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100 % Homeoffice

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Lin1401:
Hallo zusammen,

ich habe nächstes Jahr vor umzuziehen (familiäre Gründe) in ein anderes Bundesland (Entfernung ca. 350 km), daraufhin habe ich mit meinen Arbeitgeber (Vorgesetzten) gesprochen wie er zu 100 % Homeoffice steht (evtl. 1x im Monat anwesendheit vor Ort).

Nunja nach 2 Wochen Bedenkzeit hat er mir ein NEIN mittgeteilt.

Ich habe nun nächste Woche nochmal ein Gespräch mit meinen Vorgesetzten und einen ÖPR-Mitglied, um eventuell doch eine Lösung zu finden.

Kann mein Vorgesetzter wirklich das alleine entscheiden, was kann man noch unternehmen? Habt ihr Tipps oder rechtliche Grundlagen für mich.

Vielen Dank

XTinaG:
Wie soll von hier beurteilt werden, welche Entscheidungskompetenz Deinem Vorgesetztem, von dessen Position in der Hierarchie wir nur wissen, daß sie über Dir ist, bei Deinem ungenannten Arbeitgeber zukommt?

Lin1401:
Mein Vorgesetzter hat für unseren Bereich die Entscheidungskompetenz, jedoch hat natürlich mein Vorgesetzter wiederum auch einen Vorgesetzten. Ist es denn denkbar, das mein dirketer Vorgesetzter das gar nicht entschieden kann?

XTinaG:
Das kann in Unkenntnis der relevanten Umstände nicht beurteilt werden.

One:
Ich gebe XTinaG recht, ohne Kenntnis der konkreten organisatorischen Rahmenbedingungen in deiner Behörde wird niemand etwas belastbares zu deinem Sachverhalt sagen können.

Von mir allerdings ein paar allgemeine Anmerkungen:

Homeoffice wird in der Regel nur dann gewährt, wenn dem keine dienstlichen Belange entgegen stehen. Solche dienstlichen Belange können zum Beispiel auch sein, dass dein unmittelbarer Dienstvorgesetzter der Meinung ist, dass deine Aufgaben eine dauerhafte Erledigung im Homeoffice nicht hergeben. Wenn er dieser Ansicht ist, kann er das Homeoffice natürlich versagen.

Ob dies der Fall ist, kann letztlich natürlich auch nur dein unmittelbarer Vorgesetzter beurteilen, weil dieser dir ja deine Aufgaben zuweist, die du zu bearbeiten hast. Eine übergeordnete Stelle wird regelmäßig zu deiner Aufgabenerledigung nichts sagen können. Daneben empfehle ich die Lektüre der bei dir gültigen Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten, ob dort etwas geregelt ist. Eine solche dürfte es in den meisten Behörden mittlerweile geben. Die meisten Behörden, die ich kenne, die haben in dieser Dienstvereinbarung (außerhalb von Corona) z.B. eine Prozentgrenze geregelt, bis zu dieser Homeoffice ermöglicht wird, z.B. 60 % der regelmäßigen Monatsarbeitszeit.

Daher mein Tipp: Lasse dir die Entscheidung von deinem Vorgesetzten begründen und lasse dich nicht mit einem einfachen Nein abspeisen. Diese Begründung dann verschriftlichen und dann kannst du überlegen, ob der Sachverhalt so ist, das man diesen zu übergeordneten Stellen eskalieren müsste. 

Außerhalb des Ganzen halte ich jedoch eine Entfernung von 350 km zur Arbeitsstätte/Dienststelle und einen Tag Anwesenheit im Monat nicht mehr nur für grenzwertig, sondern wäre für mich auch kaum zu rechtfertigen, einfach weil hier aus meiner Sicht von einem falschen Anspruchsdenken ausgegangen wird. Homeoffice dient der flexibleren Gestaltung der Arbeitszeit im Hinblick auf dienstliche aber auch private Bedürfnisse, aber nicht zur Realisierung des eigenen Lebensmodells und der eigenen Work-Life-Balance.

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