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Verlust von Erfahrungsstufen bei Umgrupierungen?

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kleinerbaer:
Hallo zusammen,

ich bin derzeit in TVL 14/5 eingruppiert. Ab dem nächsten Jahr werde ich in TVL 13 eingruppiert werden. Ich gehe davon aus bzw. hoffe, dass es 13/5 wird.

Wie sieht es denn aus, wenn ich z.B. in 2 oder 4 Jahren wieder in TVL 14 eingruppiert werde. Lande ich dann wieder in 14/5 oder 14/1 oder 14/4?

Bin gespannt auf eure Meinungen bzw. gerne auch Faktenwissen.  8)

WasDennNun:
Von der 13.5 und 13.6 geht es in die 14.5 wenn es eine Höhergruppierung ist.
Bei einer Neueinstellung in die 14.1

kleinerbaer:
Ok, dann muss ich wohl mehr Details geben.

Es wäre immer ein Arbeitgeberwechsel.

AG1: Jetzt 14/5

Frage1: Neueinstellung bei AG2: 13/?

Frage 2: Später Neusteinstellung bei AG3: 14/?

Frage 3: So wie ich die Antwort verstehe, spielt es keine Rolle wieviel einschlägige Berufserfahrung ich mal hatte, ich würde z.B. nach 6 Monaten in 13/? dann wieder bei 14/1 anfangen bei AG3. Habe ich dies so richtig verstanden?

XTinaG:
Einschlägige Berufserfahrung kann grundsätzlich nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden. Sie wird entwertet, liegt also nicht mehr vor, wenn eine bestimmte Zeit lang eine Tätigkeit anderer Art vorlag, die keine einschlägige Berufserfahrung war. Diese Zeit beträgt grundsätzlich 6 Monate, bei bestimmten Beschäftigtengruppen auch länger.

Isie:
Bist du sicher, dass es immer ein Arbeitgeberwechsel ist? Oder sind es nur verschiedene Behörden desselben Bundeslandes?

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