Autor Thema: Umzugskostenvergütung und/oder Trennungsgeld  (Read 2081 times)

Laurus

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Hallo zusammen,

aufgrund der Einstellung und da sich mein Wohnsitz außerhalb des Einzugsgebietes befindet, wird eine Zusage der UKV beabsichtigt, jedoch habe ich noch die Möglichkeit, mich dazu zu äußern.

Nun habe ich gesehen, dass im Rahmen der Probezeit Anspruch auf Trennungsgeld besteht. Jedoch habe ich auch gelesen, dass diese beiden Optionen sich teilweise gegenseitig ausschließen.

Daher frage ich mich gerade, ob Folgendes möglich wäre:
  • Während der Probzeit (Trennungsgeld für Pendeln)
  • Mit der zusage der UKV erst nach der Probezeit einverstanden (da während der Probezeit
    kein Umzugswille besteht und diese für Trennungsgeld+UKV ja erforderlich ist?)

Tommybmg

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Antw:Umzugskostenvergütung und/oder Trennungsgeld
« Antwort #1 am: 26.11.2021 14:46 »
Die UKV Zusage bekommst du erst nach der Probezeit.

Solltest du nicht unwiderruflich auf die UKV Zusage verzichten, die noch kommen wird (dafür gibt's ein Ja/Nein Kreuz im Formblatt) bekommst du Trennungsgeld.

Nach der UKV Zusage musst du deine Umzugsbemühungen nachweisen um weiterhin Trennungsgeld zu bekommen. Die UKV Zusage ist 5 Jahre gültig.


Laurus

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Antw:Umzugskostenvergütung und/oder Trennungsgeld
« Antwort #2 am: 27.11.2021 13:52 »
Vielen Dank.