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Wann wird ein Homeoffice (automatisch) zum Telearbeitsplatz?

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maiklewa:
Hallo,

wir dürfen an 3 von 5 Tagen in der Woche zu Hause arbeiten.

Wir nehmen unseren Laptop mit und stellen unser Telefon auf unsere private Nummer um.

Konkret wir aus der Personalabteilung dürfen keine Akten (Personalakten, Bewerbungsakten ...) mitnehmen.

Zu Hause ist richtiges Arbeiten nicht möglich. Dafür fehlen mind. die Akten. An einer Lösung arbeiten wir. Aber wir haben auch keinen Drucker, zumindest keinen vom AG, den es als weitere Hardware mind. bedarf, um externe Briefe rauszuschicken. Aber wie wäre das mit Frankierung? Briefe müssten eh ins Haus, un evtl. unterschreiben zu lassen und mind. um frankiert zu werden.

Was würde also fehlen, damit aus dem Homeoffice (automatisch) ein Telearbeitsplatz wird?

Eine DV für Homeoffice, mobiles Arbeiten ist vorhanden. Es gibt aber keine für Telearbeitsplätze, da es diese (noch) nicht gibt!?

Danke.

Gruß

MH:
Bei uns wird ein "mobiler Arbeitsplatz" niemals automatisch ein Telearbeitsplatz.

Ein Telearbeitsplatz wird bei uns vertraglich geregelt und gehört zum Arbeitsvertrag, mit festen Tagen. (An die sich auch gehalten werden muss, also kein verschieben der Tage auch wenn es mal auf einen FT fällt)
Ein Telearbeitsplatz muss vor Ort geprüft werden. Es muss ein fester Arbeitsplatz vorhanden sein, der nicht durch anderweitige "Störungen" behindert wird. Hier könnte daher auch eine Ablehnung erfolgen.

Telearbeitsplätze sind begrenzt (zumindest ist es bei uns so). Ein Drucker wird bei uns nicht zur Verfügung gestellt und es darf auch nicht von Zuhause aus gedruckt werden, hierfür haben wir den zentralen Drucker.

Ein mobiler Arbeitsplatz kann generell überall ausgeführt werden und wird nicht geprüft.

Für den TA muss ein Grund vorliegen, "Corona" ist kein Grund, hierfür gibt es die mobile Arbeit.

Bei uns gibt es zwei Gründe
1) nachweislich die Betreuung eines minderjährigen Kindes. Behindertes Kind ü18
0der 2)
nachweislich die Betreuung von Schweigereltern, Eltern, die eine Pflegestufe vorweisen können.
Alle anderen Anträge wurden bisher abgelehnt.

So läuft es zumindest bei uns...

Thiesi:

--- Zitat von: maiklewa am 25.11.2021 09:25 ---Aber wir haben auch keinen Drucker, zumindest keinen vom AG, den es als weitere Hardware mind. bedarf, um externe Briefe rauszuschicken. Aber wie wäre das mit Frankierung? Briefe müssten eh ins Haus, un evtl. unterschreiben zu lassen und mind. um frankiert zu werden.

--- End quote ---
Man könnte hierfür auf einen Dienstleister zurückgreifen, der sowas anbietet, in Berlin beispielsweise das ITDZ (https://www.itdz-berlin.de/dienstleistungen/verwaltungsservice/druckzentrum/); in anderen Ländern wird es ähnliche Einrichtungen geben. Da müssen SB dann keine Briefmarken mehr kleben oder die Feder in Tinte tunken, um etwas zu unterschreiben.

Gartenilse:
Kurz und schmerzlos:

Nie!

Ein Telearbeitsplatz unterliegt diversen rechtlichen Regelungen, z. B. der Arbeitsstättenverordnung:

§ 2 Absatz 7 ArbStättV :
(7) Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist.

Siehe auch Empfehlung des ASTA:
https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/ASTA/pdf/Mobile-Arbeit-Telearbeit.pdf?__blob=publicationFile&v=5

WasDennNun:

--- Zitat von: Gartenilse am 25.11.2021 13:13 ---Kurz und schmerzlos:

Nie!


--- End quote ---
Lang und schmerzlos:
Nie von alleine oder automatisch!

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