Ich bin seit 24 Jahren Beamtin nach schleswig-holsteinischem Recht und erwäge in ein Angestelltenverhältnis zu wechseln. Trotz der Tatsache, dass nun ein Altersgeld eingeführt wurde, fühle ich mich doch ziemlich verarscht von meinem Dienstherrn. Wenn ich im Anschluss und dann bis zur Rente mit 63 Jahren angestellt tätig bin, erwartet mich ein ziemlich großer finanzieller Absturz für die Zeit bis zum vollendeten 67. Lebensjahr, denn ich habe zwar mit 63 einen mit Abzügen belegten Anspruch auf Altersgeld, kann meine gesetzliche Rente aber erst mit 67 in Anspruch nehmen, da ich die Mindestversicherungszeit nicht erfüllen kann. Dem kann ich nur entgehen, wenn ich statt des Altersgeldes die geringere Nachversicherung in Anspruch nehme. Ich finde das nicht fair und glaube auch nicht, dass das jedem freiwillig mit Altersgeldanspruch ausgeschiedenen Beamten so in der Form klar gemacht wurde. Ich bin selbst kundig im Rentenrecht und habe mich auch bei meiner Versorgungskasse explizit erkundigt. Für die Erwerbsminderung gibt es da eine Aufstockungsmöglichkeit, nicht aber fürs Alter. Ich hätte gerne ein paar Meinungen und Ideen von Euch dazu.