Autor Thema: VBL Zwang  (Read 16506 times)

Max

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #15 am: 27.11.2021 15:53 »
Die Anlagediskussion mach doch nur Sinn,  wenn der AG seinen Teil auch auszahlen würde. Bei einer Wahlmöglichkeit hielte ich das für unwahrscheinlich.
Wenn man sich über den Zwangsbeitrag beschwert sollte man sich am AN Beitrag orientieren. So schlecht schneidet das im Vergleich zu ETF dann nicht ab. Vor allem versichert man sozusagen das Langlebigkeitsrisiko, denn am Ende des Depots kann noch Leben übrig sein.

WasDennNun

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #16 am: 27.11.2021 16:35 »
Richtig, wenn man nur den AN Teil (also die ~90€) nimmt muss man rund 7,5% durchschnittliche Rendite mit der Anlageform machen.

und ob man mit 82€ noch die 560€ Extra braucht  ist halt Anlagerisiko.

BAT

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #17 am: 27.11.2021 17:10 »
Ich würde zustimmen, daß die Anlageform der VBL ganz gut ist.

Aber die Besteuerung ist sicher ein Problem. Da kommt man - soweit es individuell angezeigt ist - mit selbstbewohntem Wohneigentum besser weg.

Mein Größtes Problem: die Immobilie möchte ich ab Mitte 50 verkaufen und vom Erlös (inklusive steuerfreiem Gewinn) große Teile meines monatlichen Einkommens sicherstellen.

Mit der VBL ist das zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich nicht möglich. Daher lehne ich solche Pauschalversicherungen oberhalb der gesetzlichen Rente ab, da sie individuellen Lebensplanungen nicht gerecht werden (können).



MH

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #18 am: 27.11.2021 17:31 »
Ich denke es kommt auch drauf an, wann man im öffentlichen Dienst einsteigt. Ich selbst werde knapp 45 Jahre einzahlen (sofern ich hier bleibe 🤷).
Da kommt schon einiges zusammen..

BAT

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #19 am: 27.11.2021 17:37 »
Ich denke es kommt auch drauf an, wann man im öffentlichen Dienst einsteigt. Ich selbst werde knapp 45 Jahre einzahlen (sofern ich hier bleibe 🤷).
Da kommt schon einiges zusammen..

...oder aussteigt ;)

desg

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #20 am: 27.11.2021 23:02 »
also bei mir steht da ne bemerkenswerte Summe auf dem Zettel.

Aus Interesse würde ich gerne wissen, wie groß die Summe ist, falls das für Dich kein Problem darstellt. Muss nicht auf den Cent sein, aber ne Größenordnung wäre toll. Gerne auch per PN.

ca 44% des gesetzlichen Rentenanspruchs lese ich.

BAT

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #21 am: 28.11.2021 09:42 »
Wie ist das beim neuen Koalitionsvertrag? Ist die verpflichtende Riester-Rente vom Tisch? War ja auch mal geplant.

WasDennNun

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #22 am: 28.11.2021 11:27 »
also bei mir steht da ne bemerkenswerte Summe auf dem Zettel.

Aus Interesse würde ich gerne wissen, wie groß die Summe ist, falls das für Dich kein Problem darstellt. Muss nicht auf den Cent sein, aber ne Größenordnung wäre toll. Gerne auch per PN.

ca 44% des gesetzlichen Rentenanspruchs lese ich.
Wo liest du was?

cyrix42

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #23 am: 28.11.2021 11:34 »
Wie ist das beim neuen Koalitionsvertrag? Ist die verpflichtende Riester-Rente vom Tisch? War ja auch mal geplant.

Naja, die ersten 10 Milliarden für die FDP-Aktienrente werden aus Schulden bezahlt, alles weitere dann wohl vom Beitragszahler, wenn ein Teil der Versicherungseinnahmen nicht mehr in die Umlage sondern ins Depot fließen... Pro: Diese staatliche Verwaltung dürfte geringere Fixkosten haben als private Anbieter. Kontra: Man hat keine Auswahl.

cyrix42

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #24 am: 28.11.2021 11:41 »
ca 44% des gesetzlichen Rentenanspruchs lese ich.

