicht? Ist doch im Infektionsschutz klar geregelt. Wenn du der Ansicht bist, dass diese Pflicht leicht zu umgehen ist, ist das was anderes.

Weil es keine "Home Office"-Pflicht gibt. Im IfsG ist klar geregelt, was zu tun ist und vom wem. Eine "Home Office"-Pflicht gehört nicht dazu. Stattdessen gibt es die bedingte Pflicht des Arbeitgebers, ein Angebot zu machen, Bürotätigkeiten u.ä. von zu Hause aus zu erledigen, und die bedingte Pflicht des Arbeitnehmers, dieses anzunehmen. Ob die Bedingungen dafür erfüllt sind, unterliegt zunächst der Einschätzungsprärogative des jeweils Verpflichteten.

Also ist der AG verpflichtet HO anzubieten. Das war ja das ursprüngliche Problem dieses Threads.

Du unterschlägst das wesentliche Wort "bedingte". Es ist eben nur eine bedingte Pflicht. Und auch nur die bedingte Pflicht zu einem Angebot. Das muß der Arbeitnehmer auch erstmal annehmen. Auch dazu hat dieser lediglich eine bedingte Pflicht. Also ist eine "Home Office"-Pflicht eben nur eingebildet. Welche Pflichten, und diese auch nur bedingt, tatsächlich bestehen, habe ich geschrieben.

Error99

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Das Ganze geht hier in die zweite Runde:


"Begründung" warum unser Arbeitsbereich nicht im HO arbeiten kann oder nur in 2 oder 3 Tagen die Woche ist:


"da sich die Gesellschaft nicht in einem Lockdown befindet und andere OEn ebenfalls vor Ort arbeiten tun wir das ebenso. Des weiteren gibt es innerhalb der Behörde eine hohe Impfquote und sehr niedrige Infektionszahlen"


Großartig :D


Zugegeben wir haben (wie wohl fast jedes Unternehmen und jede Behörde) Organisationseinheiten, welche einfach nicht von zu Hause aus arbeiten können. An keinem Tag die Woche.
Das als Begründung zu nehmen finde ich schon sehr gewagt.