Autor Thema: VBL Zwang  (Read 16502 times)

WasDennNun

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #60 am: 30.11.2021 15:04 »
Derzeit habe ich für meine Altersvorsorge nur drei Säulen: Gesetzliche Rente, Betriebsrente und eine teilweise selbstgenutzte Immobilie mit 4 Wohneinheiten. Das Haus konnte ich einem Elternteil unter derzeit üblichem Marktwert abkaufen, hatte dadurch als Nebenkosten auch nur Notar + Grundbuchkosten und den Kaufpreis habe ich zu 100% günstig als Volltilger finanzieren können. Aufgrund der extrem geringen Nebenkosten (1,7%) und 100%-Finanzierung ist die Eigenkapitalrendite hier natürlich astronomisch.
Olalla, und die Grunderwerbssteuer? Unterschlagen?

Da gilt das, was Bastel schreibt:
Pauschal lässt sich sagen, dass bei Veräußerungen an Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss

Wenn du mit deinen Kindern, Eltern oder (Ur-)Großeltern Grund handelst, fällt keine Grunderwerbsteuer an, da man in gerader Linie miteinander verwandt ist und es da Ausnahmen gibt. Mindestens in Niedersachsen ist es so.

Deshalb würde es sogar Sinn machen, wenn man bspw. Omas Haus noch abkauft, während sie noch lebt, weil man sonst für den Anteil, der bspw. an Onkel und Tante geht, Grunderwerbsteuer zahlen muss. Ist gerade auch eine Überlegung, die ich habe, weil genau dieser Fall voraussichtlich in den nächsten Jahren eintreten wird. Onkel, Tante und Vater würden das Haus eh veräußern wollen, weil alle drei interessanterweise Schulden haben und kurz vor der Rente stehen. Und für mich würde es sich lohnen, weil ich wahrscheinlich zum Einen einen Familienrabatt kriegen und zum anderen Grunderwerbsteuer sparen würde. Das Problem dabei ist nur, dass meine restliche Familie nicht so sehr wirtschaftlich denkt und ich nicht weiß, wie es bei denen ankommt, wenn ich mir Gedanken über Profit im Zusammenhang mit dem Ableben meiner Oma mache.  ;D

Cool, dass war mir neu und da muss ich mal schauen wie es in den anderen BL ist, das eröffnet mit ganz neu Spielfelder!

Sprich billig verkauft ist besser als teuer geerbt  :o

veeam

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #61 am: 30.11.2021 15:04 »
@veeam, findest du es nicht reichlich unverschämt meinen "Lebensentwurf" (mit leicht veränderten Parametern, hab noch nen Riester Fonds der ordentlich Rendite abwirf) hier zu Posten? ;)

Da können wir armen unterbezahlten Öffis ja froh sein, doch ein paar richtige Entscheidungen getroffen zu haben :)

WasDennNun

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #62 am: 30.11.2021 15:06 »
Was mich stört am staatlichen bzw. tariflichen Einmischen in die Altersvorsorge: ich habe den Eindruck, daß der Bedarf an Regulierung/ Förderung weiter überschätzt wird.
Naja, vielleicht ist der Staat der Meinung, dass er keinen Bock darauf hat, dass die Leute dann sich auf ihre Grundsicherung ausruhen und ihm auf der Tasche liegen.

WasDennNun

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #63 am: 30.11.2021 15:08 »
Die Grunderwerbssteuer für selbstbewohntes Wohneigentum gehört wieder abgeschafft.

Man bemüht sich staatlicherseits mit 100en Fördermöglichkeiten für das Altern, aber das naheliegendste wird noch "sanktioniert".
Absolut korrekt.
Oder aber einen entsprechenden Freibetrag als Alternative für die die lieber in Miete wohnen wollen und trotzdem in Immobilien investieren.

Und die Steuerfreiheit der Veräusserungsgewinne nach 10 Jahren, gehört abgeschafft (auch wenn mich das hart treffen wird.)

BAT

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #64 am: 30.11.2021 15:23 »

Und die Steuerfreiheit der Veräusserungsgewinne nach 10 Jahren, gehört abgeschafft (auch wenn mich das hart treffen wird.)

Ich glaube - so weit es die persönlichen Vorraussetzungen - erlauben, kann man dem dennoch entgehen. Zumindest wenn man im Jahr des Verkaufs nur einen 450 € - Job hat. Könnte bei mir hinkommen.  ;)

BAT

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #65 am: 30.11.2021 15:24 »

Naja, vielleicht ist der Staat der Meinung, dass er keinen Bock darauf hat, dass die Leute dann sich auf ihre Grundsicherung ausruhen und ihm auf der Tasche liegen.

