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Akten mit nach Hause nehmen = verboten? Legale Alternativen?
Organisator:
Warten, bis der MA wieder einsatzfähig ist oder einen anderen MA beauftragen, die Akten abzuholen.
Dakmer:
--- Zitat von: timiditas am 24.11.2021 14:32 ---Bei uns ist das in der Dienstvereinbarung (DV) für das mobile Arbeiten geregelt.
--- End quote ---
Genau da muss man schauen, ob es eine DV für mobiles Arbeiten ist oder ob es ein fester Telearbeitsplatz ist. Mobiles Arbeiten geht auch auf der Terrasse oder der Parkbank. Kommt drauf an, was die jeweilige Behörde auf welche Weise geregelt hat.
BAT:
HO verträgt sich eigentlich nur mit digitaler Aktenführung. Auch das haben wir verpennt. :D
carriegross:
--- Zitat von: BAT am 24.11.2021 17:40 ---HO verträgt sich eigentlich nur mit digitaler Aktenführung. Auch das haben wir verpennt. :D
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Darauf wollte ich hinaus.
Vielleicht ein anderes, praxisnaheres, Beispiel, das ich täglich bei mir selbst oder Kollegen erlebe: man hat die Akte aufm Tisch liegen, Vorgesetzter kommt, fragt nach Akte, müsste die ganz dringend selbst haben, weil ... Viel Spaß, wenn die Akte bei jemanden zu Hause im HO liegt. Ich glaube nicht, dass es der Vorgesetzte ist, der die Akte holt. Entweder der Azubi, Praktikant, Student ..., falls vorhanden. Notfalls derjenige, bei dem die Akte liegt. Arbeit kann ja liegenbleiben. Fährt man halt mit der Akte zur Arbeit. Alles schon da gewesen! Fernmündlich über die Akte reden ... kann und will auch keiner. Man muss halt Manches Live selbst sehen. Akte scannen und per pdf an dienstliche E-Mail-Adresse des Vorgesetzten. Geht auch nur, wenn man entsprechende Hardware seitens des AG im HO hat. Hat wohl kaum einer!
BAT:
Na, gegen Unvermögen hilft weder Digitales noch Analoges. :o
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