Autor Thema: Nachzahlung nach erfolgter Stufenzuordnung  (Read 2134 times)

hxfxlxl

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Nachzahlung nach erfolgter Stufenzuordnung
« am: 24.11.2021 09:08 »
Hallo zusammen,

ich habe vor Einstellung einen Vordruck zur Stufenzuordnung bei Neueinstellung ausgefüllt. Mit Einstellung habe ich anhand meines Arbeitszeugnis die bisherigen Tätigkeiten belegt. Nach Stellungnahme der Dienststelle ob die angegeben Tätigkeiten mit den hiesigen übereinstimmen ist das Ganze zur Prüfung an die Personalabteilung gegangen. Die ersten Bezüge wurden schon gezahlt (Stufe 1). Sollte die Stufenzuordnung in Stufe 2 klappen, wird das dann rückwirkend zum Tag der Einstellung gemacht und erfolgt dann auch eine Nachzahlung der Differenz (Stufe 1 zu Stufe 2)?

Albeles

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Antw:Nachzahlung nach erfolgter Stufenzuordnung
« Antwort #1 am: 24.11.2021 09:16 »
Ich habe auch erst die Bezüge der Stufe 1 bekommen. Nachträglich wurde mir aber die Differenz nachbezahlt. Dauert nur etwas.

hxfxlxl

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Antw:Nachzahlung nach erfolgter Stufenzuordnung
« Antwort #2 am: 24.11.2021 09:29 »
Dauert nur etwas heißt?  ;D

Albeles

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Antw:Nachzahlung nach erfolgter Stufenzuordnung
« Antwort #3 am: 24.11.2021 09:55 »
Kommt drauf an wie schnell die Personaler sind....mir fehlte noch 1 Zeugnis für die förderlichen Zeiten.
Ich würde mal mit ca. 2 Monaten Rechnen. Weil das ja noch von der LBV umgesetzt werden muss.

EiTee

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Antw:Nachzahlung nach erfolgter Stufenzuordnung
« Antwort #4 am: 24.11.2021 10:35 »
Die ersten Bezüge wurden schon gezahlt (Stufe 1). Sollte die Stufenzuordnung in Stufe 2 klappen, wird das dann rückwirkend zum Tag der Einstellung gemacht und erfolgt dann auch eine Nachzahlung der Differenz (Stufe 1 zu Stufe 2)?

Ja und Ja

Dauert nur etwas heißt?  ;D

Kommt drauf an, in unsere Behörde sind 6 Monate für die abschließende Prüfung und Nachzahlung nicht unüblich.
Das Geld, so wahr die Stufenfestsetzung in eine andere Stufe erfolgt, kommt. Es gibt nichts weiter zu tun außer zu warten.

Isie

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Antw:Nachzahlung nach erfolgter Stufenzuordnung
« Antwort #5 am: 24.11.2021 21:53 »
Falls du bereit bist, auf eine Entscheidung mehrere Monate zu warten, dann mach das. Aber pass auf, dass dir die Ausschlussfrist nicht in die Quere kommt. Einfach darauf vertrauen, dass du die Nachzahlung irgendwann bekommst, wäre ein bisschen zu vertrauensselig.