Autor Thema: VBL Zwang  (Read 16540 times)

Kaiser80

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #45 am: 30.11.2021 11:16 »
@veeam, findest du es nicht reichlich unverschämt meinen "Lebensentwurf" (mit leicht veränderten Parametern, hab noch nen Riester Fonds der ordentlich Rendite abwirf) hier zu Posten? ;)

WasDennNun

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #46 am: 30.11.2021 11:17 »
Zitat von: DiVO link 8)pic=117212.msg227489#msg227489 date=1638261059
Gesetzliche Rente, Betriebsrente, freiwillige zusätzliche Betriebsrente (3 % Garantiezins), Allianz Versicherung (Garantiezins 4 %), Fondsgebundener Riester, Depot mit ETF, eigene Immobilie.

Mit dieser Risikodiversifizierung habe ich ehrlich gesagt ein sehr gutes Gefühl. Alles auf ETFs setzen wäre mir persönlich zu einseitig. Mit meiner Aufteilung komme ich auf eine höhere Rente als mein momentanes Einkommen.
Oje, da habe ich ja wackelige 5 Säulen  8)
Keine weiteren Betriebsrenten/Riester/Versicherungen (außer die Zwangssaktion), dafür Betongold (eigene Immobilie und Vermietungsobjekte), die Eigenkapitalrendite dort ist allerdings nicht zu schlagen, da im zweistelligem Bereich!

Du hast die Grundintention im Vergleich zum Threadöffner verstanden: nicht alles auf ein Pferd setzen. Vermietungsobjekt sind wir gerade dran, ist aber noch nicht sicher ;-)
BTW: Ich habe in Vermietungsobjekt mit einer Eigenkapitalquote von 0 €. Wie hoch ist da eigentlich die Rendite?  8) :o


Ein selbst bewohntes Objekt ist sicher nicht die schlechteste Investition. Kapital erlangt man hier aber nur durch einen Verkauf.
und eingesparte Mietkosten.

Johann

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #47 am: 30.11.2021 11:35 »
Abgezahltes Eigentum ist im Alter unschlagbar.

Allerdings nur dann, wenn man im Alter weiterhin Rücklagen bildet. Eine Heizung entscheidet nicht plötzlich, dass sie nicht mehr kaputt geht, nur weil das Haus abgezahlt ist. Gleiches mit Dach, plötzlich feuchtem Keller oder noch viel besser: Gesetzlichen Klimaschutzauflagen, die dich zwingen, teuer zu dämmen.

Ich finde die VBL an sich gar nicht schlecht. Eben weil man für 1,8% Eigenleistung nochmal 6,5% (beides ca.) vom AG drauf kriegt. Alleine das machts schon ganz interessant. Kirsche auf der Sahnetorte wäre natürlich, wenn man ähnlich wie bei vermögenswirksamen Leistungen einfach selbst entscheiden könnte, wo das Geld verwaltet wird.

Derzeit habe ich für meine Altersvorsorge nur drei Säulen: Gesetzliche Rente, Betriebsrente und eine teilweise selbstgenutzte Immobilie mit 4 Wohneinheiten. Das Haus konnte ich einem Elternteil unter derzeit üblichem Marktwert abkaufen, hatte dadurch als Nebenkosten auch nur Notar + Grundbuchkosten und den Kaufpreis habe ich zu 100% günstig als Volltilger finanzieren können. Aufgrund der extrem geringen Nebenkosten (1,7%) und 100%-Finanzierung ist die Eigenkapitalrendite hier natürlich astronomisch.

Derzeit bin ich noch an einer Wohnung dran, die bisher nicht öffentlich zum Verkauf gestellt wurde, demnach keine anderen Interessenten und (zum Glück) auch noch kein Makler da sind. Ich rechne da mit 15-20% unter derzeit marktüblichem Preis. Ist leider derzeit noch günstig vermietet, es dauert also ein paar Jahre, bis ich nicht mehr so viel aus eigener Tasche zuschießen muss. Auf lange Sicht ergibt sich da aber auch eine deutlich zweistellige Eigenkapitalrendite. Spätestens wenn die Mieter mal ausziehen und modernisiert wird.

Zu Beginn meines Studiums habe ich angefangen, in ETFs zu investieren. Als ich mich dann näher mit Immobilien und dem damit möglichen Leverage-Effekt befasst habe, habe ich die allerdings (mit kleinem Gewinn) verkauft und versuche jetzt erstmal möglichst viel Immobilieneigentum zu akkumulieren. Diversifizieren werde ich dann später.

Isi

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #48 am: 30.11.2021 11:44 »
Abre, abre, abdre,
die Rende isch doch sischer, nisch?

