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Akten mit nach Hause nehmen = verboten? Legale Alternativen?

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meyerle:
Hallo,

ich habe immer wieder mal Akten mit nach Hause ins HO genommen. Habe mir nie darüber 1. Gedanken gemacht und 2. die alte Vorgesetzte hat das immer abgenickt und nie gesagt, dass es nicht ok ist.

Seit gestern einen neuen Vorgesetzten. Ich kam heute mit Akten unterm Arm von Auto ans Bürogebäude und der lief mir übern und fragte mich, ob ich dienstliche Akten mit zu Hause hatte. Ja, hatte ich. Wie will ich im HO sonst Akten bearbeiten? Das wäre nicht ok, weil datenschutzrechtlich verboten. Ich solle im HO quasi nur Arbeiten machen, für die man keine Akten benötigt und u. U. am Tag vorher Einganspost einscannen und die mir an die dienatliche E-Mail-Adresse schicken.

Ist die Mitnahme von Dienstakten mit nach Hause ins HO, wo ich ja dienstlich arbeite, datenschutzrechtlich tatsächlich verboten? Falls ja, aus welcher Rechtsgrundlage geht das bitte hervor?

Wie könnte man generell datenschutzrechtlich sicher, Dienstakten mit nach Hause nehmen? Gibts dafür evtl. entsprechende Koffer oder Transportboxen?

Danke.

MfG

Zeussowitz:
Gibt viele Wege das zu leisten.

Das ist aber hier kaum das Problem. Klingt eher nach Zeichen/Duftmarke setzen.

Bitte um ein Gespräch und erklär die Problematik einer solchen Anweisung bzw. die Vorteile des Mitnehmens.
Dann erarbeitet ihr entweder eine Lösung, mit der der neue Vorgesetzte leben kann, oder du bist halt im HO maximal unproduktiv, was aber dann nicht dein Problem ist.

Jetzt mit Paragrafen, Urteilen und Rechtsauffassungen zu kommen, wird im Binnenverhältnis zum Vorgesetzen nicht unbedingt schlau sein. Da bist du ruckzuck in einer Schublade.

Jetzt könnte man sagen, eine gute Führungskraft kann das einordnen. Deshalb hab ich aber ja auch Vorgesetzter geschrieben. Im ÖD gibt es meiner Erfahrung nach zu wenig Führungskraft und zu viel Vorgesetztentum. Das aber nur als persönliche Einschätzung.

clarion:
Hallo,

wir haben abschließbare Transportkoffer, die Anweisung die Sachen vor Familienangehörige unter Verschluss zu halten und forcieren jetzt die E-Akte.

meyerle:
Danke soweit schonmal.

Für mich ist halt der Aufhänger: ist es nun gesetzlich tatsächlich generell verboten oder nur grundsätzlich? Ist die Mitnahme im eigenen Koffer oder Tasche oder Rucksack gesetzlich verboten, aber in einem abschließbaren Transportkoffer gesetzlich erlaubt?

Ich will da auch weniger ein Fass aufmachen, sondern schon lösungsorientiert, aber auch begründend an die Sache herangehen. ;-)

gerzeb:

--- Zitat von: meyerle am 23.11.2021 21:18 ---Danke soweit schonmal.

Für mich ist halt der Aufhänger: ist es nun gesetzlich tatsächlich generell verboten oder nur grundsätzlich? Ist die Mitnahme im eigenen Koffer oder Tasche oder Rucksack gesetzlich verboten, aber in einem abschließbaren Transportkoffer gesetzlich erlaubt?

Ich will da auch weniger ein Fass aufmachen, sondern schon lösungsorientiert, aber auch begründend an die Sache herangehen. ;-)

--- End quote ---

Der eigene Rucksack oder Tasche hat halt ein gewisses Geschmäckle. Wenn der geklaut wird oder du ihn ausversehen vergisst, könnten zum Teil hochpersönliche und sensible Daten auf einfachste Weise an Unbefugte gelangen. Wir haben es bei uns so geregelt, dass Akten in verschließbaren Koffern transportiert werden. Das gibt natürlich auch keine 100%ige Sicherheit, es ist jedoch wesentlich schwieriger für Dritte an die entsprechenden Akten zu gelangen.

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