Autor Thema: [Allg] Therapie/angestrebtes Beamter auf Bewährung Verhältnis - duales Studium  (Read 3863 times)

Chris4434

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Hallo liebe Community,
ich habe da eine Frage die mich um den Verstand bringt...

Ich habe eine Therapie über Monate gemacht aufgrund eines schweren Autounfalls (Wegeunfall) und einer Scheidung die im Anschluss darauf folgte. (Alles in einer Therapie behandelt nicht 2 nacheinander!)
Die Therapie gilt noch nicht ganz als beendet aber kurz davor weil der Rehaberater dazwischen funkt (Ich hatte vor dem Unfall EG9a Tätigkeiten als Leistungssachbearbeiter gemacht und schaffe laut dem Chef und den Kollegen nicht mehr 9A Tätigkeiten und das Integrationsamt übernimmt aufgrund meiner Schwerbehinderung (Die Schwerbehinderung ist seit Geburt, also ist es keine Unfallfolge) die Aufstockung von EG 6 auf EG9a sodass ich mein volles Gehalt nach EG 9A bekomme, davor hat die GUV (Gemeinde Unfallversicherung) über ein Halbes Jahr die Hälfte meines Gehalts gezahlt im Zuge der Wiedereingliederung.

Die Gründe für die Therapie waren, Aggressivität gegenüber meinem Umfeld und die Sorge das Neurologische Schäden als Folge des Unfalls für einen Leistungsabfall und Aggressivität einhergehen.
Laut dem Langzeittest meines Therapeuten habe ich keine Defizite im Vergleich zu meinen gleichaltrigen und von meinem Bildungsstand (Abitur) gleichen Personen.

Das duale Studium würde nächstes Jahr im Oktober beginnen.

Meine Sorge ist nun:
Ich habe eine mündliche Zusage ABER es steht noch das Gutachten vom Amtsarzt an.
Könnte er mir aufgrund der Therapie die gesundheitliche Eignung für das Beamtentum verweigern ?


Könnt Ihr mir bitte Tipps und generell Hilfe geben damit ich mir nicht mehr so ganz den Kopf zerbreche ob es nun klappt oder nicht - Diese Ungewissheit plagt mich UND es ist ganz klar Ich hätte da auch eine Alternative nur diese Ungewissheit ob dieser Platz meine Zukunft ist oder ob  ich halt auf Plan B ausweichen muss obwohl Plan B nicht das ist, was ich mir wünsche.

Vielen Vielen Dank im Voraus
« Last Edit: 27.11.2021 02:14 von Admin2 »

Organisator

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Könnte er mir aufgrund der Therapie die gesundheitliche Eignung für das Beamtentum verweigern ?


Könnt Ihr mir bitte Tipps und generell Hilfe geben damit ich mir nicht mehr so ganz den Kopf zerbreche ob es nun klappt oder nicht - Diese Ungewissheit plagt mich UND es ist ganz klar Ich hätte da auch eine Alternative nur diese Ungewissheit ob dieser Platz meine Zukunft ist oder ob  ich halt auf Plan B ausweichen muss obwohl Plan B nicht das ist, was ich mir wünsche.


Die Ungewissheit kann dir nur der Amtsarzt nehmen, weil nur dieser entscheidet, ob du aus seiner Sicht gesundheitlich geeignet bist.

Wenn du aber aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage bist, deine bisherige Tätigkeiten auszuführen, kann der Amtsarzt selbstverständlich Bedenken äußern; das wäre auch zu erwarten.

Chris4434

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Vielen Dank für die Antwort, also bleibt es dabei abwarten und Tee trinken und versuchen sich nicht verrückt machen zu lassen.


clarion

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Hallo,

Bei Schwerbehinderung ist der Prognosezeitraum für den Amtsarzt nur fünf Jahre. Daher würde ich optimistisch in den Ter beim Amtsarzt gehen.  Einfach ehrlich  bleiben aber die Einschränkungen nicht dramatisch darstellen