Autor Thema: Arbeitgeber bietet kein Homeoffice an, obwohl nichts dagegen spricht  (Read 10115 times)

ProfTii

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Hierzu eine theoretische Frage, da ich nicht das Problem habe dass sich mein AG irgendwelche Gründe ausdenkt, weshalb wir nicht im HO arbeiten könne sollten, sondern uns das selbst entscheiden lässt (Wir haben das Angebot bekommen so viele Tage im HO zu arbeiten, wie es die dienstlichen Belange zulassen - heißt es war lediglich die Abstimmung in der Orgaeinheit von Nöten):

Sollte der AG jetzt, wie hier auch des Öfteren dargestellt, ausführen, dass betriebliche Gründe dagegen stehen und kein HO anbieten - so muss er das vor seinen AN nicht begründen - ist dies gerichtlich nachprüfbar, ob tatsächlich objektive Gründe vorliegen? - Ich denke darauf zielt auch die Frage des TE ab: Kann man sich dagegen wehren, bzw. gibt es die Möglichkeit zumindest die Ist-Situation hinsichtlich der Hinderungsgründe überprüfen zu lassen?

XTinaG

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Das ist auch einer gerichtliche Überprüfung zugänglich.

Kat

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Hierzu eine theoretische Frage, da ich nicht das Problem habe dass sich mein AG irgendwelche Gründe ausdenkt, weshalb wir nicht im HO arbeiten könne sollten, sondern uns das selbst entscheiden lässt (Wir haben das Angebot bekommen so viele Tage im HO zu arbeiten, wie es die dienstlichen Belange zulassen - heißt es war lediglich die Abstimmung in der Orgaeinheit von Nöten):

Sollte der AG jetzt, wie hier auch des Öfteren dargestellt, ausführen, dass betriebliche Gründe dagegen stehen und kein HO anbieten - so muss er das vor seinen AN nicht begründen - ist dies gerichtlich nachprüfbar, ob tatsächlich objektive Gründe vorliegen? - Ich denke darauf zielt auch die Frage des TE ab: Kann man sich dagegen wehren, bzw. gibt es die Möglichkeit zumindest die Ist-Situation hinsichtlich der Hinderungsgründe überprüfen zu lassen?

Gesetzlich vielleicht nicht, da bei uns in der Dienstvereinbarung vereinbart ist, daß bei Ablehnung immer der Personalrat involviert werden muss. Das steht in der DV.

WasDennNun

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Gesetzlich vielleicht nicht, da bei uns in der Dienstvereinbarung vereinbart ist, daß bei Ablehnung immer der Personalrat involviert werden muss. Das steht in der DV.
Wenn der AG gegen das IfSG oder ArbSchG verstößt, dann kann das nicht durch ein PR legitimiert werden.

Kat

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wird es ja auch nicht. Im Gegenteil. Deswegen muß die Ablehnung ja über den PR laufen.

Kaiser80

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Also DV hin oder her. Der PR wird nicht durchsetzen können, dass ein Angebot seitens des AG gemacht wird, ihm wird auch nicht der Grund einer Ablehnung mitzuteilen sein. Wir als PR sind doch in vielen Fällen schlicht zahnlose Tiger...

XTinaG

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Bei der gesetzlichen Verpflichtung gibt es aber keine Ablehnung, sondern lediglich den Verzicht des Arbeitgebers, ein Angebot zu unterbreiten.

Britta2

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Beispiel hier aktuell:  Anfrage an Verwaltungsleitung, wie ab dem 1.1.2022 verfahren wird.
Antwort:  keine Zuständigkeit, den direkten Vorgesetzten fragen.
Den gefragt - keine Antwort. Es gibt schlichtweg keine verbindliche Aussage des AG (wie schon immer üblich), keine konkrete Weisung.
In Kürze starten allg die Weihnachtsferien und ist eh niemand mehr erreichbar. Ich bin jetzt schon im Urlaub.

Ich gedenke, diesmal die Sache auszusitzen. Keine sinnlose Energieverschwendung. 2 Anfragen sollten genügen.
Homeoffice hatten wir bis Juli. Die im Homeoffice genutzte Technik hatte jeder AN selbst stellen. Es ist also alles vorhanden und erprobt. Inklusive seit Jahren existierendes IT-Netzwerk nach draußen.
Es genügt doch, wenn der AN seine Arbeitsleistung anbietet. Pflicht somit erfüllt.

XTinaG

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Wenn Du nicht an Deinem Arbeitsplatz erscheinst, hast Du Deine Arbeit nicht angeboten. Die gesetzliche Regelung enthält keinen Anspruch auf "Home Office". Es gibt die bedingte Pflicht des Arbeitgebers, ein Angebot zu machen, Bürotätigkeiten u.ä. von zu Hause zu erledigen. Macht er keines, ist man verpflichtet, seiner Arbeit an seinem Arbeitsplatz nachzugehen. Tut man das nicht, kann man zügig abgemahnt und gekündigt werden.

Kaiser80

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Wer kümmert sich denn in der Zeit um deine Kakteen @Britta2?