Autor Thema: Ist die Erfahrungsstufe verhandelbar oder einklagbar?  (Read 6036 times)

svala

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Hallo,

ich habe 23 Jahre Berufserfahrung, und war schon einmal im ÖD der Länder beschäftigt. Wurde damals sofort mit Erfahrungsstufe 2 eingestellt und hatte mich auf die 4 hochgearbeitet. Es folgten mehrere Jahre Arbeit in der freien Wirtschaft. Seit kurzen bin ich wieder im ÖD eingestellt, unter demselben Beruf aber andere Behörde.

Im ersten Monat der Schock: Gehaltsauszahlung in Erfahrungsstufe 1. Mit der lapidaren Aussage: das wird schon noch irgendwann in eine andere Erfahrungsstufe eingeordnet, wann und in welche kann keiner sagen.

Nächster Schock: Aussage der Bezügestelle, ich hätte die Erfahrungsstufe im Vorstellungsgespräch aushandeln sollen. Das hatte ich damals im Gespräch versucht. Da war die Ansage des Amtsleiters: Einstufungen sind nicht verhandelbar, das legt die Bezügestelle fest.

Na was denn nun? Was ist üblich? Verhandeln oder Festlegung?

Mittlerweile habe ich gekündigt, u.a. aufgrund des geringen Gehaltes. Immerhin kennen die seit einem halben Jahr meinen Lebenslauf + Berufserfahrung. Ich bin fassungslos, dass der ÖD sich einbildet, dass spezialisierte Fachkräfte sich mit Erfahrungsstufe 1 abspeisen lassen bzw. monatelang nicht wissen, wieviel sie wirklich mal verdienen werden. Es kann doch nicht sein, dass ich vor zig Jahren schonmal in der 2 eingestellt wurde, auf 4 hochgekommen bin, und jetzt muss ich mit der 1 leben...

Könnte ich jetzt trotz Kündigung noch auf eine ordentliche Einstufung drängen / zur Not klagen? Schließlich möchte ich für die Monate, die ich da verbracht habe, schon das Gehalt nachgezahlt haben, was mir laut Berufserfahrung zusteht... Viele Grüße

Lars73

  • Gast
Bisher wurde nichts berichtet was belegen würde, dass einschlägige Berufserfahrung vorliegen würde. Soweit einschlägige Berufserfahrung (von mindestens drei Jahren) vorliegt besteht Anspruch auf Stufe 3. Diese lässt sich auch durchsetzen. Zahlen lassen sich unter Beachtung der tariflichen Ausschlussfrist (6 Monate)  durchsetzen.

svala

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Es liegen 23 Jahre einschlägige Berufserfahrung vor. Davon 6 Jahre im ÖD der Länder.

XTinaG

  • Gast
Du bist Dir der enorm restriktiven Rechtsprechung des BAG, der sich daraus ergebenden zahlreichen Einschränkungen sowie der zeitlichen Entwertungsvorschriften im TV-L zur einschlägigen Berufserfahrung bewußt und gebrauchst den Begriff in genau diesem Sinne? Oder beruht Deine Aussage auf einer eigenen oder umgangssprachlichen Definition?

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Es liegen 23 Jahre einschlägige Berufserfahrung vor. Davon 6 Jahre im ÖD der Länder.
Dann kommst du in die Stufe 3. (sofern es sich tatsächlich um einschlägige Berufserfahrung im Tarifsinne handelt)
Alles darüber hätte vor Vertragsabschluss ausgehandelt werden müssen, da jetzt kein tariflicher Grund mehr vorliegt dir mehr zu geben, da die Stelle ja besetzt ist.

Alternative ist es eine Zulage von 2 Stufen mehr einzufordern und wenn man das nicht erhält sich einen anderen AG  (evtl. wieder öD) suchen.

LogiJöw

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 117
Da es bestimmt nicht nur um 200 EUR netto geht, frage ich mich allerdings, wie man einen Vertrag unterschreiben kann, in dem die Vergütung nicht klar festgelegt ist. Zumal, wenn man zuvor schon mehrere Jahre bei einem öffentlichen AG beschäftigt war.

Abgesehen davon habe sowas in der Richtung auch schon mal erlebt: Vakante Stelle in einer Landesbehörde, bei der internen Ausschreibung wurde niemand gefunden, auch bei der folgenden externen Ausschreibung kaum Bewerber mangels Eignung, das Bewerbungsgespräch war Formsache, dann kam es zur mündlichen Zusage, aber als es um die Stufe ging (Eingruppierung stand fest), sollte ich ohne Klärung den Vertrag unterschreiben.

Erst nach Arbeitsaufnahme könne man die Stufe prüfen, meinte die Referatsleitung, die Personalsachbearbeiterin  bestehe darauf. Habe in diesem Gespräch dankend abgesagt und viel Glück bei der Besetzung gewünscht. Der zweite Kandidat hat dann auch noch abgesagt, so dass die Stelle nochmals ausgeschrieben werden musste. Der Teamleiter ist daran fast verzweifelt...Prozessdauer über 6 Monate.

Lothar57

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 312
Zum Thema "Einschlägige Berufserfahrung" hier eine Übersicht - bezogen auf den TVöD, aber analog lesbar zum TV-L
https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_i%3D%27tvoedm_09f75c3a2d671affaf3ec3daae713007%27%5D

Es gehört auf jeden Fall etwas guter Wille des AG oder am Ende ggf. auch ein guter Ausgang vor dem Arbeitsgericht dazu.
Das hier genannte Beispiel zeigt leider, wie schwer der ÖD sich damit tut, für AN aus Privatwirtschaft interessant zu sein.

Eine weitereVerhandlungsoption  bietet §16,5 TV-L. Dort heißt es:
Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden.

