Autor Thema: Verbeamtung im gD oder im hD  (Read 2623 times)

Herzog

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Verbeamtung im gD oder im hD
« am: 25.11.2021 17:05 »
Hallo zusammen,

ich bin tarifbeschäftigter Sachbearbeiter (gD) in einer Bundesoberbehörde mit einem Bachelor in Politikwissenschaft.
Berufsbegleitend absolviere ich einen Master of Public Administration (MPA). Nicht im Rahmen eines Aufstiegsverfahrens über die HS Bund, sondern "auf eigene Faust" an einer anderen Universität.

Mit dem Master strebe ich eine Referententätigkeit (hD) an. Auch würde ich mich gerne verbeamten lassen. Ob in der aktuellen oder einer anderen Bundesbehörde sei dahingestellt.
Hier sehe ich nun zwei möglich Wege:

1. Im gD verbeamten lassen, bevor ich meinen Master habe, und später mit Master auf eine Referentenstelle bewerben und in den hD aufsteigen.

2. Zunächst den Master absolvieren, als Tarifbeschäftigter auf eine Referentenstelle kommen und dann im hD verbeamten lassen.

An veschiedenen Stellen habe ich gelesen, dass ein Laufbahnwechsel als Beamter mitunter komplizierter sein kann als ein Stellenwechsel als Tarifbeschäftigter.

Die Überlegung ist ein Stück weit theoretischer Natur, da es sein kann, dass eine Verbeamtung vor Abschluss des Masters ohnehin nicht klappt. Dennoch würde ich gerne euren Rat einholen, welcher Weg wohl einfacher oder sinnvoller ist.

Vielen Dank!

EiTee

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Antw:Verbeamtung im gD oder im hD
« Antwort #1 am: 25.11.2021 17:16 »
Bei mir persönlich ist dies nach Variante 1 gelaufen, aber auch nur, weil ich bereits im "System steckte".


Meine Empfehlung ist aber definitiv Variante 2.
 
Du musst die Laufbahnbefähigung erwerben, ich würde mich daher zeitnah auf eine Stelle bewerben, die dies ermöglicht. Manch eine Behörde mag dir die Stelle nicht geben, bevor Du deinen Master hast, andere Behörden stellen dich dennoch ein und Du wirst halt E XX - 1 aufgrund des fehlenden Abschlusses bezahlt.
Währenddessen schon die Modalitäten zur Verbeamtung im Einstiegsamt des hD abklären und nach Erreichung der Laufbahnbefähigung glücklich im hD verbeamtet lassen.

Organisator

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Antw:Verbeamtung im gD oder im hD
« Antwort #2 am: 25.11.2021 17:54 »
Bei mir persönlich ist dies nach Variante 1 gelaufen, aber auch nur, weil ich bereits im "System steckte".


Meine Empfehlung ist aber definitiv Variante 2.
 
Du musst die Laufbahnbefähigung erwerben, ich würde mich daher zeitnah auf eine Stelle bewerben, die dies ermöglicht. Manch eine Behörde mag dir die Stelle nicht geben, bevor Du deinen Master hast, andere Behörden stellen dich dennoch ein und Du wirst halt E XX - 1 aufgrund des fehlenden Abschlusses bezahlt.
Währenddessen schon die Modalitäten zur Verbeamtung im Einstiegsamt des hD abklären und nach Erreichung der Laufbahnbefähigung glücklich im hD verbeamtet lassen.

Volle Zustimmung zur Empfehlung. Genauso würde ich das auch vorschlagen bzw. machen.

Unknown

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Antw:Verbeamtung im gD oder im hD
« Antwort #3 am: 25.11.2021 20:15 »
Gibt es überhaupt Stellenausschreibungen mit einem geforderten MPA? Wenn ja, wird es nicht der einzige Master sein und die Konkurrenz ist hoch. Viele machen den MPA ausserhalb des Aufstiegsverfahrens und schauen nach dem Abschluss in die Röhre. Der Frust bei denen ist sehr hoch, weil sie keine Chance auf den hD haben.
Meistens haben die Behörden doch ihre eigenen Aufstiegsverfahren und decken darüber den geringen Bedarf. Oder hat sich das mittlerweile geändert?

