Hallo,
ich könnte einen Minijob mit 10 Stunden pro Woche und einen Werkstudentenjob mit 11 Stunden pro Woche haben.
Da ich dann aber 21 Stunden pro Woche arbeiten würde, wäre ich dann bei dem Werkstudentenjob voll sozialversicherungspflichtig?
Danke.
LG