Ich denke, das Gegenteil ist der Fall. Grundsicherungsbedarf entsteht erst durch einen Bedarf. Der ist in Bezug auf die Kaltmiete bei Immobilienbesitzer meist spätestens ab dem Rentenalter nicht mehr da.

Wir haben schon Anträge abgelehnt, obwohl nur 400 € Rentenbezug da war.

Schokobon

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #66 am: 30.11.2021 15:28 »
Wo grabt ihr die Objekte zur Vermietung aus?
In meiner Region ist der Markt längst (also seit Jahren) leergefegt.
Weiter weg zu vermieten scheue ich mich noch ein wenig - musst ja doch irgendwie mal nach dem Objekt schauen...
Mit Glück kannst du da einen 2%er erwischen. Aber da gehe ich lieber in ETF und bin stressfreier, flexibler und renditestärker unterwegs.

Ob selbst bewohntes Eigentum nun eine Verbindlichkeit oder ein Assett ist dürfte selbst unter (echten) Experten noch nicht ausdiskutiert sein.

veeam

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #67 am: 30.11.2021 15:52 »
Wo grabt ihr die Objekte zur Vermietung aus?
In meiner Region ist der Markt längst (also seit Jahren) leergefegt.
Weiter weg zu vermieten scheue ich mich noch ein wenig - musst ja doch irgendwie mal nach dem Objekt schauen...
Mit Glück kannst du da einen 2%er erwischen. Aber da gehe ich lieber in ETF und bin stressfreier, flexibler und renditestärker unterwegs.

Ob selbst bewohntes Eigentum nun eine Verbindlichkeit oder ein Assett ist dürfte selbst unter (echten) Experten noch nicht ausdiskutiert sein.

Klar, regional würde ich zum Vermieten nur dort kaufen wo ich im Zweifelsfall kurzfristig auch vor Ort sein könnte. Also im Umkreis von sagen wir mal 30km. Ich persönlich lebe an der Küste und dort explodieren die Preise geradezu. Oder besser gesagt unentwegt. Grund ist, die Inseln sind mittlerweile so weit bebaut, dass es für Auswärtige einfacher ist auf dem anliegenden Festland zu kaufen. Quadratmeterpreise für umbauten Raum liegen hier mittlerweile bei mindestens 4000 Euro. Tendenz weiterhin stark steigend. Meine eigene Immobilie lag dagegen noch im dreistelligen Bereich. Es bahnt sich aber auch schon wieder an, dass der nächste Sprung kommt. Für bereits bestehende Objekte natürlich immer klasse. Aber auch 5000 Euro pro Quadratmeter sind noch günstig zu betrachten wenn man auf der Insel nicht mehr unter 8-10k Fuß fassen kann. Auch sind Änderungen an den alten Bebauungsplänen noch in weiter ferne, sodass hier Altbestand von 1970 und älter einfach radikal abgerissen und durch mindestens 4er Einheiten ersetzt wird.

Es ist aber auch immer eine Frage für was man sich die Immobilie anschafft. Soll sie irgendwann bezahlt sein und die Miete die Rente aufbessern, oder will man nach 10 Jahren steuerfrei und gewinnbringend verkaufen? In Variante 1 gehe ich mit mehr Eigenkapital rein und stocke die Mieteinnahmen mit einem gewissen Eigenanteil auf um eine entsprechende Tilgungsrate zu erzielen. Bei Variante 2 decke ich die Kaufnebenkosten durch Eigenkapital* und setze die Miete auf ein Niveau wo ich die Zinsen der Bank + ca. 1,5% Tilgung bedienen kann.

*Interessant sind dabei vor allem Wohnung nach KfW55ee Standard. Je nach Größe und Kaufpreis bekomme ich mein Eigenkapital für die Kaufnebenkosten zu 100% von der KfW im Rahmen der Energieeffizienzförderung wieder raus.

Kann man sicher ewig drüber "fachsimpeln".

Johann

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #68 am: 30.11.2021 18:31 »
Wo grabt ihr die Objekte zur Vermietung aus?
In meiner Region ist der Markt längst (also seit Jahren) leergefegt.
Weiter weg zu vermieten scheue ich mich noch ein wenig - musst ja doch irgendwie mal nach dem Objekt schauen...
Mit Glück kannst du da einen 2%er erwischen. Aber da gehe ich lieber in ETF und bin stressfreier, flexibler und renditestärker unterwegs.

Ob selbst bewohntes Eigentum nun eine Verbindlichkeit oder ein Assett ist dürfte selbst unter (echten) Experten noch nicht ausdiskutiert sein.

In meinen vorangegangenen Posts habe ich über 3 Objekte gesprochen. Von denen war nicht eins öffentlich ausgeschrieben.

