Autor Thema: VBL Zwang  (Read 16543 times)

BAT

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #90 am: 01.12.2021 11:16 »

Ja ? Du rechnest mit einem 450€ Job. Lass es. Ist irrelevant.

Nein. Die Aussage sollte nur die Bedingung darstellen, das keine reguläres Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Warum sich alle auf den 450 € Job einlassen, ist mir weiterhin ein Rätsel. Warum ist der für Euch so wichtig?

Teileinkünfteverfahren ist bekannt?  ;)

Kaiser80

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #91 am: 01.12.2021 11:19 »
Nein, das passt hinten und vorne nicht.

Allein schon, da Gewinne kein Einkommen sind und ganz andere Freibeträge wirksam sind.
Herrgott... Ihr verrennt euch wieder in Sprache...

Der Einkommensteuer i.s.d. ESTG unterliegen Einkünfte! §2 Abs 1 regelt welche dies sind. §2 Abs 2 "was" sie sind (nämlich ua auch Gewinne!) Man nennt manche auch "Gewinneinkunftsarten".
Ob und wie sie dann letztlich tatsächlich steuerpflichtig sind ist an anderer Stelle geregelt.

Ein "Veräußerungsgewinn" kann steuerpflichtig sein, muss er aber nicht. Er muss noch nicht mal nach §23EStG entstehen. Er kann sogar einer anderen Einkunftsart unterliegen. Und hier redet ihr zwei (bewusst???) aneinander vorbei.

WasDennNun

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #92 am: 01.12.2021 11:27 »
Nein, das passt hinten und vorne nicht.

Allein schon, da Gewinne kein Einkommen sind und ganz andere Freibeträge wirksam sind.
Dann frage ich mal umgekehrt:
Wie hoch sind deiner Meinung die von dir zu entrichtenden Steuern, wenn du dieses Jahr nur einen 450€ Job machst und durch den Verkauf einer nicht selbst genutzten Immobilie (die du vor 5 Jahren angeschafft hast) 200.000€ Gewinn machst?

Bastel

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #93 am: 01.12.2021 13:09 »
Werden von den 200.000 nicht der Grundfreibetrag abgezogen und der Rest wird "normal" wie Einkommen versteuert?

WasDennNun

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #94 am: 01.12.2021 13:18 »
Werden von den 200.000 nicht der Grundfreibetrag abgezogen und der Rest wird "normal" wie Einkommen versteuert?
Bingo

Kaiser80

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #95 am: 01.12.2021 13:19 »
Werden von den 200.000 nicht der Grundfreibetrag abgezogen und der Rest wird "normal" wie Einkommen versteuert?
Nicht "direkt". Der Grundfreibetrag dient der Absicherung des Existenzminimums. Die zu zahlende Steuer beginnt erst ab Überschreitung des Grundfreibetrages (vgl. Einkommensteuertabelln bzw §32a EStG). Also nicht 200.000 ./. 9.xxx€ = 191.000 zu versteuern... Sondern: 200.000 zu versteuerndes Einkommen = x zu zahlende Steuer. Für 2021 wären dies inkl. Soli rd. 79.000 für Alleinstehende 

Edit: kursiv
« Last Edit: 01.12.2021 13:29 von Kaiser80 »

Bastel

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #96 am: 01.12.2021 13:30 »
Werden von den 200.000 nicht der Grundfreibetrag abgezogen und der Rest wird "normal" wie Einkommen versteuert?
Nicht "direkt". Der Grundfreibetrag dient der Absicherung des Existenzminimums. Die zu zahlende Steuer beginnt erst ab Überschreitung des Grundfreibetrages (vgl. Einkommensteuertabelln bzw §32a EStG). Also nicht 200.000 ./. 9.xxx€ = 191.000 zu versteuern... Sondern: 200.000 zu versteuerndes Einkommen = x zu zahlende Steuer. Für 2021 wären dies inkl. Soli rd. 79.000 für Alleinstehende 

Edit: kursiv

Hä? Du widersprichst dir doch mit deinen beiden Sätzen.

Floki

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #97 am: 01.12.2021 13:35 »
Nein. Das ist schon richtig so.

Es ist ein Grundfreibetrag bzw. eher Grundfreigrenze.

Alles unter 9.xxx€ wird gar nicht versteuert. Wenn du aber 10.000€ verdienst, werden hiervon nicht 9.xxx€ abgezogen und der Rest versteuert, sondern die vollständigen 10.000€ werden zu Grunde gelegt. Der Steuersatz für die 10.000€ orientiert sich wieder an dem Freibetrag und ist entsprechend niedrig.

