Autor Thema: LOB - Auszahlung bei Kündigung  (Read 12345 times)

ascitiesburn

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LOB - Auszahlung bei Kündigung
« am: 24.11.2021 08:47 »
Hallo zusammen,

ich benötige einmal euer Schwarmwissen.

Habe ich Anspruch auf Leistungsorientierte Bezahlung, wenn ich im Laufe des Jahres gekündigt habe?

Der Personalrat hatte mir gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Jahressonderzahlung habe (Stichtag sei der 01.12.), aber auf LOB. Dies hatte ich so an meine SGL weitergegeben. Passiert ist nix. Hinterher hieß es vom Personalamt, dass auch hier Stichtag der 01.12. sei.

Das kommt mir alles nicht korrekt vor, imerhin war ich ja auch noch 3/4 des Jahres im Dienst. In der Dienstvereinbarung finde ich dazu nichts konkretes. Hier steht nur unter dem §4 Zielvereinbarungen: "Die Feststellung der Zielerreichung  der Zielerreichung obliegt der Führungskraft uns ist bis spätestens zum 01. Dezember des Jahres zu treffen."

Unter §5 Systematische Leistungsbewertung steht:
"Die jährlich durchzuführende Leistungsbewertung erfolgt unter Anwendung des Bewrtungsbogens, der ANlage dieser DV ist. Die Bewertung ist bis spätestens 01. Dezember vorzunehmen."

Könnt ihr mir weiterhelfen?




veeam

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Antw:LOB - Auszahlung bei Kündigung
« Antwort #1 am: 24.11.2021 08:53 »
Das kann Dir nur ein Blick in die Dienstvereinbarung zur LOB sagen, die eure Dienststelle (hoffentlich) in Zusammenarbeit mit dem PR geschlossen hat. Bei uns wird der Anspruch bspw. je vollem Kalendermonat gezwölftelt wenn kein voller Bewertungszeitraum gegeben ist. Das kann bei euch aber ganz anders aussehen.

ascitiesburn

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Antw:LOB - Auszahlung bei Kündigung
« Antwort #2 am: 24.11.2021 08:56 »
Vielen Dank.

Also diese DV liegt mir vor. ABer da finde ich nur die beiden oben zitierten Stellen zu "Fristen".


ascitiesburn

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Antw:LOB - Auszahlung bei Kündigung
« Antwort #3 am: 24.11.2021 09:08 »
Hier steht noch

"Die Auszahlung der Leistungsprämie für die Beschäftigten erfolgt im Monat Dezember eines Jahres. Unterjährige Auszahungen von Leistungsprämien sind ausgeschlossen."

Ich verstehe das so, dass es nur um den Zeitpunkt der Auszahlung geht, oder?


ascitiesburn

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Antw:LOB - Auszahlung bei Kündigung
« Antwort #4 am: 24.11.2021 09:17 »
So, habe noch einmal mit dem Personalamt telefoniert.

Es steht in der DV so nicht drin, dass man bis 31.12. beschäftigt sein muss, jedoch gebe es ein Gerichtsurteil auf das an sich beziehen würde. Es habe schon einmal den Fall gegeben und da hat die Stadt recht bekommen.

 ???

veeam

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Antw:LOB - Auszahlung bei Kündigung
« Antwort #5 am: 24.11.2021 09:31 »
Da habt ihr ja eine sehr schwammige DV zur LOB. Bei uns wird zwar grundsätzlich auch zu einem Stichtag ausgezahlt, allerdings wird mit Bediensteten die innerhalb des Bewertungszeitraums die Dienststelle verlassen (bspw. Elternzeit, Kündigung) vor dem Weggang noch ein Bewertungsgespräch durchgeführt und zum Stichtag entsprechend gezwölftelt anteilig nochmal Geld gezahlt. Dabei muss für jedes Zwölftel auch 50% Arbeitsleistung erbracht werden (Urlaub ausgenommen). Ist also jemand mehr als den halben Monat krank, wird dieser Monat aus der Bewertung ausgeschlossen und die Zahlung um dieses Zwölftel reduziert.

Unser Bewertungszeitraum erstreckt sich quasi von August bis Juli. Wenn ich nun im Januar ausscheide wird noch ein Gespräch geführt und ich erhalte dann im folgenden Juli einen Anteil von 6/12 nachgezahlt.

Leider kann ich Dir an der Stelle aber nicht weiterhelfen in wieweit die vollständige Verweigerung der LOB rechtens ist. Das würde in eurem Fall ja bedeuten, dass jeder der nicht genau in dem Monat die Dienststelle verlässt in der die LOB ausgezahlt wird, darauf verzichten muss.

Eventuell der Hinweis. Es handelt sich bei der LOB nicht um eine Jahressonderzahlung wo man am Stichtag 30. November beschäftigt sein muss. Die Tarifvertragsparteien haben damals beschlossen, dass ein Teil der Entgelterhöhung auch Arbeitnehmerseitig künftig für die Bildung des LOB Budget hergenommen wird. Somit zahlst Du indirekt monatlich in diesen Topf mit ein und könntest einfach mal auf gut Glück die entsprechenden Zwölftel geltend machen. Ob das von Erfolg gekrönt sein wird......