Autor Thema: [SH] Altersgeld Absturz mit 63 Jahren?  (Read 8321 times)

Corvinia15

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[SH] Altersgeld Absturz mit 63 Jahren?
« am: 09.11.2021 09:10 »
Ich bin seit 24 Jahren Beamtin nach schleswig-holsteinischem Recht und erwäge in ein Angestelltenverhältnis zu wechseln. Trotz der Tatsache, dass nun ein Altersgeld eingeführt wurde, fühle ich mich doch ziemlich verarscht von meinem Dienstherrn. Wenn ich im Anschluss und dann bis zur Rente mit 63 Jahren angestellt tätig bin, erwartet mich ein ziemlich großer finanzieller Absturz für die Zeit bis zum vollendeten 67. Lebensjahr, denn ich habe zwar mit 63 einen mit Abzügen belegten Anspruch auf Altersgeld, kann meine gesetzliche Rente aber erst mit 67 in Anspruch nehmen, da ich die Mindestversicherungszeit nicht erfüllen kann. Dem kann ich nur entgehen, wenn ich statt des Altersgeldes die geringere Nachversicherung in Anspruch nehme. Ich finde das nicht fair und glaube auch nicht, dass das jedem freiwillig mit Altersgeldanspruch ausgeschiedenen Beamten so in der Form klar gemacht wurde. Ich bin selbst kundig im Rentenrecht und habe mich auch bei meiner Versorgungskasse explizit erkundigt. Für die Erwerbsminderung gibt es da eine Aufstockungsmöglichkeit, nicht aber fürs Alter. Ich hätte gerne ein paar Meinungen und Ideen von Euch dazu.
« Last Edit: 11.11.2021 23:56 von Admin2 »

Organisator

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Antw:Altersgeld Absturz mit 63 Jahren?
« Antwort #1 am: 09.11.2021 09:27 »
Na das Altersgeld wurde eingeführt, um eine für den ehemaligen Beamten günstigere Regelung zu treffen als die Nachversicherung. Hier besteht also eine grundsätzlich bessere Alternative.

Das Problem ist nur, dass wenn man sich zwischendrin für einen Wechsel der Altersversorgung entscheidet, es zu Nachteilen kommen kann. Und diese Nachteile betreffen dich nur, da du vorzeitig in Rente gehen möchtest.
Ungerecht finde ich das insofern nicht, als dass das nicht überraschend kommt.

Kurzum: Beamter oder Angestellter ist eine Lebensentscheidung, insbesondere da das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ausgelegt ist. Wenn man einen Wechsel anstrebt, hat der Gesetzgeber mit dem Altersgeld eine beamtenfreundliche Regelung geschaffen. Wenn jedoch die Voraussetzung für einen früheren Renteneintritt eine besondere Wartezeit ist, dann funktioniert der Wechsel natürlich nicht.

Bastel

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Antw:Altersgeld Absturz mit 63 Jahren?
« Antwort #2 am: 09.11.2021 10:57 »
Darf ich fragen, weshalb man nach 24 Jahren aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden will?

Corvinia15

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Antw:Altersgeld Absturz mit 63 Jahren?
« Antwort #3 am: 09.11.2021 11:04 »
@Organisator: Wo ist das günstige an der Regelung? Für mich bedeutet das knapp 50.000€ Verlust!!! Man wollte hier eine Regelung schaffen, die as Beamtentum durchlässiger und einen Wechsel einfacher macht.
Ich würde mal sagen, Ziel in Teilen deutlich verfehlt.

@Bastel: Weil mein Job mich nicht mehr erfüllt und ich in einer Gegend wohne, wo es kaum noch Beamte gibt.

ACDSee

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Antw:Altersgeld Absturz mit 63 Jahren?
« Antwort #4 am: 09.11.2021 11:25 »
Wäre ggf. eine längere Beurlaubung oder Freistellung eine Option? Dann könntest du einer anderen Tätigkeit nachgehen, müsstest aber nicht in Gänze auf den Beamtenstatus verzichten.

