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Arbeitgeber bietet kein Homeoffice an, obwohl nichts dagegen spricht
ProfTii:
Hierzu eine theoretische Frage, da ich nicht das Problem habe dass sich mein AG irgendwelche Gründe ausdenkt, weshalb wir nicht im HO arbeiten könne sollten, sondern uns das selbst entscheiden lässt (Wir haben das Angebot bekommen so viele Tage im HO zu arbeiten, wie es die dienstlichen Belange zulassen - heißt es war lediglich die Abstimmung in der Orgaeinheit von Nöten):
Sollte der AG jetzt, wie hier auch des Öfteren dargestellt, ausführen, dass betriebliche Gründe dagegen stehen und kein HO anbieten - so muss er das vor seinen AN nicht begründen - ist dies gerichtlich nachprüfbar, ob tatsächlich objektive Gründe vorliegen? - Ich denke darauf zielt auch die Frage des TE ab: Kann man sich dagegen wehren, bzw. gibt es die Möglichkeit zumindest die Ist-Situation hinsichtlich der Hinderungsgründe überprüfen zu lassen?
XTinaG:
Das ist auch einer gerichtliche Überprüfung zugänglich.
Kat:
--- Zitat von: ProfTii am 06.12.2021 07:21 ---Hierzu eine theoretische Frage, da ich nicht das Problem habe dass sich mein AG irgendwelche Gründe ausdenkt, weshalb wir nicht im HO arbeiten könne sollten, sondern uns das selbst entscheiden lässt (Wir haben das Angebot bekommen so viele Tage im HO zu arbeiten, wie es die dienstlichen Belange zulassen - heißt es war lediglich die Abstimmung in der Orgaeinheit von Nöten):
Sollte der AG jetzt, wie hier auch des Öfteren dargestellt, ausführen, dass betriebliche Gründe dagegen stehen und kein HO anbieten - so muss er das vor seinen AN nicht begründen - ist dies gerichtlich nachprüfbar, ob tatsächlich objektive Gründe vorliegen? - Ich denke darauf zielt auch die Frage des TE ab: Kann man sich dagegen wehren, bzw. gibt es die Möglichkeit zumindest die Ist-Situation hinsichtlich der Hinderungsgründe überprüfen zu lassen?
--- End quote ---
Gesetzlich vielleicht nicht, da bei uns in der Dienstvereinbarung vereinbart ist, daß bei Ablehnung immer der Personalrat involviert werden muss. Das steht in der DV.
WasDennNun:
--- Zitat von: Kat am 06.12.2021 10:15 ---
Gesetzlich vielleicht nicht, da bei uns in der Dienstvereinbarung vereinbart ist, daß bei Ablehnung immer der Personalrat involviert werden muss. Das steht in der DV.
--- End quote ---
Wenn der AG gegen das IfSG oder ArbSchG verstößt, dann kann das nicht durch ein PR legitimiert werden.
Kat:
wird es ja auch nicht. Im Gegenteil. Deswegen muß die Ablehnung ja über den PR laufen.
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