Autor Thema: Anpassung Dienstwagenregelung -wie vorgehen  (Read 2251 times)

DienstnachVorschrift

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Anpassung Dienstwagenregelung -wie vorgehen
« am: 27.11.2021 08:46 »
Hallo ins Forum!

Ich leite ein Regionalbüro einer Organisation, die sich an TVÖD-Bund + Besserstellungsverbot orientiert und BMI-Mittel erhält. Die Alltagsarbeit (außerhalb von Corona) besteht in der Organisation und Durchführung von Abendveranstaltungen, Schulveranstaltungen und Workshops in zwei Bundesländern (keine Stadtstaaten). Da wir zu dritt für die Programmplanung zuständig sind und über 200 Präsenz- Veranstaltungen im Jahr durchführen, besteht unsere Arbeit zum erheblichen Anteil aus „Außendienst“ (nicht alle Veranstaltungen müssen von einem Hauptamtlichen geleitet werden, aber es läppert sich). Da wir in der Fläche agieren, gerade auch abseits der Ballungsgebiete, kommen einige km zusammen. Hier stört mich die Dienstwagenregelung in Kombination mit der Arbeitszeitregelung.. Die meisten Mitarbeiter bevorzugen inzwischen die Anreise mit dem privaten PKW und kleiner Wegstreckenentschädigung, da man sonst vom Wohnort zur Dienstelle pendeln, das Dienstfahrzeug abholen, zum Veranstaltungsort fahren, die Veranstaltung durchführen (vom Aufbau über die Durchführung bis zur Abfahrt: 17-21h), den Dienstwagen zur Geschäftsstelle zurückbringen und dann evtl. sich um 23h mit dem ÖPNV (viel Glück …) oder Privat-PKW zurück nach Hause bewegen darf. Das erscheint mir gelinde gesagt dämlich und unwirtschaftlich, zumal wenn man die Arbeitszeit der MAs und die Anschaffungskosten eines kaum genutzten, da mit Auflagen verbundenen, Dienstwagens einpreist.

Einfacher wäre es, am Vortag den Dienstwagen zu beladen, mit dem Dienstfahrzeug nach Hause zu fahren, am nächsten Tag mobil zu arbeiten (was gut funktioniert) mit dem Dienstwagen zum Veranstaltungsort zu fahren, mit dem Dienstwagen nach Hause zu fahren und am nächsten Tag damit zur Arbeit zu kommen. Dann kann man das eigene Fahrzeug für die Heimfahrt nutzen oder den ÖPNV zu humaneren Zeiten nutzen.

Die Dienstwagenregelung des Bundes in Kombination mit dem Besserstellungsverbot verhindert dies, sofern Heimatort und Veranstaltungsort sich nicht auf einer Linie befinden, was logischerweise in 3/4 der Fälle nicht zutrifft. Die Regelung scheint mir aber nicht für solche Tätigkeiten ersonnen worden zu sein. Es hätte auch niemand Probleme, für die private Pendelstrecke mit dem Dienstwagen Kilometergeld zu bezahlen - aber es müsste halt erlaubt und versichert sein. Fahrtenbücher werden sowieso geführt und kontrolliert.

Mich würde interessieren, wie man hier eine Veränderung anstoßen kann und über wen. Wen ich innerhalb der eigenen Organisation ansprechen müsste, ist mir klar, doch wen spricht man beim BMI an?

Insider2

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Antw:Anpassung Dienstwagenregelung -wie vorgehen
« Antwort #1 am: 07.01.2022 12:35 »
Argumentiere doch damit, dass du dich weigerst dein privaten PKW zu nutzen. Kann dich niemand zwingen das zu tun.

ProfTii

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Antw:Anpassung Dienstwagenregelung -wie vorgehen
« Antwort #2 am: 10.01.2022 11:48 »
Argumentiere doch damit, dass du dich weigerst dein privaten PKW zu nutzen. Kann dich niemand zwingen das zu tun.

Das ändert aber nicht das Problem. Dann ist er ja wieder an dem Punkt, wo er zur Dienststelle fahren muss (mit welchem Verkehrsmittel auch immer) und von da aus mit dem Dienstwagen weiter und das ganze Spiel rückwärts für die Heimfahrt - sprich alles so wie er aktuell dargelegt hat.
Es ist für den AG unerheblich, ob man nicht mit deinem privaten PKW fahren will, da er ja den Dienstwagen zur Verfügung stellt. Der Weg zur Dienststelle/Dienstwagen ist nicht Sache des AG, da man den Arbeitsvertrag erfüllen muss und hierfür auf eigene Kosten zum Erfüllungsort gelangen muss.

Ich kann dir leider keine Stelle beim BMI nennen, bei der man dies ansprechen könnte - würde aber auf Fuhrparkmanagement oder das Orga-amt, welches die DA erlässt tippen.