Organisator

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Antw:Altersgeld Absturz mit 63 Jahren?
« Antwort #5 am: 09.11.2021 11:59 »
@Organisator: Wo ist das günstige an der Regelung? Für mich bedeutet das knapp 50.000€ Verlust!!! Man wollte hier eine Regelung schaffen, die as Beamtentum durchlässiger und einen Wechsel einfacher macht.
Ich würde mal sagen, Ziel in Teilen deutlich verfehlt.

@Bastel: Weil mein Job mich nicht mehr erfüllt und ich in einer Gegend wohne, wo es kaum noch Beamte gibt.
Günstiger an der Regelung ist, dass das Altersgeld deutlich höher ausfällt, als eine vergleichbare Rente infolge der Nachversicherung. Dadurch wird des dem entlassungswilligen Beamten deutlich erleichtert, eine andere Beschäftigungsart zu wählen. Quasi verlustfrei, wass die Pension zum regelmäßigen Eintritt betrifft.

Der Verlust betrifft nur deinen individuellen Fall, wonach du vorzeitig in Rente gehen möchtest.

Wäre ggf. eine längere Beurlaubung oder Freistellung eine Option? Dann könntest du einer anderen Tätigkeit nachgehen, müsstest aber nicht in Gänze auf den Beamtenstatus verzichten.
Da sehe ich Hemmnisse beim Dienstherrn. Welches Interesse sollte er an so einer Beurlaubung haben?

Corvinia15

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Antw:Altersgeld Absturz mit 63 Jahren?
« Antwort #6 am: 09.11.2021 12:57 »
Aus meiner Berufserfahrung kann ich nur sagen, der Anteil Derer, die freiwillig bis 67 arbeiten können/wollen, ist nicht besonders hoch. Somit bin ich kein Einzelfall.
Ich muss mich also für die Nachversicherung entscheiden, wenn ich nicht 4 Jahre quasi mit halben Bezügen in der Luft hängen möchte.
Ich finde das recht mager in Anbetracht der Tatsache, dass mein Dienstherr Jahrzehntelang von meiner Arbeitskraft profitiert hat.

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Antw:Altersgeld Absturz mit 63 Jahren?
« Antwort #7 am: 09.11.2021 13:13 »
Aus meiner Berufserfahrung kann ich nur sagen, der Anteil Derer, die freiwillig bis 67 arbeiten können/wollen, ist nicht besonders hoch. Somit bin ich kein Einzelfall.
Ich muss mich also für die Nachversicherung entscheiden, wenn ich nicht 4 Jahre quasi mit halben Bezügen in der Luft hängen möchte.


Ich sprach auch nicht von Einzelfall, sondern von deinem Fall. Außerdem ist bis 67 Jahre der Regelfall, es gibt lediglich Ausnahmen davon.

Außerdem musst du nicht 4 Jahre mit halben Bezügen in der Luft hängen, diese 4 Jahre könntest du auch volle Bezüge haben.

Ich finde das recht mager in Anbetracht der Tatsache, dass mein Dienstherr Jahrzehntelang von meiner Arbeitskraft profitiert hat.

Dafür hast du von einer entsprechenden Alimentation profitiert.

btw. Umgekehrt wäre es übrigens genau so - wenn du dich spät verbeamten lässt, würden dir auch Wartezeiten für einen früheren Renteneintritt fehlen.

Insofern finde ich das richtig gut, dass es mit dem Altersgeld eine Alternative zur Nachversicherung gibt. Man muss sie ja nicht in Anspruch nehmen (bzw. gibts diese Möglichkeit in einigen Bundesländern auch noch nicht).

Corvinia15

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Antw:Altersgeld Absturz mit 63 Jahren?
« Antwort #8 am: 09.11.2021 14:00 »
Schade, ich dachte, vielleicht würde jemand hier meine Ängste und Nöte verstehen.

Übrigens, es ist so nicht korrekt, was Du über später verbeamtete Personen schreibst, denn die hätten mit 63 einen Pensionsanspruch und ab der Regelaltersrente würde die Rente, die sie dann noch dazu bekommen ggf. auf die Pension angerechnet werden.

