Autor Thema: Akten mit nach Hause nehmen = verboten? Legale Alternativen?  (Read 4923 times)

meyerle

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Hallo,

ich habe immer wieder mal Akten mit nach Hause ins HO genommen. Habe mir nie darüber 1. Gedanken gemacht und 2. die alte Vorgesetzte hat das immer abgenickt und nie gesagt, dass es nicht ok ist.

Seit gestern einen neuen Vorgesetzten. Ich kam heute mit Akten unterm Arm von Auto ans Bürogebäude und der lief mir übern und fragte mich, ob ich dienstliche Akten mit zu Hause hatte. Ja, hatte ich. Wie will ich im HO sonst Akten bearbeiten? Das wäre nicht ok, weil datenschutzrechtlich verboten. Ich solle im HO quasi nur Arbeiten machen, für die man keine Akten benötigt und u. U. am Tag vorher Einganspost einscannen und die mir an die dienatliche E-Mail-Adresse schicken.

Ist die Mitnahme von Dienstakten mit nach Hause ins HO, wo ich ja dienstlich arbeite, datenschutzrechtlich tatsächlich verboten? Falls ja, aus welcher Rechtsgrundlage geht das bitte hervor?

Wie könnte man generell datenschutzrechtlich sicher, Dienstakten mit nach Hause nehmen? Gibts dafür evtl. entsprechende Koffer oder Transportboxen?

Danke.

MfG

Zeussowitz

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Gibt viele Wege das zu leisten.

Das ist aber hier kaum das Problem. Klingt eher nach Zeichen/Duftmarke setzen.

Bitte um ein Gespräch und erklär die Problematik einer solchen Anweisung bzw. die Vorteile des Mitnehmens.
Dann erarbeitet ihr entweder eine Lösung, mit der der neue Vorgesetzte leben kann, oder du bist halt im HO maximal unproduktiv, was aber dann nicht dein Problem ist.

Jetzt mit Paragrafen, Urteilen und Rechtsauffassungen zu kommen, wird im Binnenverhältnis zum Vorgesetzen nicht unbedingt schlau sein. Da bist du ruckzuck in einer Schublade.

Jetzt könnte man sagen, eine gute Führungskraft kann das einordnen. Deshalb hab ich aber ja auch Vorgesetzter geschrieben. Im ÖD gibt es meiner Erfahrung nach zu wenig Führungskraft und zu viel Vorgesetztentum. Das aber nur als persönliche Einschätzung.

clarion

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Hallo,

wir haben abschließbare Transportkoffer, die Anweisung die Sachen vor Familienangehörige unter Verschluss zu halten und forcieren jetzt die E-Akte.

meyerle

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Danke soweit schonmal.

Für mich ist halt der Aufhänger: ist es nun gesetzlich tatsächlich generell verboten oder nur grundsätzlich? Ist die Mitnahme im eigenen Koffer oder Tasche oder Rucksack gesetzlich verboten, aber in einem abschließbaren Transportkoffer gesetzlich erlaubt?

Ich will da auch weniger ein Fass aufmachen, sondern schon lösungsorientiert, aber auch begründend an die Sache herangehen. ;-)

gerzeb

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Danke soweit schonmal.

Für mich ist halt der Aufhänger: ist es nun gesetzlich tatsächlich generell verboten oder nur grundsätzlich? Ist die Mitnahme im eigenen Koffer oder Tasche oder Rucksack gesetzlich verboten, aber in einem abschließbaren Transportkoffer gesetzlich erlaubt?

Ich will da auch weniger ein Fass aufmachen, sondern schon lösungsorientiert, aber auch begründend an die Sache herangehen. ;-)

Der eigene Rucksack oder Tasche hat halt ein gewisses Geschmäckle. Wenn der geklaut wird oder du ihn ausversehen vergisst, könnten zum Teil hochpersönliche und sensible Daten auf einfachste Weise an Unbefugte gelangen. Wir haben es bei uns so geregelt, dass Akten in verschließbaren Koffern transportiert werden. Das gibt natürlich auch keine 100%ige Sicherheit, es ist jedoch wesentlich schwieriger für Dritte an die entsprechenden Akten zu gelangen.

clarion

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Hallo,

Mit Gesetzestexten argumentieren fördert das Zusammenleben nicht unbedingt.  Wie 2äre es wenn Du den Vorgesetzten um ein Gespräch bittest und dann einfach  einen Lösungsvorschlag, z.B. Transportkoffer anbietest. Erkläre ihm, dass eine Arbeit im HO ohne Akteneinsicht nicht zielführend wäre.

Dakmer

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Wir sind verpflichtet, die Akten für das Homeoffice in einem abschließbaren Koffer/Tasche zu transortieren.
Zu Hause auch abschließbar zu lagern und ohne Einsicht der Familienangehörigen.
Damit ist dem Datenschutz gedient.

Kommt drauf an, was in eurer Datenschutzanweisung steht.

Organisator

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Danke soweit schonmal.

Für mich ist halt der Aufhänger: ist es nun gesetzlich tatsächlich generell verboten oder nur grundsätzlich? Ist die Mitnahme im eigenen Koffer oder Tasche oder Rucksack gesetzlich verboten, aber in einem abschließbaren Transportkoffer gesetzlich erlaubt?

Ich will da auch weniger ein Fass aufmachen, sondern schon lösungsorientiert, aber auch begründend an die Sache herangehen. ;-)

nein, es ist nicht verboten. Sehr wohl aber verboten ist es, sich die Unterlagen mit personenbezogenen Daten gescannt an die private E-Mail-Adresse zu senden.

Max

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Du musst mindestens sicherstellen,  dass die Akten vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.
Das ist auf dem heimischen Küchentisch nicht unbedingt gegeben.

Danielr

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Naja Akten unterm Arm ist ja definitv fahrlässig. Würde mich wundern, wenn das nach eurer HO Regelung unzulässig ist.

Organisator

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Naja Akten unterm Arm ist ja definitv fahrlässig.

Sehe ich nicht so. Wenn ich Akten unterm Arm trage, sind sie defenitiv von unberechtigtem Zugriff geschützt.

Danielr

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Mag in dem Moment so sein. Davor lagen sie aber irgendwo im Auto rum und das Kind bzw. der Partner hatte eine Lektüre für die Fahrt. Außerdem gibt es ja noch ungeschickte Menschen...

Organisator

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Eben. Von daher soll der AG Vorgaben machen (Transportbehälter, abschließbarer Schrank zu Hause usw.) oder den Beschäftigten vertrauen.

timiditas

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Bei uns ist das in der Dienstvereinbarung (DV) für das mobile Arbeiten geregelt. Die Akten müssen eben auf dem Weg und zu Hause unter Verschluss. (Arbeiten am Küchentisch würde den hier geltenden Regeln ohnehin widersprechen, die Anforderungen an den Arbeitsplatz zu Hause sind in der DV eindeutig definiert, auch wenn in der Realität das noch nie jemand bei den Arbeitnehmern zu Hause kontrolliert hat...)

carriegross

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Was machen denn die Mitarbeiter bzw. die Arbeitgeber, bei denen die Mitarbeiter krank werden, einen Unfall hatten, gestorben sind ... und die mitgenommen Akten liegen noch bei denen zu Hause oder sind mit "verunfallt" ...?