Mein Bruder hat mittlerweile auch zwei Wohnungen erworben und auch bei denen gilt, dass die nicht öffentlich zur Verfügung standen.

Daraus ergibt sich, dass du nach Möglichkeit recht kontaktfreudig sein solltest, immer ruhig offen darüber sprechen solltest, dass jemand gerne bescheid geben oder vermitteln darf, wenn er jemanden kennt, der eine Immobilie verkaufen möchte und einfach die Ohren offen hältst.

In einer Wohnung in der Nachbarschaft hat eine alte, kranke Dame gewohnt, mit der ich mich öfter unterhalten und auch ihren Sohn kennengelernt habe. Da hat der Kauf leider nicht funktioniert, weil er sich nach ihrem Ableben entschieden hat, einen Makler zu nehmen, der die Wohnung bepreisen und veräußern sollte. Der Makler hat den Kaufpreis etwas hoch angesetzt und die Wohnung steht nach 1,5 Monaten immer noch unverkauft in den bekannten Portalen, was in der Gegend hier eher selten ist. Bei mir hätte er (Maklercourtage insg. 7,5% schon rausgerechnet) vielleicht 5% weniger bekommen, dafür wüsste er, wer die Wohnung bekommt und sie wäre definitiv schon verkauft. Mal gucken, für wie viel er die jetzt wegbekommt angesichts der steigenden Zinsen. Dazu kommt, dass es einer Komplettrenovierung/Modernisierung bedarf. Habe mir zwei Monate zuvor für 15% mehr eine Wohnung angeschaut, die einzugsfertig, in besserer Wohnlage und 25 Jahre jünger war. Ist echt verrückt, was derzeit auf den Portalen gefordert wird.

WasDennNun

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #69 am: 30.11.2021 19:00 »

Und die Steuerfreiheit der Veräusserungsgewinne nach 10 Jahren, gehört abgeschafft (auch wenn mich das hart treffen wird.)

Ich glaube - so weit es die persönlichen Vorraussetzungen - erlauben, kann man dem dennoch entgehen. Zumindest wenn man im Jahr des Verkaufs nur einen 450 € - Job hat. Könnte bei mir hinkommen.  ;)
Wie soll dass denn gehen, wegen eines 450€ Jobs?
200T€ Gewinn sind nun mal 200T€ Gewinn. Die ich noch locker mitnehmen kann ohne was davon zu versteuern!

Gruenhorn

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #70 am: 30.11.2021 19:19 »
Ich fasse die erhellend Diskussion zur VBL Pflicht nochmal zusammen: Solange man ein KFW55 Haus an der Ostsee kauft, kann man es in gerader Linie an eine Insel verkaufen, solang es die eigene Rendite aufbessert. Danke für die Infos. Sehr hilfreich.

WasDennNun

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« Antwort #71 am: 30.11.2021 19:23 »

Naja, vielleicht ist der Staat der Meinung, dass er keinen Bock darauf hat, dass die Leute dann sich auf ihre Grundsicherung ausruhen und ihm auf der Tasche liegen.

Ich denke, das Gegenteil ist der Fall. Grundsicherungsbedarf entsteht erst durch einen Bedarf. Der ist in Bezug auf die Kaltmiete bei Immobilienbesitzer meist spätestens ab dem Rentenalter nicht mehr da.

Wir haben schon Anträge abgelehnt, obwohl nur 400 € Rentenbezug da war.
Naja, es geht doch um die Leute, die ihr Leben lang genug Geld hatten und es ausgegeben haben und nicht sich um die "Rente" gekümmert haben und dann vom Staat leben, das war gemeint.

WasDennNun

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« Antwort #72 am: 30.11.2021 19:25 »
Wo grabt ihr die Objekte zur Vermietung aus?
In meiner Region ist der Markt längst (also seit Jahren) leergefegt.
Stets vorbereitet sein, schnell entscheiden und immer die Augen und Ohren offen haben.

BAT

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #73 am: 30.11.2021 19:27 »

Wie soll dass denn gehen, wegen eines 450€ Jobs?
200T€ Gewinn sind nun mal 200T€ Gewinn. Die ich noch locker mitnehmen kann ohne was davon zu versteuern!

Wenn der Besteuerungstatbestand greift, wird mit dem persönlichen Steuersatz gerechnet.

WasDennNun

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #74 am: 30.11.2021 19:29 »
Ich fasse die erhellend Diskussion zur VBL Pflicht nochmal zusammen: Solange man ein KFW55 Haus an der Ostsee kauft, kann man es in gerader Linie an eine Insel verkaufen, solang es die eigene Rendite aufbessert. Danke für die Infos. Sehr hilfreich.
Falsche Zusammenfassung.