VBL ist an sich keine schlechte Idee - vor allem würden die AG sparen gäbe es sie nicht und die Aufwendung sicher nicht als Gehalt auszahlen :)
Die Sicherheit der erwähnten Erwerbsminderungsschutzkonzeption ist zwar nicht allein tragfähig im Notfall, erleichtert aber das Überleben im Notfall.
Auch ein eigenes Wohneigentum bleibt das eigene Wohneigentum wenn die Heizung ausfällt. Vorzugsweise im Sommer kann man sogar 1-3 Monate warten bis man sie repariert.
Auch hier die Sicherheit: man kann schwer zum Auszug gezwungen werden.

Eines möchte ich da noch anmerken:
Ist ja super sich nebenher was anzusparen, kleines aber: Euer Leben ist endlich.
Wenn du 30 Jahre in deine Fonds, Immobilien und sonstiges investiert hast und Anfang 50 erkennst, dass dir vielleicht nur noch 20 Jahre Leben bleiben, von denen du 5-8 krank sein könntest...

Tja, dann bist du wirklich auf der Gewinnerseite gelandet, nicht!

Kaiser80

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #49 am: 30.11.2021 11:49 »

Eines möchte ich da noch anmerken:
Ist ja super sich nebenher was anzusparen, kleines aber: Euer Leben ist endlich.
Wenn du 30 Jahre in deine Fonds, Immobilien und sonstiges investiert hast und Anfang 50 erkennst, dass dir vielleicht nur noch 20 Jahre Leben bleiben, von denen du 5-8 krank sein könntest...


Deshalb bete ich ja uch jeden Abend, dass der liebe Gott mir meine Gesundheit und die Arbeitskraft meiner Frau erhalten möge. Amen

Bastel

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #50 am: 30.11.2021 11:56 »

Eines möchte ich da noch anmerken:
Ist ja super sich nebenher was anzusparen, kleines aber: Euer Leben ist endlich.
Wenn du 30 Jahre in deine Fonds, Immobilien und sonstiges investiert hast und Anfang 50 erkennst, dass dir vielleicht nur noch 20 Jahre Leben bleiben, von denen du 5-8 krank sein könntest...


Deshalb bete ich ja uch jeden Abend, dass der liebe Gott mir meine Gesundheit und die Arbeitskraft meiner Frau erhalten möge. Amen

Das war der Lacher zum Mittag, danke schön!

Isi

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #51 am: 30.11.2021 11:56 »

Eines möchte ich da noch anmerken:
Ist ja super sich nebenher was anzusparen, kleines aber: Euer Leben ist endlich.
Wenn du 30 Jahre in deine Fonds, Immobilien und sonstiges investiert hast und Anfang 50 erkennst, dass dir vielleicht nur noch 20 Jahre Leben bleiben, von denen du 5-8 krank sein könntest...


Deshalb bete ich ja uch jeden Abend, dass der liebe Gott mir meine Gesundheit und die Arbeitskraft meiner Frau erhalten möge. Amen

Besser wäre es meines Erachtens nach mit ein bissel billigem Geld die jungen Jahre auszukosten (bin selbst nicht mehr so jung^^)

BAT

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #52 am: 30.11.2021 12:03 »

Allerdings nur dann, wenn man im Alter weiterhin Rücklagen bildet. Eine Heizung entscheidet nicht plötzlich, dass sie nicht mehr kaputt geht, nur weil das Haus abgezahlt ist. Gleiches mit Dach, plötzlich feuchtem Keller oder noch viel besser: Gesetzlichen Klimaschutzauflagen, die dich zwingen, teuer zu dämmen.


Das ist sicherlich richtig. Daher sollte man beim Eigentum, entweder mit einer frisch sanierten Immobilie in die Rente gehe, oder diese zeitnah verkaufen. Vererben wird ehe unterschätzt.

Was mich stört am staatlichen bzw. tariflichen Einmischen in die Altersvorsorge: ich habe den Eindruck, daß der Bedarf an Regulierung/ Förderung weiter überschätzt wird.

Nach derzeitigem Stand (ich werde meine Immobilie verkaufen und auch vom Erlös leben) kann ich mit 53 oder 54 in Rente gehen. Und selbst dann bleibt eigentlich noch zu viel Geld über...

WasDennNun

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #53 am: 30.11.2021 13:12 »
Derzeit habe ich für meine Altersvorsorge nur drei Säulen: Gesetzliche Rente, Betriebsrente und eine teilweise selbstgenutzte Immobilie mit 4 Wohneinheiten. Das Haus konnte ich einem Elternteil unter derzeit üblichem Marktwert abkaufen, hatte dadurch als Nebenkosten auch nur Notar + Grundbuchkosten und den Kaufpreis habe ich zu 100% günstig als Volltilger finanzieren können. Aufgrund der extrem geringen Nebenkosten (1,7%) und 100%-Finanzierung ist die Eigenkapitalrendite hier natürlich astronomisch.
Olalla, und die Grunderwerbssteuer? Unterschlagen?

