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Ist die Erfahrungsstufe verhandelbar oder einklagbar?

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svala:
Hallo,

ich habe 23 Jahre Berufserfahrung, und war schon einmal im ÖD der Länder beschäftigt. Wurde damals sofort mit Erfahrungsstufe 2 eingestellt und hatte mich auf die 4 hochgearbeitet. Es folgten mehrere Jahre Arbeit in der freien Wirtschaft. Seit kurzen bin ich wieder im ÖD eingestellt, unter demselben Beruf aber andere Behörde.

Im ersten Monat der Schock: Gehaltsauszahlung in Erfahrungsstufe 1. Mit der lapidaren Aussage: das wird schon noch irgendwann in eine andere Erfahrungsstufe eingeordnet, wann und in welche kann keiner sagen.

Nächster Schock: Aussage der Bezügestelle, ich hätte die Erfahrungsstufe im Vorstellungsgespräch aushandeln sollen. Das hatte ich damals im Gespräch versucht. Da war die Ansage des Amtsleiters: Einstufungen sind nicht verhandelbar, das legt die Bezügestelle fest.

Na was denn nun? Was ist üblich? Verhandeln oder Festlegung?

Mittlerweile habe ich gekündigt, u.a. aufgrund des geringen Gehaltes. Immerhin kennen die seit einem halben Jahr meinen Lebenslauf + Berufserfahrung. Ich bin fassungslos, dass der ÖD sich einbildet, dass spezialisierte Fachkräfte sich mit Erfahrungsstufe 1 abspeisen lassen bzw. monatelang nicht wissen, wieviel sie wirklich mal verdienen werden. Es kann doch nicht sein, dass ich vor zig Jahren schonmal in der 2 eingestellt wurde, auf 4 hochgekommen bin, und jetzt muss ich mit der 1 leben...

Könnte ich jetzt trotz Kündigung noch auf eine ordentliche Einstufung drängen / zur Not klagen? Schließlich möchte ich für die Monate, die ich da verbracht habe, schon das Gehalt nachgezahlt haben, was mir laut Berufserfahrung zusteht... Viele Grüße

Lars73:
Bisher wurde nichts berichtet was belegen würde, dass einschlägige Berufserfahrung vorliegen würde. Soweit einschlägige Berufserfahrung (von mindestens drei Jahren) vorliegt besteht Anspruch auf Stufe 3. Diese lässt sich auch durchsetzen. Zahlen lassen sich unter Beachtung der tariflichen Ausschlussfrist (6 Monate)  durchsetzen.

svala:
Es liegen 23 Jahre einschlägige Berufserfahrung vor. Davon 6 Jahre im ÖD der Länder.

XTinaG:
Du bist Dir der enorm restriktiven Rechtsprechung des BAG, der sich daraus ergebenden zahlreichen Einschränkungen sowie der zeitlichen Entwertungsvorschriften im TV-L zur einschlägigen Berufserfahrung bewußt und gebrauchst den Begriff in genau diesem Sinne? Oder beruht Deine Aussage auf einer eigenen oder umgangssprachlichen Definition?

WasDennNun:

--- Zitat von: svala am 27.11.2021 12:30 ---Es liegen 23 Jahre einschlägige Berufserfahrung vor. Davon 6 Jahre im ÖD der Länder.

--- End quote ---
Dann kommst du in die Stufe 3. (sofern es sich tatsächlich um einschlägige Berufserfahrung im Tarifsinne handelt)
Alles darüber hätte vor Vertragsabschluss ausgehandelt werden müssen, da jetzt kein tariflicher Grund mehr vorliegt dir mehr zu geben, da die Stelle ja besetzt ist.

Alternative ist es eine Zulage von 2 Stufen mehr einzufordern und wenn man das nicht erhält sich einen anderen AG  (evtl. wieder öD) suchen.

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