Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Ist die Erfahrungsstufe verhandelbar oder einklagbar?

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LogiJöw:
Da es bestimmt nicht nur um 200 EUR netto geht, frage ich mich allerdings, wie man einen Vertrag unterschreiben kann, in dem die Vergütung nicht klar festgelegt ist. Zumal, wenn man zuvor schon mehrere Jahre bei einem öffentlichen AG beschäftigt war.

Abgesehen davon habe sowas in der Richtung auch schon mal erlebt: Vakante Stelle in einer Landesbehörde, bei der internen Ausschreibung wurde niemand gefunden, auch bei der folgenden externen Ausschreibung kaum Bewerber mangels Eignung, das Bewerbungsgespräch war Formsache, dann kam es zur mündlichen Zusage, aber als es um die Stufe ging (Eingruppierung stand fest), sollte ich ohne Klärung den Vertrag unterschreiben.

Erst nach Arbeitsaufnahme könne man die Stufe prüfen, meinte die Referatsleitung, die Personalsachbearbeiterin  bestehe darauf. Habe in diesem Gespräch dankend abgesagt und viel Glück bei der Besetzung gewünscht. Der zweite Kandidat hat dann auch noch abgesagt, so dass die Stelle nochmals ausgeschrieben werden musste. Der Teamleiter ist daran fast verzweifelt...Prozessdauer über 6 Monate.

Lothar57:
Zum Thema "Einschlägige Berufserfahrung" hier eine Übersicht - bezogen auf den TVöD, aber analog lesbar zum TV-L
https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_i%3D%27tvoedm_09f75c3a2d671affaf3ec3daae713007%27%5D

Es gehört auf jeden Fall etwas guter Wille des AG oder am Ende ggf. auch ein guter Ausgang vor dem Arbeitsgericht dazu.
Das hier genannte Beispiel zeigt leider, wie schwer der ÖD sich damit tut, für AN aus Privatwirtschaft interessant zu sein.

Eine weitereVerhandlungsoption  bietet §16,5 TV-L. Dort heißt es:
Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden.

Viele AG im ÖD tun sich aber schwer mit diesem Paragrafen. Vor allem wenn der Vetrag bereits unterzeichnet wurde, sehen viele Personaler keinen Handlungsbedarf mehr zugunsten des AN.

XTinaG:
Der Link führt zu einer "Access Denied"-Seite. Sofern er sich auf den TVÖD in der kommunalen Fassung bezieht, ist er nur begrenzt auf die Situation bei TV-L und TVÖD Bund übertragbar, da im kommunalen Bereich die Protokollerklärung zur Definition einschlägiger Berufserfahrung fehlt.

Einschlägige Berufserfahrung ist vom "guten Willen" des Arbeitgebers unabhängig. Sie liegt vor oder liegt nicht vor, es handelt sich nicht um eine Ermessensentscheidung, das Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung ist einer Feststellungsklage uneingeschränkt zugänglich, ein Spielraum besteht dahingehend nicht. Vielmehr entsteht automatisch eine Zuordnung zu Stufe 2 bzw. 3 bei Vorliegen entsprechender Zeiten einschlägiger Berufserfahrung.

WasDennNun:

--- Zitat von: Lothar57 am 27.11.2021 20:05 ---Viele AG im ÖD tun sich aber schwer mit diesem Paragrafen. Vor allem wenn der Vetrag bereits unterzeichnet wurde, sehen viele Personaler keinen Handlungsbedarf mehr zugunsten des AN.

--- End quote ---
zu Recht solange es noch Deppen gibt die das nicht einfordern.
Allerdings sind es halt die Deppen, die es nicht einfordern, so dass man alt eine depperte Belegschaft dadurch um sich scharrt.

Uns soll es Recht sein, wir gewinnen dadurch gut nicht depperte Kollegen im IT Bereich, weil das im VG schon besprochen wird.

svala:
Vielen Dank für eure Anmerkungen. Ich hatte ja meine Bedenken vor Unterschrift des Arbeitsvertrages, aber ich habe mich "beschwafeln" lassen. Ahnt ja keiner, dass eine seriöse Behörde so handelt. Dazu hole ich mir anwaltlichen Rat.

Ich bin dann erstmal wieder in der freien Wirtschaft, wo ich mein Gehalt von Angesicht zu Angesicht aushandeln kann  ;)

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