Spielt aber keine große Rolle. Ja die 200.000 würden in deinem Bsp. versteuert werden.

Bastel

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #98 am: 01.12.2021 14:52 »
Ok danke. Wieder was gelernt.

DiVO

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #99 am: 01.12.2021 15:21 »
Nein. Das ist schon richtig so.

Es ist ein Grundfreibetrag bzw. eher Grundfreigrenze.

Alles unter 9.xxx€ wird gar nicht versteuert. Wenn du aber 10.000€ verdienst, werden hiervon nicht 9.xxx€ abgezogen und der Rest versteuert, sondern die vollständigen 10.000€ werden zu Grunde gelegt. Der Steuersatz für die 10.000€ orientiert sich wieder an dem Freibetrag und ist entsprechend niedrig.

Spielt aber keine große Rolle. Ja die 200.000 würden in deinem Bsp. versteuert werden.

Das ist falsch. Der Steuerfreibetrag liegt 2021 bei 9.744 Euro. Einkommen bis zu dieser Grenze sind Steuerfrei. Ab dem 9.745ten Euro setzt die Besteuerung für den ersten Euro ein. Die 9.744 Euro davor bleiben weiterhin steuerfrei. Deshalb ja der Begriff Steuerfreibetrag.

Schokobon

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #100 am: 01.12.2021 15:41 »
Ich hoffe keiner aus diesem Thread ist in der Steuerverwaltung tätig.

So wie DiVO habe ich es auch immer verstanden.

Tante Edit sagt:
https://einkommensteuertabellen.finanz-tools.de/downloads/grundtabelle-2021.pdf
Aus dieser Tabelle wird das Prinzip gut sichtbar

BAT

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #101 am: 01.12.2021 16:52 »

Dann frage ich mal umgekehrt:
Wie hoch sind deiner Meinung die von dir zu entrichtenden Steuern, wenn du dieses Jahr nur einen 450€ Job machst und durch den Verkauf einer nicht selbst genutzten Immobilie (die du vor 5 Jahren angeschafft hast) 200.000€ Gewinn machst?

Das wäre die Frage, ob der Wertzuwachs hauptsächlich dem Grundstück zugeordnet werden kann. Sollte dies alleine der Fall sein: 0 €.  ;)

Bastel

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #102 am: 01.12.2021 16:57 »
Ich hoffe keiner aus diesem Thread ist in der Steuerverwaltung tätig.

So wie DiVO habe ich es auch immer verstanden.

Tante Edit sagt:
https://einkommensteuertabellen.finanz-tools.de/downloads/grundtabelle-2021.pdf
Aus dieser Tabelle wird das Prinzip gut sichtbar

Gott sei Dank, ich hab schon an mir gezweifelt…

Johann

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #103 am: 01.12.2021 17:00 »
Ich hoffe keiner aus diesem Thread ist in der Steuerverwaltung tätig.

So wie DiVO habe ich es auch immer verstanden.

Tante Edit sagt:
https://einkommensteuertabellen.finanz-tools.de/downloads/grundtabelle-2021.pdf
Aus dieser Tabelle wird das Prinzip gut sichtbar

Ich glaube die Tabelle hat mir das erste Mal gezeigt, dass Steuern erst nach Abzug der Sozialabgaben anfallen.
Das erklärt auch, wieso ich als dualer Student erst bei rund 1.100€ Brutto Einkommensteuer zahlen musste, obwohl der Freibetrag damals "nur" bei knapp 9.000€ lag.

WasDennNun

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Antw:VBL Zwang
« Antwort #104 am: 01.12.2021 17:25 »

Dann frage ich mal umgekehrt:
Wie hoch sind deiner Meinung die von dir zu entrichtenden Steuern, wenn du dieses Jahr nur einen 450€ Job machst und durch den Verkauf einer nicht selbst genutzten Immobilie (die du vor 5 Jahren angeschafft hast) 200.000€ Gewinn machst?

Das wäre die Frage, ob der Wertzuwachs hauptsächlich dem Grundstück zugeordnet werden kann. Sollte dies alleine der Fall sein: 0 €.  ;)
Interessant, in wie fern wäre es denn dann kein Veräußerungsgewinn?
und inwiefern wäre es relevant eine Aufteilung durchzuführen, die ist beim Kauf sicher interessant, um möglichst viel auf dem Gebäude zu legen, zwecks Abschreibung.
Inwiefern das beim Veräußerungsgewinn relevant ist, sehe ich noch nicht, aber lasse mich gerne informieren.