Das erscheint mir doch recht hoch -- sofern man nicht deutlich oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung verdient (was nur AT möglich ist).

Zu beachten ist ja, dass die jetzt von der VBL angekündigten Auszahlungswerte ja bis dahin nicht weiter verzinst werden, während die Rentenansprüche grob mit der Inflationsrate (bzw. knapp (drunter) weiter steigen werden. In einer Modellrechnung mit 40 Jahren in einer EG von 27-67 kam ich durch die VBL auf ca. 12% des letzten Monatbruttos, während die Rente bei ca. 48% liegen sollte. Dann kommt die VBL brutto auf ca. 1/4 des Rentenniveaus...

Zu beachten dabei ist aber, dass oberhalb des (vor kurzem erhöhten) Freibetrags der volle Krankenversicherungssatz auf die VBL-Rente erhoben wird, während bei der gesetzlichen Rente die Krankenversicherung der Rentner die Hälfte übernimmt.

desg

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #25 am: 28.11.2021 13:53 »
also bei mir steht da ne bemerkenswerte Summe auf dem Zettel.

Aus Interesse würde ich gerne wissen, wie groß die Summe ist, falls das für Dich kein Problem darstellt. Muss nicht auf den Cent sein, aber ne Größenordnung wäre toll. Gerne auch per PN.
ca 44% des gesetzlichen Rentenanspruchs lese ich.
Wo liest du was?


Ich lese das aus den Zahlen die ich jetzt bzw. prognostiziert für mein Renteneintritt von der VBL (2020 gab es eine Prognose Ihrer Betriebsrente wegen Alters) und der Rentenversicherung erhalte. Der VBL Betrag ist jeweils ~44% des momentanen und des bei Renteneintritt prognostizierten Rentenbetrages. Wie das versteuert, oder welcher Beitrag davon an die Krankenversicherung geht, habe ich nicht berücksichtigt.

Mache ich etwas falsch?

cyrix42

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #26 am: 28.11.2021 14:27 »
Mache ich etwas falsch?

Wie gesagt: Der VBL-Betrag ändert sich nicht mehr, wird nur noch von der zukünftigen Inflation entwertet, während der Rentenbetrag noch mit den allgemeinen Rentenanhebungen steigen wird.

Bastel

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #27 am: 28.11.2021 15:13 »
Sobald man in Rente ist, wird der Betrag jährlich um 1% erhöht oder?

WasDennNun

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #28 am: 28.11.2021 15:53 »
Sobald man in Rente ist, wird der Betrag jährlich um 1% erhöht oder?
nein

cyrix42

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #29 am: 28.11.2021 15:54 »
Sobald man in Rente ist, wird der Betrag jährlich um 1% erhöht oder?

Darum ging es hier aber nicht.

Wenn die VBL mir heute schreibt, dass ich bis zum Renteneintritt x VBL-Punkte zusammenbekommen werde, dann entspricht das zum Rentenbeginn [!] einem Auszahlungsbetrag von 4 * x €/Monat. Ob dieser Rentenbeginn morgen oder in 20 Jahren ist, ändert an diesem Betrag nichts. (Die "Verzinsung" in der Anlagephase soll ja durch den Altersfaktor abgedeckt werden.)

Wenn die DRV mir heute schreibt, dass ich bis zum Renteneintritt y Rentenentgeltpunkte zusammenbekommen werde, dann entspricht das aktuell [!] y * 34,19€ / Monat. Wenn der Rentenbeginn aber noch weit in der Zukunft liegt, wird der Wert eines Entgeltpunkts mit den allgemeinen Rentenerhöhungen weiter steigen. Z.B. dürfte er ab nächstem Juli schon weitere 4% mehr wert sein.

Wenn ich also VBL und gesetzliche Rente miteinander vergleiche, dann muss ich entweder die VBL-Rente abzinsen, oder die erwartete gesetzliche Rentensteigerung beachten, damit man nicht Äpfel mit Birnen vergleicht...