Autor Thema: 100 % Homeoffice  (Read 4290 times)

Lin1401

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100 % Homeoffice
« am: 26.11.2021 11:24 »
Hallo zusammen,

ich habe nächstes Jahr vor umzuziehen (familiäre Gründe) in ein anderes Bundesland (Entfernung ca. 350 km), daraufhin habe ich mit meinen Arbeitgeber (Vorgesetzten) gesprochen wie er zu 100 % Homeoffice steht (evtl. 1x im Monat anwesendheit vor Ort).

Nunja nach 2 Wochen Bedenkzeit hat er mir ein NEIN mittgeteilt.

Ich habe nun nächste Woche nochmal ein Gespräch mit meinen Vorgesetzten und einen ÖPR-Mitglied, um eventuell doch eine Lösung zu finden.

Kann mein Vorgesetzter wirklich das alleine entscheiden, was kann man noch unternehmen? Habt ihr Tipps oder rechtliche Grundlagen für mich.

Vielen Dank

XTinaG

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Antw:100 % Homeoffice
« Antwort #1 am: 26.11.2021 11:26 »
Wie soll von hier beurteilt werden, welche Entscheidungskompetenz Deinem Vorgesetztem, von dessen Position in der Hierarchie wir nur wissen, daß sie über Dir ist, bei Deinem ungenannten Arbeitgeber zukommt?

Lin1401

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Antw:100 % Homeoffice
« Antwort #2 am: 26.11.2021 11:38 »
Mein Vorgesetzter hat für unseren Bereich die Entscheidungskompetenz, jedoch hat natürlich mein Vorgesetzter wiederum auch einen Vorgesetzten. Ist es denn denkbar, das mein dirketer Vorgesetzter das gar nicht entschieden kann?

XTinaG

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Antw:100 % Homeoffice
« Antwort #3 am: 26.11.2021 11:40 »
Das kann in Unkenntnis der relevanten Umstände nicht beurteilt werden.

One

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Antw:100 % Homeoffice
« Antwort #4 am: 26.11.2021 12:23 »
Ich gebe XTinaG recht, ohne Kenntnis der konkreten organisatorischen Rahmenbedingungen in deiner Behörde wird niemand etwas belastbares zu deinem Sachverhalt sagen können.

Von mir allerdings ein paar allgemeine Anmerkungen:

Homeoffice wird in der Regel nur dann gewährt, wenn dem keine dienstlichen Belange entgegen stehen. Solche dienstlichen Belange können zum Beispiel auch sein, dass dein unmittelbarer Dienstvorgesetzter der Meinung ist, dass deine Aufgaben eine dauerhafte Erledigung im Homeoffice nicht hergeben. Wenn er dieser Ansicht ist, kann er das Homeoffice natürlich versagen.

Ob dies der Fall ist, kann letztlich natürlich auch nur dein unmittelbarer Vorgesetzter beurteilen, weil dieser dir ja deine Aufgaben zuweist, die du zu bearbeiten hast. Eine übergeordnete Stelle wird regelmäßig zu deiner Aufgabenerledigung nichts sagen können. Daneben empfehle ich die Lektüre der bei dir gültigen Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten, ob dort etwas geregelt ist. Eine solche dürfte es in den meisten Behörden mittlerweile geben. Die meisten Behörden, die ich kenne, die haben in dieser Dienstvereinbarung (außerhalb von Corona) z.B. eine Prozentgrenze geregelt, bis zu dieser Homeoffice ermöglicht wird, z.B. 60 % der regelmäßigen Monatsarbeitszeit.

Daher mein Tipp: Lasse dir die Entscheidung von deinem Vorgesetzten begründen und lasse dich nicht mit einem einfachen Nein abspeisen. Diese Begründung dann verschriftlichen und dann kannst du überlegen, ob der Sachverhalt so ist, das man diesen zu übergeordneten Stellen eskalieren müsste. 

Außerhalb des Ganzen halte ich jedoch eine Entfernung von 350 km zur Arbeitsstätte/Dienststelle und einen Tag Anwesenheit im Monat nicht mehr nur für grenzwertig, sondern wäre für mich auch kaum zu rechtfertigen, einfach weil hier aus meiner Sicht von einem falschen Anspruchsdenken ausgegangen wird. Homeoffice dient der flexibleren Gestaltung der Arbeitszeit im Hinblick auf dienstliche aber auch private Bedürfnisse, aber nicht zur Realisierung des eigenen Lebensmodells und der eigenen Work-Life-Balance.

Lars73

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Antw:100 % Homeoffice
« Antwort #5 am: 26.11.2021 13:05 »
Es wäre zu schauen was es an Dienstvereinbarungen gibt.

Daneben wäre zu schauen ob im anzuwendenden Landesgleichstellungsgesetz Regelungen enthalten sind.

Allerdings spricht aus arbeitspsychologischen Erkenntnissen recht viel gegen dauerhaft 100% Homeoffice.

Man sollte sich mit den Entscheidungsprozessen in der Behörde vertraut machen und dann ist die Frage was aus einer Arbeitgeber dafür sprechen würde es zu ermöglichen. D.h. hat man einen Tätigkeitsbereich wo es schwer ist Ersatz zu finden etc.

Auch wäre zu schauen wieviel Anwesenheit kann man gewährleisten. Ich kenne mehrere Kolleginnen und Kollegen bei uns die meist mit etwas Arbeitszeitreduktion 50% Homeoffice machen (aktuell mehr). Das war bisher auch die Grenze welche der Arbeitgeber akzeptiert hatte. Lohnt sich aber eigentlich nur bei entsprechend attraktiven und hochbezahlten Aufgaben.

