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Verbeamtung im gD oder im hD

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Organisator:

--- Zitat von: Unknown am 25.11.2021 20:15 ---Gibt es überhaupt Stellenausschreibungen mit einem geforderten MPA? Wenn ja, wird es nicht der einzige Master sein und die Konkurrenz ist hoch. Viele machen den MPA ausserhalb des Aufstiegsverfahrens und schauen nach dem Abschluss in die Röhre. Der Frust bei denen ist sehr hoch, weil sie keine Chance auf den hD haben.
Meistens haben die Behörden doch ihre eigenen Aufstiegsverfahren und decken darüber den geringen Bedarf. Oder hat sich das mittlerweile geändert?

--- End quote ---

ja, mittlerweile ist der MPA oder "Verwaltungswissenschaften" häufiger in Stellenausschreibungen zu lesen. Da haben auch dann Bewerber außerhalb von Aufstiegsverfahren eine Chance.

Ob und in welchem Umfang das die einzelnen Behörden ausschreiben oder eigene Aufstiegsverfahren machen ist ganz unterschiedlich. Kommt halt auf die Behörde an.
Aus Behördensicht ist aber ein Aufstiegsverfahren deutlich aufwändiger, als einfach die Stelle mit der geforderten Qualifikation auszuschreiben.

Ansonsten wie EiTee schreibt - individuell prüfen, was die Behörde so möchte und ggf. anbietet und dann die passende Entscheidnug treffen.

Das ist je nach Beh

Herzog:
Vielen Dank für die Antworten! Meine Tendenz ging auch zu Variante 2.


--- Zitat von: EiTee am 25.11.2021 17:16 ---Du musst die Laufbahnbefähigung erwerben, ich würde mich daher zeitnah auf eine Stelle bewerben, die dies ermöglicht. Manch eine Behörde mag dir die Stelle nicht geben, bevor Du deinen Master hast, andere Behörden stellen dich dennoch ein und Du wirst halt E XX - 1 aufgrund des fehlenden Abschlusses bezahlt.
Währenddessen schon die Modalitäten zur Verbeamtung im Einstiegsamt des hD abklären und nach Erreichung der Laufbahnbefähigung glücklich im hD verbeamtet lassen.

--- End quote ---

Zum Verständnis:
Neben dem Master muss ich als Tarifbeschäftigter eine gewisse Zeit auf einer Stelle gesessen haben, die dem hD entspricht, um die Laufbahnbefähigung zu erwerben? Gibt es hier eine konkrete Vorgabe, wie lang? Und evtl. weitere Voraussetzungen?
Wo ist das Ganze geregelt? :)

EiTee:

--- Zitat von: Herzog am 27.11.2021 10:29 ---Vielen Dank für die Antworten! Meine Tendenz ging auch zu Variante 2.
Zum Verständnis:
Neben dem Master muss ich als Tarifbeschäftigter eine gewisse Zeit auf einer Stelle gesessen haben, die dem hD entspricht, um die Laufbahnbefähigung zu erwerben? Gibt es hier eine konkrete Vorgabe, wie lang? Und evtl. weitere Voraussetzungen?
Wo ist das Ganze geregelt? :)

--- End quote ---

§14 BLV

Umgang und  Anwendung  von Rechtsnomen sind hoffentlich auch noch Teil des MPA. Ich empfehle ansonsten ein "durchstöbern" der BLV, BeamtStg usw..

Herzog:
Danke für den Hint.
Wenn ich es richtig lese, würde in meinem Fall allerdings eine Anerkennung der Befähigung nach § 21 ivm § 7 BLV Anwendung finden und mindestens zwei Jahre und sechs Monate dauern.

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