Autor Thema: Verwendungsbreite/vorherige Tätigkeiten  (Read 1555 times)

neuerbeamter

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Verwendungsbreite/vorherige Tätigkeiten
« am: 24.11.2021 12:03 »
Guten Tag liebe Forumsengagierten!

Über eine Einschätzung zum Thema Verwendungsbreite würde ich mich sehr freuen:

Ich wurde erst im fortgeschrittenen Alter verbeamtet. Nun klappt es mit der Beförderung nicht, weil dafür Verwendungsbreite gefordert ist.

Ist es möglich, diese durch vorhergehende Jobs als Angestellter bei anderen Arbeitgebern nachzuweisen? Oder müssen es unterschiedliche Positionen beim aktuellen Dienstherren nach der Verbeamtung sein?

Genau genommen wurde ich ja irgendwann mal eingestellt und dann verbeamtet, weil ich ein breites und fundiertes Fachwissen aus vorherigen Tätigkeiten mitbringe.

Gibt es dazu irgendwo weitere Informationen?

Lieben Dank für Tipps und Hinweise!

Organisator

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Antw:Verwendungsbreite/vorherige Tätigkeiten
« Antwort #1 am: 24.11.2021 12:07 »
Der Dienstherr ist relativ frei in seiner Entscheidung für Beförderungen und die aus seiner Sicht dafür notwendigen Voraussetzungen. Einzig müssen alle Beamten bei der Entscheidung gleich behandelt werden.

Von daher gibt es auch keine übergreifenden Regelungen, was Verwendungsbreite sein kann und wie diese definiert ist, um daraus Beförderungsvoraussetzung ableiten zu können.

Kurzum - da müsstest du schon deinen Dienstherren fragen, was er so für notwendig erachtet. Euer Personalentwicklungskonzept könnte da Hinweise liefern.

neuerbeamter

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Antw:Verwendungsbreite/vorherige Tätigkeiten
« Antwort #2 am: 24.11.2021 12:11 »
Danke für die schnelle Antwort! Das ist schon mal hilfreich.

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Antw:Verwendungsbreite/vorherige Tätigkeiten
« Antwort #3 am: 25.11.2021 12:50 »
@ neuerbeamter
Wie @Organisator bereits geschrieben hat und wie ich auch aus meiner Erfahrung bestätigen kann, richtet sich die konkrete Definition der Verwendungsbreite im Regelfall nach dem bei euch geltenden Personalentwicklungskonzept. Also einfach dort reinschauen.

Regelfall ist, dass du mehrere fachlich-inhaltlich unterschiedliche Verwendungen in unterschiedlichen Organisationseinheiten in deiner Behörde durchlaufen haben musst, um u.a. anderem für Beförderungen oder aber für höherwertige Verwendungen in Frage zu kommen.

Achtung: Verwendungsbreite ist nicht zu verwechseln mit Fachwissen oder besonderen Qualifikationen. Bei Verwendungsbreite geht es ausschließlich darum, dass du, salopp gesagt, unterschiedliche Dinge in der Behörde gemacht hast. Ob du dafür besonders Fachwissen benötigst oder dies besonders gut oder schlecht gemacht hast, ist für die persönliche Verwendungsbreite irrelevant.