Autor Thema: Akten mit nach Hause nehmen = verboten? Legale Alternativen?  (Read 4922 times)

Organisator

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Warten, bis der MA wieder einsatzfähig ist oder einen anderen MA beauftragen, die Akten abzuholen.

Dakmer

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Bei uns ist das in der Dienstvereinbarung (DV) für das mobile Arbeiten geregelt.

Genau da muss man schauen, ob es eine DV für mobiles Arbeiten ist oder ob es ein fester Telearbeitsplatz ist. Mobiles Arbeiten geht auch auf der Terrasse oder der Parkbank. Kommt drauf an, was die jeweilige Behörde auf welche Weise geregelt hat.

BAT

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HO verträgt sich eigentlich nur mit digitaler Aktenführung. Auch das haben wir verpennt.  :D

carriegross

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HO verträgt sich eigentlich nur mit digitaler Aktenführung. Auch das haben wir verpennt.  :D

Darauf wollte ich hinaus.

Vielleicht ein anderes, praxisnaheres, Beispiel, das ich täglich bei mir selbst oder Kollegen erlebe: man hat die Akte aufm Tisch liegen, Vorgesetzter kommt, fragt nach Akte, müsste die ganz dringend selbst haben, weil ... Viel Spaß, wenn die Akte bei jemanden zu Hause im HO liegt. Ich glaube nicht, dass es der Vorgesetzte ist, der die Akte holt. Entweder der Azubi, Praktikant, Student ..., falls vorhanden. Notfalls derjenige, bei dem die Akte liegt. Arbeit kann ja liegenbleiben. Fährt man halt mit der Akte zur Arbeit. Alles schon da gewesen! Fernmündlich über die Akte reden ... kann und will auch keiner. Man muss halt Manches Live selbst sehen. Akte scannen und per pdf an dienstliche E-Mail-Adresse des Vorgesetzten. Geht auch nur, wenn man entsprechende Hardware seitens des AG im HO hat. Hat wohl kaum einer!

BAT

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Na, gegen Unvermögen hilft weder Digitales noch Analoges.  :o

MH

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Wir arbeiten mit der E-Akte. Papierform in jeglicher Form ist eher unerwünscht und wird Stück für Stück abgebaut.
Somit gibt es dieses Problem nicht. Außerdem hat man hier alles auf einem Blick und jeder kann darauf zugreifen... z.B. Krankheitsvertretung, Urlaubsvertretung etc.  Finde ich um einiges besser..



Thiesi

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Akte scannen und per pdf an dienstliche E-Mail-Adresse des Vorgesetzten. Geht auch nur, wenn man entsprechende Hardware seitens des AG im HO hat. Hat wohl kaum einer!
Ein Smartphone hat wohl kaum einer?  :o
"We're with you all the way, mostly"

carriegross

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Akte scannen und per pdf an dienstliche E-Mail-Adresse des Vorgesetzten. Geht auch nur, wenn man entsprechende Hardware seitens des AG im HO hat. Hat wohl kaum einer!
Ein Smartphone hat wohl kaum einer?  :o

Nicht DS-GVO-konform!

Thiesi

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Magst du erläutern, wo du das Problem siehst, oder wolltest du einfach nur ein Buzzword raushauen?
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Thiesi

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"We're with you all the way, mostly"


Thiesi

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Guck mal:

https://www.alibaba.com/countrysearch/CN/rice-bag.html

Magst du noch meine Frage beantworten oder wollen wir einfach weiter irgendwelche Links posten? Wobei - du hast meine Frage ja eigentlich schon beantwortet.
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carriegross

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du hast meine Frage ja eigentlich schon beantwortet.

Nicht "eigentlich"!

timiditas

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Bei uns ist das in der Dienstvereinbarung (DV) für das mobile Arbeiten geregelt.

Genau da muss man schauen, ob es eine DV für mobiles Arbeiten ist oder ob es ein fester Telearbeitsplatz ist. Mobiles Arbeiten geht auch auf der Terrasse oder der Parkbank. Kommt drauf an, was die jeweilige Behörde auf welche Weise geregelt hat.

Die DV heißt bei uns nur so. Sie regelt inhaltlich alle Belange für (dauerhafte) Heimarbeit, (anteilige) feste Telearbeit und mobiles Arbeiten. Dem gingen jahrelange Verhandlungen zwischen Personalrat und Verwaltungsführung voraus...