Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[BW] Alimentation kinderreiche Beamte Baden Württemberg

(1/1)

Theländ:
Hallo Zusammen,

ich beziehe für 4 Kinder Familienzuschlag und habe im Jahr  im Jahr  2018 Widerspruch gegen die Höhe der Besoldung für meine jüngsten beiden Kinder eingelegt.

Per Widerspruchsbescheid des LBV Baden-Württemberg wurde mir mitgeteilt, dass das Verfahren ausgesetzt ist und auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird. Es wurde ergänzt, dass das Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung hiervon unabhängig besteht.

Damals habe ich den letzten Satz mit der haushaltsnahen Geltendmachung nicht wahrgenommen und auch wohl überlesen. Beim Gesetz in NRW zur Nachzahlung des kinderbezogenen Familienzuschlages ab dem 3. Kind ist mir die Problematik mit der haushaltsnahen Geltendmachung zum ersten mal bewusst geworden.

Gibt es für Baden-Württemberg schon Überlegungen, wie der kinderbezogene Familienzuschlag ab dem 3 Kind verfassungskonform geregelt werden soll und unter welchen Voraussetzungen es Nachzahlungen gibt?

Bin gespannt auf Antworten.

Navigation

[0] Message Index

Go to full version