Organisator

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Antw:Altersgeld Absturz mit 63 Jahren?
« Antwort #9 am: 09.11.2021 14:08 »
Schade, ich dachte, vielleicht würde jemand hier meine Ängste und Nöte verstehen.

Wenn die Not ist, nicht das beste aus beiden Welten haben zu können, kann ich es nicht verstehen.

Übrigens, es ist so nicht korrekt, was Du über später verbeamtete Personen schreibst, denn die hätten mit 63 einen Pensionsanspruch und ab der Regelaltersrente würde die Rente, die sie dann noch dazu bekommen ggf. auf die Pension angerechnet werden.

Also das gleiche Problem, was du schilderst, nur umgekehrt. Eine der beiden Leistungen setzt erst mit der Regelaltersgrzenze ein.

Massltoff

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Antw:Altersgeld Absturz mit 63 Jahren?
« Antwort #10 am: 09.11.2021 14:17 »
Aus meiner Berufserfahrung kann ich nur sagen, der Anteil Derer, die freiwillig bis 67 arbeiten können/wollen, ist nicht besonders hoch. Somit bin ich kein Einzelfall.

Das hat nichts mit Berufserfahrung zu tun. Das ist gesunder Menschenverstand  ;D
Wenn ich könnte, würde ich jetzt schon in Pension gehen. Mit nicht mal 30.
Momentan darf ich aber noch davon träumen mit 67 in Pension gehen zu können.

Bis dahin wird sicher noch einiges passieren  :-\ :-\

Bastel

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Antw:Altersgeld Absturz mit 63 Jahren?
« Antwort #11 am: 09.11.2021 14:23 »

@Bastel: Weil mein Job mich nicht mehr erfüllt und ich in einer Gegend wohne, wo es kaum noch Beamte gibt.

Wie wäre es mit einer Arbeitszeitreduktion und nebenbei machst du dich mit irgendwas selbstständig?

Massltoff

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Antw:Altersgeld Absturz mit 63 Jahren?
« Antwort #12 am: 09.11.2021 14:31 »
Vllt auch ein Sabbatjahr, sofern der Arbeitgeber sowas anbietet.

Wdd3

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Antw:Altersgeld Absturz mit 63 Jahren?
« Antwort #13 am: 09.11.2021 16:09 »
Aus meiner Berufserfahrung kann ich nur sagen, der Anteil Derer, die freiwillig bis 67 arbeiten können/wollen, ist nicht besonders hoch. Somit bin ich kein Einzelfall.

Aus meinem persönlichem Umfeld und meiner Berufserfahrung kann ich sagen das der Anteil derer die bis 67 arbeiten wollen recht hoch ist. Allerdings habe ich in meinem privatem Umfeld einige Beamte kennengelernt bei denen das nicht der Fall ist.
Nicht falsch verstehen, ich möchte niemanden angreifen. Ich als TB empfinde den Beamten als besser gestellt, sowohl monetär als auch vom Arbeitspensum (bitte jetzt keine Beispiele von Soldaten in Krisengebieten oder Polizisten bei Demos oder im Milieu. Ich meine eher den Lehrer oder Finanzbeamten)
Andersherum scheint es aber genauso zu sein.

Bärliner

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Antw:[SH] Altersgeld Absturz mit 63 Jahren?
« Antwort #14 am: 24.11.2021 10:44 »
Macht es überhaupt Sinn, das Beamtenverhältnis aufzukündigen, wenn du sowieso nur bis 63 arbeiten möchtest? Das erschließt sich mir nicht so ganz. Du möchtest doch offensichtlich gerne nochmal etwas Neues wagen und durchstarten. Das macht man doch nicht, um dann nach 2, 3 Jahren wieder eine Vollbremsung einzulegen?

Wie wäre es mit einem Wechsel der Dienstbehörde? Ich selbst habe dieses Jahr die Verwaltung gewechselt und das hat meiner Motivation doch einen ziemlich nachhaltigen Schub gegeben. Mit Ü50 ist das sicher nicht so einfach aber wenn du deine Motivation in einem Vorstellungsgespräch transportieren kannst wird das schon klappen.