Autor Thema: VBL Zwang  (Read 16149 times)

Kaiser80

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #105 am: 01.12.2021 18:02 »

Tante Edit sagt:
https://einkommensteuertabellen.finanz-tools.de/downloads/grundtabelle-2021.pdf
Aus dieser Tabelle wird das Prinzip gut sichtbar
Genau das Prinzip haben @Floki und ich erklärt...

BAT

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #106 am: 01.12.2021 19:16 »

Interessant, in wie fern wäre es denn dann kein Veräußerungsgewinn?


Entschuldigung, da war ich auf dem falschen Pfad. Es war ja mal geplant, auf den Wertzuwachs von Grundstücken eine Steuer zu erheben, also nicht abhängig von einem Verkauf.

Na, da kann ich ja mal ausnahmsweise nicht stänkern in Bezug auf die Hemmung privat genutzten Wohneigentums durch den Staat.

Aber dennoch dürfte diese Besteuerung von nicht selbst genutzten Immobilien wieder Großvermietern in die Hände spielen.  ;) - oder wie würde diese Verkaufsgewinne besteuert werden?

Floki

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #107 am: 01.12.2021 19:31 »

Tante Edit sagt:
https://einkommensteuertabellen.finanz-tools.de/downloads/grundtabelle-2021.pdf
Aus dieser Tabelle wird das Prinzip gut sichtbar
Genau das Prinzip haben @Floki und ich erklärt...

Jap…

Ich denke nicht, dass man das so einfach sagen kann. Da wären so viele Faktoren zu berücksichtigen….(Privat-oder Betriebsvermögen, Privatperson - oder Gesellschaft, Veräußerungsgewinn i. S. d. Paragraph 23 EStG oder gewerbliche Einkünfte nach Paragraph 15 EStG etc.)

WasDennNun

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #108 am: 01.12.2021 21:52 »

Interessant, in wie fern wäre es denn dann kein Veräußerungsgewinn?


Entschuldigung, da war ich auf dem falschen Pfad. Es war ja mal geplant, auf den Wertzuwachs von Grundstücken eine Steuer zu erheben, also nicht abhängig von einem Verkauf.

Na, da kann ich ja mal ausnahmsweise nicht stänkern in Bezug auf die Hemmung privat genutzten Wohneigentums durch den Staat.

Aber dennoch dürfte diese Besteuerung von nicht selbst genutzten Immobilien wieder Großvermietern in die Hände spielen.  ;) - oder wie würde diese Verkaufsgewinne besteuert werden?
Schade und ich dachte du hättest eine geniale Regelungslücke entdeckt.

Was ich oben angesprochen hatte, war die Streichung der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen bei Immobilien nach 10 Jahren.
Würde mich persönlich „hart“ treffen, weil viele tausende an Steuern fällig würden, wenn ich mein Betongold in 5-15 Jahren verkaufe.
Aber korrekt fände ich es trotzdem.

BAT

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #109 am: 02.12.2021 09:10 »
Nein, korrekt ist das meiner Meinung nach nicht.

Solange Du zur "Mitte der Gesellschaft" gehörst ist jede weitere Besteuerung "on top" nicht vermittelbar. Es ist ja schon Konsens, das der Mittelstandsbauch längst abgeschafft gehört und es passiert in 100 Jahre nichts.

Juristisch ist das sicherlich in Ordnung.

Aber wir kommen vom Thema ab. Ich halte zu viele Zwangsversicherungsysteme für übergriffig. Bin aber froh, das Riester scheinbar nicht verpflichtend kommt.

WasDennNun

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #110 am: 02.12.2021 12:11 »
Nein, korrekt ist das meiner Meinung nach nicht.