WasDennNun

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #54 am: 30.11.2021 13:14 »
Besser wäre es meines Erachtens nach mit ein bissel billigem Geld die jungen Jahre auszukosten (bin selbst nicht mehr so jung^^)
Absolut richtig!
Nur wenn man nach dem verdammt gutem Leben trotzdem noch Geld über hat oder eine 100-111% Finanzierung macht, dann kann man auch in ETFs gehen, bevor das Geld entwertet wird.

Bastel

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #55 am: 30.11.2021 13:35 »
Derzeit habe ich für meine Altersvorsorge nur drei Säulen: Gesetzliche Rente, Betriebsrente und eine teilweise selbstgenutzte Immobilie mit 4 Wohneinheiten. Das Haus konnte ich einem Elternteil unter derzeit üblichem Marktwert abkaufen, hatte dadurch als Nebenkosten auch nur Notar + Grundbuchkosten und den Kaufpreis habe ich zu 100% günstig als Volltilger finanzieren können. Aufgrund der extrem geringen Nebenkosten (1,7%) und 100%-Finanzierung ist die Eigenkapitalrendite hier natürlich astronomisch.
Olalla, und die Grunderwerbssteuer? Unterschlagen?

Auch wenn Google nicht zitierfähig ist...

Pauschal lässt sich sagen, dass bei Veräußerungen an Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss

Johann

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #56 am: 30.11.2021 13:59 »
Derzeit habe ich für meine Altersvorsorge nur drei Säulen: Gesetzliche Rente, Betriebsrente und eine teilweise selbstgenutzte Immobilie mit 4 Wohneinheiten. Das Haus konnte ich einem Elternteil unter derzeit üblichem Marktwert abkaufen, hatte dadurch als Nebenkosten auch nur Notar + Grundbuchkosten und den Kaufpreis habe ich zu 100% günstig als Volltilger finanzieren können. Aufgrund der extrem geringen Nebenkosten (1,7%) und 100%-Finanzierung ist die Eigenkapitalrendite hier natürlich astronomisch.
Olalla, und die Grunderwerbssteuer? Unterschlagen?

Da gilt das, was Bastel schreibt:
Pauschal lässt sich sagen, dass bei Veräußerungen an Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss

Wenn du mit deinen Kindern, Eltern oder (Ur-)Großeltern Grund handelst, fällt keine Grunderwerbsteuer an, da man in gerader Linie miteinander verwandt ist und es da Ausnahmen gibt. Mindestens in Niedersachsen ist es so.

Deshalb würde es sogar Sinn machen, wenn man bspw. Omas Haus noch abkauft, während sie noch lebt, weil man sonst für den Anteil, der bspw. an Onkel und Tante geht, Grunderwerbsteuer zahlen muss. Ist gerade auch eine Überlegung, die ich habe, weil genau dieser Fall voraussichtlich in den nächsten Jahren eintreten wird. Onkel, Tante und Vater würden das Haus eh veräußern wollen, weil alle drei interessanterweise Schulden haben und kurz vor der Rente stehen. Und für mich würde es sich lohnen, weil ich wahrscheinlich zum Einen einen Familienrabatt kriegen und zum anderen Grunderwerbsteuer sparen würde. Das Problem dabei ist nur, dass meine restliche Familie nicht so sehr wirtschaftlich denkt und ich nicht weiß, wie es bei denen ankommt, wenn ich mir Gedanken über Profit im Zusammenhang mit dem Ableben meiner Oma mache.  ;D

BAT

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« Antwort #57 am: 30.11.2021 14:14 »
Die Grunderwerbssteuer für selbstbewohntes Wohneigentum gehört wieder abgeschafft.

Man bemüht sich staatlicherseits mit 100en Fördermöglichkeiten für das Altern, aber das naheliegendste wird noch "sanktioniert".

Organisator

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« Antwort #58 am: 30.11.2021 14:34 »
Die Grunderwerbssteuer für selbstbewohntes Wohneigentum gehört wieder abgeschafft.

Man bemüht sich staatlicherseits mit 100en Fördermöglichkeiten für das Altern, aber das naheliegendste wird noch "sanktioniert".

Dann aber auch die Grundsteuer. Warum soll wohnen besteuert werden?

BAT

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #59 am: 30.11.2021 14:39 »

Dann aber auch die Grundsteuer. Warum soll wohnen besteuert werden?

Wo wäre das in dieser Absolutheit - im Gegensatz zum Erwerb - der Fall?