Selber sollte man auch überlegen ob nicht einiges dafür spricht sich eine neue Arbeit zu suchen.

MH

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Antw:100 % Homeoffice
« Antwort #6 am: 26.11.2021 17:30 »
Bei uns gilt die Regel, dass nicht mehr als 60% von zuhause aus gearbeitet werden darf, was ich auch für korrekt halte.  Auch stelle ich es mir schwierig vor für 1 Tag im Monat 700km hin und zurück in die Arbeit zu fahren, hier benötigt man ja sicherlich eine Unterkunft? Und da stellt sich die Frage, wer kommt für die Kosten auf? Trennungsgeld? zweiter Wohnsitz?
Je nach Behörde gibt es ja eventuell die Möglichkeit sich in eine andere Behörde versetzen zu lassen.

ktown

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Antw:100 % Homeoffice
« Antwort #7 am: 26.11.2021 17:31 »
Es sei anzumerken,  dass wir hier nicht von Homeoffice sondern von einem Telearbeitsplatz reden. Dies hat wiederum erhebliche Auswirkungen auf die notwendige Infrastruktur. Beginnend mit dem einrichten eines Arbeitsplatzes und es endet mit der  IT- Sicherheit.

Thiesi

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Antw:100 % Homeoffice
« Antwort #8 am: 26.11.2021 17:41 »
In der SV-Schilderung kommt der Begriff "Telearbeit" nicht vor, das Wort "Homeoffice" hingegen schon.
"We're with you all the way, mostly"

ktown

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Antw:100 % Homeoffice
« Antwort #9 am: 26.11.2021 20:24 »
Deswegen auch mein Einwand.
Unter Homeoffice versteht man im das gelegentliche Arbeiten an einem anderen Arbeitsplatz als dem Gebäude des Arbeitgebers.
Hier hingegen spricht der TE von 100% zuhause und das geht nur als genehmigten Telearbeitsplatz.

XTinaG

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Antw:100 % Homeoffice
« Antwort #10 am: 27.11.2021 10:20 »
Es gibt keine allgemeingültige Legaldefinition von "Home Office". Der Begriff findet sich auch nicht in den Regelungen, die angeblich eine sog. "Home Office"-Pflicht begründen sollen. Hielte man die dort im IfsG getroffenen Regelungen zum Angebot des Arbeitgebers an en Arbeitnehmer, Bürotätigkeiten zu Hause zu erbringen, für "Home Office", stünde dies bspw. in krassem Gegensatz zu Deinem, wie auch immer begründeten Verständnis von "Home Office". Ebensowenig ist für die dauerhafte Erbringung der Arbeitsleistung von zu Hause aus ein Telearbeitsplatz notwendige Voraussetzung.

Beides, also Deine Definition von "Home Office" und die Erforderlichkeit eines Telearbeitsplatzes, mag bei Deinem Arbeitgeber in einer Dienstvereinbarung so festgelegt sein, daraus läßt sich aber absolut ichts für die Situation des TE ableiten. Es sei denn, Du hättest gesicherte Erkenntnisse dazu, daß Ihr denselben Arbeitgeber habt.

ktown

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Antw:100 % Homeoffice
« Antwort #11 am: 27.11.2021 11:50 »
Wieso bringen sie hier Sachverhalte mit ein ( Homeoffice pflicht und IfsG) die mit dem Eingangsthread so überhaupt nichts zutun haben?
Ansonsten hat das relativ wenig mit irgendwelchen Dienstvereinbarungen zutun. Es gilt die Arbeitsstättenverordnung. Wenn also vertraglich vereinbart ist, dass man seine Leistung überwiegend und das liegt bei 100% sicherlich vor, von zuhause ausübt, dann gilt diese ArbStättV auch dort.

XTinaG

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Antw:100 % Homeoffice
« Antwort #12 am: 27.11.2021 12:02 »
Wow, das ist jetzt unerwartet. Du hast also nicht verstanden, daß ich damit Deine Behauptung zu "Home Office" widerlegt habe? Das ist bezeichnend.

Die ArbStättV gilt, wenn sie gilt. Das tut sie bspw. dann, wenn ein Telearbeitsplatz eingerichtet worden ist. Wenn nicht, dann eben nicht. "Home Office" kennt die ArbStättV nicht. Sie bietet dafür auch keine Definition an.

MH

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Antw:100 % Homeoffice
« Antwort #13 am: 27.11.2021 17:20 »
Deswegen auch mein Einwand.
Unter Homeoffice versteht man im das gelegentliche Arbeiten an einem anderen Arbeitsplatz als dem Gebäude des Arbeitgebers.
Hier hingegen spricht der TE von 100% zuhause und das geht nur als genehmigten Telearbeitsplatz.

Also bei uns gilt bei Telearbeit nicht mehr als 60% der Arbeitszeit. 100% ist nicht gestattet und gewollt..

ktown

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Antw:100 % Homeoffice
« Antwort #14 am: 27.11.2021 17:31 »
Deswegen auch mein Einwand.
Unter Homeoffice versteht man im das gelegentliche Arbeiten an einem anderen Arbeitsplatz als dem Gebäude des Arbeitgebers.
Hier hingegen spricht der TE von 100% zuhause und das geht nur als genehmigten Telearbeitsplatz.

Also bei uns gilt bei Telearbeit nicht mehr als 60% der Arbeitszeit. 100% ist nicht gestattet und gewollt..
Das könnte auch ein Grund für die Ablehnung sein.