Autor Thema: [BY] Finanzamt - mittlerer Dienst - Mobilität  (Read 3655 times)

Kapeko05

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hi,
auf der Seite der LFS Ansbach steht, dass als Beamter im mittleren Dienst man u.a. auch mobil sein muss (was für mich kein Problem ist, aber mehr eine Interessensfrage ist).
Bei welchen Situationen/Aufgaben trifft das zu?


mfg
« Last Edit: 14.11.2021 03:06 von Admin2 »

semper fi

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Antw:[BY] Finanzamt - mittlerer Dienst - Mobilität
« Antwort #1 am: 26.11.2021 23:09 »
Hi, bin zwar kein Beamter in Bayern aber Finanzbeamter. Man muss in verschieden Bereichen mobil sein, bedeutet, dass man je nach Stelle auch im Außendienst tätig sein kann. Das sind dann Bereiche wie Außenprüfungen oder als Vollziehungsbeamter. Dann besteht ja auch noch die Möglichkeit, dass man Versetzt oder Abgeordnet wird, dies setzt natürlich auch eine gewisse Mobilität voraus. Der Einsatz kann sich allerdings schon auch nach Interessenlage richten oder danach, ob der Beamte ggf. aus gesundheitlichen Gründen nicht für Tätigkeiten wie z.Bsp. als Prüfer verwendet werden kann. Oftmals wird auf die Belange des Beamten Rücksicht genommen, insoweit kann man auch seinen Dienst ausschließlich im Innendienst verrichten, wenn man nur dies kann oder will.

Ich hoffe, ich konnte mit der Antwort etwas helfen.

Viele Grüße aus Thüringen!