Autor Thema: Frage zu Entgeltzulage und Arbeitszeit TV-L 9a  (Read 1931 times)

lynx163

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Hallo,

ich bin neu hier - sowohl im Forum als auch im öffentlichen Dienst. Ich habe bisher nur in der freien Wirtschaft gearbeitet und starte bald eine Stelle im ÖD bei einer Länderbehörde (TV-L 9 a). Vermutlich werde ich in die 1. Stufe eingestuft, wenn ich Glück habe, evtl. in Stufe 2.

Ich habe viel gegoogelt und gelesen, aber als Neuling werde ich nicht wirklich schlau aus den ganzen Infos. Daher hoffe ich hier auf kurze Hilfe.

Meine Fragen:

1. wird eine Vergütung von Mehrarbeit im ÖD minutengenau vergütet/abgerechnet? Gibt es dazu irgendwelche Regelungen? Ich konnte nichts Genaues finden. Ist es eher üblich, dass die Zeit erfasst wird oder arbeiten Behörden eher mit Vertrauensarbeitszeit?

2. Gibt es die Möglichkeit, in meiner Gruppe 9a (normaler Bürojob, Sachbearbeitung, Recherche) irgendeine Zulage zu erhalten? Konnte im Netz nicht heraus lesen, ob ich ein Recht auf eine Zulage hätte oder nicht.

Dankeschön vorab und einen schönen Samstagabend.

Liebe Grüße

Isie

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Antw:Frage zu Entgeltzulage und Arbeitszeit TV-L 9a
« Antwort #1 am: 28.11.2021 00:01 »
Hast du den Arbeitsvertrag schon unterschrieben? Falls nicht, solltest du die Stufe verhandeln. Dafür reicht förderliche Berufserfahrung.
Was meinst du mit Mehrarbeit? Bei gleitender Arbeitszeit wird Zeitguthaben nicht bezahlt.

XTinaG

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Antw:Frage zu Entgeltzulage und Arbeitszeit TV-L 9a
« Antwort #2 am: 28.11.2021 10:53 »
Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten leisten. Es gibt keine Vorschriften zu Kappung oder Rundung, somit ist eine solche zumindest dann, wenn sie zum Nachteil des Arbeitnehmers erfolgt, unzulässig.Lediglich die sich daraus ergebenden Auszahlingsbeträge sind nach § 24 Abs. 4 TV-L zu runden.

lynx163

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Antw:Frage zu Entgeltzulage und Arbeitszeit TV-L 9a
« Antwort #3 am: 28.11.2021 12:01 »
Danke für die Antworten. Nein, der Vertrag ist noch nicht unterzeichnet. Ich soll jetzt in der kommenden Woche einen Bogen mit all meinen bisherigen Tätigkeiten ausfüllen, danach wird die Stufe dann ausgewählt/abgeleitet.

Gibt es denn sozusagen einen kleinen "Verhandlungsspielraum" dabei? Ich dachte, die beurteilen nur nach dem, was ich kann/gemacht habe und verhandeln kann man nicht. Denn gerade in Stufe 1 würde ich weniger verdienen als bisher und das ist natürlich eher unschön. Ich würde es für den Job in Kauf nehmen, da ich mich sehr auf die Stelle freue, aber Gehaltseinbußen sind eben nicht so tolle. Zumal ich auch für den Job in ein anderes Bundesland umziehen müsste und in einer teuren Großstadt wohnen werde, da wäre es natürlich besser, wenn man sich gehaltstechnisch nicht verschlechtert. Ich habe rund 10 Jahre Berufserfahrung als Sachbearbeiterin in div. Abteilungen und als Assistentin der GF vorzuweisen, inwieweit ich damit jetzt eine bessere Stufe erreichen könnte als die Stufe 1, das kann ich schwer einschätzen. Die neue Tätigkeit ist auch ein Bürojob mit Sachbearbeitung und Recherchetätigkeiten, jedoch hab ich in diesem Tätigkeitsfeld und mit den geforderten Programmen noch nicht gearbeitet.

Mit "Mehrarbeit" meinte ich normale Überstunden, die man eben über die wöchentliche Arbeitszeit hinaus leistet. Meine neue Stelle wird eine Vollzeitstelle. Ich kenne es von meinem aktuellen Arbeitgeber (auch Vollzeit, auch nach Tarif bezahlt, aber eben nicht ÖD) so, dass die Zeit minutengenau erfasst wird und ich eben jede Minute extra bezahlt bekomme oder abbummeln kann, je nach Wunsch/Menge.

Danke und einen schönen Sonntag.
« Last Edit: 28.11.2021 12:13 von lynx163 »

XTinaG

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Antw:Frage zu Entgeltzulage und Arbeitszeit TV-L 9a
« Antwort #4 am: 28.11.2021 12:08 »
Überstunden  sind  die auf  Anordnung  des  Arbeitgebers  geleisteten  Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig beziehungsweise betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Überstunden sind grundsätzlich durch entsprechende Freizeit auszugleichen; für  die Zeit des Freizeitausgleichs werden das Tabellenentgelt sowie die sonstigen,  in  Monatsbeträgen  festgelegten  Entgeltbestandteile  weitergezahlt. Sofern kein Arbeitszeitkonto nach § 10 TV-L eingerichtet ist, oder wenn ein solches besteht, der Beschäftigte jedoch keine Faktorisierung geltend macht, erhält der Beschäftigte für Überstunden, die nicht bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach deren Entstehen mit Freizeit ausgeglichen worden sind, je
Stunde 100 v.H. des auf die Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe, höchstens jedoch nach der Stufe 4. Auch hier gibt es keine Vorschriften zu Kappung oder Rundung, somit ist eine solche zumindest dann, wenn sie zum Nachteil des Arbeitnehmers erfolgt, unzulässig.Lediglich die sich daraus ergebenden Auszahlingsbeträge sind nach § 24 Abs. 4 TV-L zu runden.

Isie

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Antw:Frage zu Entgeltzulage und Arbeitszeit TV-L 9a
« Antwort #5 am: 28.11.2021 14:03 »
Die Stufe ist verhandelbar. Wenn du einschlägige Berufserfahrung hast, ist diese sogar zwingend bei der Stufenzuordnung zu berücksichtigen. Wenn die Berufserfahrung nicht einschlägig, aber förderlich ist, musst du die Stufe vor Vertragsunterzeichnung aushandeln.

lynx163

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Antw:Frage zu Entgeltzulage und Arbeitszeit TV-L 9a
« Antwort #6 am: 28.11.2021 14:36 »
Alles klar, vielen Dank. Damit habt ihr mir schon weitergeholfen. Werde dann nächste Woche mal schauen, was bei dem Ganzen heraus kommt :)

Einen schönen Sonntag, liebe Grüße