Solange Du zur "Mitte der Gesellschaft" gehörst ist jede weitere Besteuerung "on top" nicht vermittelbar.
Na da bin ich aber beruhigt, dass die Mitte der Gesellschaft noch Vermietungsobjekt kaufen und dann Immobiliengewinne einstreichen kann.
Es ist übrigens keine Besteuerung on the Top, sondern ein Streichung einer Subvention.
(und statt 10 Jahre könnte man ja auch einen Freibetrag von jährlich 100T€ vereinbaren, damit dürften die meisten Mittelstands Eigentumswohnungsverkaufsgewinne steuerfrei bleiben)


Und klar, bitte erst in 12 Jahren, dann spare ich mir hundertausend Euronen an Steuern

Johann

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #111 am: 02.12.2021 13:07 »
Nein, korrekt ist das meiner Meinung nach nicht.

Solange Du zur "Mitte der Gesellschaft" gehörst ist jede weitere Besteuerung "on top" nicht vermittelbar.
Na da bin ich aber beruhigt, dass die Mitte der Gesellschaft noch Vermietungsobjekt kaufen und dann Immobiliengewinne einstreichen kann.
Es ist übrigens keine Besteuerung on the Top, sondern ein Streichung einer Subvention.
(und statt 10 Jahre könnte man ja auch einen Freibetrag von jährlich 100T€ vereinbaren, damit dürften die meisten Mittelstands Eigentumswohnungsverkaufsgewinne steuerfrei bleiben)


Und klar, bitte erst in 12 Jahren, dann spare ich mir hundertausend Euronen an Steuern

Was solls denn sonst sein, wenn nicht die Mitte der Gesellschaft? Selbst mit knapp 40k brutto kannst du schon problemlos kleinere Wohnungen kaufen.
Das machst du dann so lange, bis du eben nicht mehr die Mitte der Gesellschaft, sondern minimal drüber bist.
Anlage in Immobilien ist eine der wenigen noch vorhandenen Optionen, wie man es als stinknormaler Angestellter relativ stressbefreit mit ein wenig Einsatz noch nach oben schaffen kann. Wäre ätzend, wenn der Staat das durch Entfernung der Spekulationsfrist auch noch verhindern würde. Hier wird eh alles was klein ist so totversteuert, dass ein Aufstieg gar nicht mehr machbar ist. Und dann wundern sich alle, wieso die großen Unternehmen alle aus den USA kommen.

Wenn die Steuerfreiheit nach zehn Jahren auch noch abgeschafft wird, trifft es wieder nur die "kleinen". Gewerbliche Händler sind von der Spekulationsfrist sowieso ausgenommen und gearscht sind dann eh wieder nur Privatanleger. Habe zumindest noch keinen Weg gefunden, wie ich bei einzelnen Objekten die Grunderwerbsteuer sparen kann, was bei GmbHs und AGs hingegen zum guten Ton gehört.

Natürlich gibt es auch Privatanleger mit hunderten von Immobilien. Wesentlich häufiger gibt es aber Menschen, die sich zur Altersvorsorge 1-2 Wohnungen kaufen und nicht mal raffgierige Miethaie sind, die jedes Jahr mindestens im gesetzlich erlaubten Rahmen die Mieten anpassen.

Edit: Den Freibetrag finde ich im Übrigen einen guten Ansatz. Aber nur, wenn der bspw. an die Renten- oder Diätenerhöhungen gekoppelt ist. Sonst gibts da wieder relative staatliche Mehreinnahmen durch Inflation.

Organisator

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #112 am: 02.12.2021 14:10 »
Edit: Den Freibetrag finde ich im Übrigen einen guten Ansatz. Aber nur, wenn der bspw. an die Renten- oder Diätenerhöhungen gekoppelt ist. Sonst gibts da wieder relative staatliche Mehreinnahmen durch Inflation.

oder ein Vielfaches des Durchschnittseinkommens des Vorjahres darstellt.


btw. In den durchaus steuerarmen USA ist die Mittelschicht deutlich schmaler als in D.

BAT

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #113 am: 02.12.2021 14:34 »
Also nochmals: ich finde, die Besteuerung von Gewinnen aus Immobilien ist absolut in Ordnung. Sie sollte stringent und ohne Freibetrag erfolgen. Warum auch?

ABER: solange die Steuerlast für die Mitte derart hoch liegt, sehe ich keine weiteren Steuerlasten abseits der Einkommenssteuer auf Arbeit bzw. Betrieb als legitim an.