EiTee

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Antw:Verbeamtung im gD oder im hD
« Antwort #4 am: 26.11.2021 07:05 »
Viele machen den MPA ausserhalb des Aufstiegsverfahrens und schauen nach dem Abschluss in die Röhre. Der Frust bei denen ist sehr hoch, weil sie keine Chance auf den hD haben.

Darüber muss und sollte man sich im Vorfeld Gedanken machen und dies auch in seiner Behörde entsprechend platzieren. Wenn man wechselwillig und flexibel ist, sehe ich da kaum Probleme. Bei uns und auch bei anderen Bundesbehörden wird der Bedarf im hD nicht im Ansatz gedeckt, vom gD möchte ich da gar nicht erst anfangen.

Organisator

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Antw:Verbeamtung im gD oder im hD
« Antwort #5 am: 26.11.2021 08:14 »
Gibt es überhaupt Stellenausschreibungen mit einem geforderten MPA? Wenn ja, wird es nicht der einzige Master sein und die Konkurrenz ist hoch. Viele machen den MPA ausserhalb des Aufstiegsverfahrens und schauen nach dem Abschluss in die Röhre. Der Frust bei denen ist sehr hoch, weil sie keine Chance auf den hD haben.
Meistens haben die Behörden doch ihre eigenen Aufstiegsverfahren und decken darüber den geringen Bedarf. Oder hat sich das mittlerweile geändert?

ja, mittlerweile ist der MPA oder "Verwaltungswissenschaften" häufiger in Stellenausschreibungen zu lesen. Da haben auch dann Bewerber außerhalb von Aufstiegsverfahren eine Chance.

Ob und in welchem Umfang das die einzelnen Behörden ausschreiben oder eigene Aufstiegsverfahren machen ist ganz unterschiedlich. Kommt halt auf die Behörde an.
Aus Behördensicht ist aber ein Aufstiegsverfahren deutlich aufwändiger, als einfach die Stelle mit der geforderten Qualifikation auszuschreiben.

Ansonsten wie EiTee schreibt - individuell prüfen, was die Behörde so möchte und ggf. anbietet und dann die passende Entscheidnug treffen.

Das ist je nach Beh

Herzog

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Antw:Verbeamtung im gD oder im hD
« Antwort #6 am: 27.11.2021 10:29 »
Vielen Dank für die Antworten! Meine Tendenz ging auch zu Variante 2.

Du musst die Laufbahnbefähigung erwerben, ich würde mich daher zeitnah auf eine Stelle bewerben, die dies ermöglicht. Manch eine Behörde mag dir die Stelle nicht geben, bevor Du deinen Master hast, andere Behörden stellen dich dennoch ein und Du wirst halt E XX - 1 aufgrund des fehlenden Abschlusses bezahlt.
Währenddessen schon die Modalitäten zur Verbeamtung im Einstiegsamt des hD abklären und nach Erreichung der Laufbahnbefähigung glücklich im hD verbeamtet lassen.

Zum Verständnis:
Neben dem Master muss ich als Tarifbeschäftigter eine gewisse Zeit auf einer Stelle gesessen haben, die dem hD entspricht, um die Laufbahnbefähigung zu erwerben? Gibt es hier eine konkrete Vorgabe, wie lang? Und evtl. weitere Voraussetzungen?
Wo ist das Ganze geregelt? :)

EiTee

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Antw:Verbeamtung im gD oder im hD
« Antwort #7 am: 27.11.2021 11:18 »
Vielen Dank für die Antworten! Meine Tendenz ging auch zu Variante 2.
Zum Verständnis:
Neben dem Master muss ich als Tarifbeschäftigter eine gewisse Zeit auf einer Stelle gesessen haben, die dem hD entspricht, um die Laufbahnbefähigung zu erwerben? Gibt es hier eine konkrete Vorgabe, wie lang? Und evtl. weitere Voraussetzungen?
Wo ist das Ganze geregelt? :)

§14 BLV

Umgang und  Anwendung  von Rechtsnomen sind hoffentlich auch noch Teil des MPA. Ich empfehle ansonsten ein "durchstöbern" der BLV, BeamtStg usw..

Herzog

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Antw:Verbeamtung im gD oder im hD
« Antwort #8 am: 27.11.2021 12:16 »
Danke für den Hint.
Wenn ich es richtig lese, würde in meinem Fall allerdings eine Anerkennung der Befähigung nach § 21 ivm § 7 BLV Anwendung finden und mindestens zwei Jahre und sechs Monate dauern.