Viele AG im ÖD tun sich aber schwer mit diesem Paragrafen. Vor allem wenn der Vetrag bereits unterzeichnet wurde, sehen viele Personaler keinen Handlungsbedarf mehr zugunsten des AN.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

XTinaG

  • Gast
Der Link führt zu einer "Access Denied"-Seite. Sofern er sich auf den TVÖD in der kommunalen Fassung bezieht, ist er nur begrenzt auf die Situation bei TV-L und TVÖD Bund übertragbar, da im kommunalen Bereich die Protokollerklärung zur Definition einschlägiger Berufserfahrung fehlt.

Einschlägige Berufserfahrung ist vom "guten Willen" des Arbeitgebers unabhängig. Sie liegt vor oder liegt nicht vor, es handelt sich nicht um eine Ermessensentscheidung, das Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung ist einer Feststellungsklage uneingeschränkt zugänglich, ein Spielraum besteht dahingehend nicht. Vielmehr entsteht automatisch eine Zuordnung zu Stufe 2 bzw. 3 bei Vorliegen entsprechender Zeiten einschlägiger Berufserfahrung.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Viele AG im ÖD tun sich aber schwer mit diesem Paragrafen. Vor allem wenn der Vetrag bereits unterzeichnet wurde, sehen viele Personaler keinen Handlungsbedarf mehr zugunsten des AN.
zu Recht solange es noch Deppen gibt die das nicht einfordern.
Allerdings sind es halt die Deppen, die es nicht einfordern, so dass man alt eine depperte Belegschaft dadurch um sich scharrt.

Uns soll es Recht sein, wir gewinnen dadurch gut nicht depperte Kollegen im IT Bereich, weil das im VG schon besprochen wird.

svala

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Vielen Dank für eure Anmerkungen. Ich hatte ja meine Bedenken vor Unterschrift des Arbeitsvertrages, aber ich habe mich "beschwafeln" lassen. Ahnt ja keiner, dass eine seriöse Behörde so handelt. Dazu hole ich mir anwaltlichen Rat.

Ich bin dann erstmal wieder in der freien Wirtschaft, wo ich mein Gehalt von Angesicht zu Angesicht aushandeln kann  ;)


Max

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 600
Antw:Ist die Erfahrungsstufe verhandelbar oder einklagbar?
« Antwort #10 am: 28.11.2021 15:48 »
Ich bin überrascht wie kurzsichtig die Behörde da gehandelt hat. Umso mehr freut es mich,  dass du mit den Füßen abgestimmt hast. Das machen viel zu wenige.

Ob sich eine Klage lohnt sei dahingestellt und hängt wohl davon ab wie viel ein paar Monate sind und ob du eine Rechtsschutzversicherung hast. Es wird wohl maximal um 400 Euro im Monat gehen.

Doso

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 95
Antw:Ist die Erfahrungsstufe verhandelbar oder einklagbar?
« Antwort #11 am: 29.11.2021 08:44 »
Ich höre aus der Praxis in der IT das Stufen im Rahmen der Einstellung verhandelt werden und die Leute auch mit Stufe 4 starten. Kenne auch Leute die auf Grund von gebrochenen Zusagen hier dann fix wieder den Arbeitgeber gewechselt haben.

Christian79

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 27
Antw:Ist die Erfahrungsstufe verhandelbar oder einklagbar?
« Antwort #12 am: 29.11.2021 09:12 »
Wie wird denn die verhandelte Stufe festgehalten? Im Arbeitsvertrag erscheint deklaratorisch nur die Entgeltgruppe, die Stufe wird doch gar nicht benannt.
Läuft das über "Gottvertrauen" oder sollte die Stufenzusage ggf. schon bei der schriftlichen Einstellungszusage z.B. "Wir beabsichtigen Sie zum... in der Entgeltgruppe 9a (Stufe 5) einzustellen." mit drin stehen?

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,751
Antw:Ist die Erfahrungsstufe verhandelbar oder einklagbar?
« Antwort #13 am: 29.11.2021 09:38 »
Wie wird denn die verhandelte Stufe festgehalten? Im Arbeitsvertrag erscheint deklaratorisch nur die Entgeltgruppe, die Stufe wird doch gar nicht benannt.
Läuft das über "Gottvertrauen" oder sollte die Stufenzusage ggf. schon bei der schriftlichen Einstellungszusage z.B. "Wir beabsichtigen Sie zum... in der Entgeltgruppe 9a (Stufe 5) einzustellen." mit drin stehen?

Da ein Verhandlung zwei Parteien betrifft, sollten die beiden Parteien sich auch darauf einigen, wie das Verhandlungsergebnis festgehalten wird.

Kurzum - es kommt darauf an, was du möchtest und was du durchsetzen kannst.

Poggeliese

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 51
Antw:Ist die Erfahrungsstufe verhandelbar oder einklagbar?
« Antwort #14 am: 29.11.2021 09:48 »
Wie wird denn die verhandelte Stufe festgehalten? Im Arbeitsvertrag erscheint deklaratorisch nur die Entgeltgruppe, die Stufe wird doch gar nicht benannt.
Läuft das über "Gottvertrauen" oder sollte die Stufenzusage ggf. schon bei der schriftlichen Einstellungszusage z.B. "Wir beabsichtigen Sie zum... in der Entgeltgruppe 9a (Stufe 5) einzustellen." mit drin stehen?

In meinem Fall war es so: Zusage erhalten, dann habe ich verhandelt (Stufe und sogar Urlaubstage mitnehmen dürfen), dann schriftlich die Zusage mit entsprechender EG mit Stufe erhalten. Urlaubstage wurden im Nachgang erfasst. Lief reibungslos.
Hatte noch Rücksprache mit der Bezügestelle, die hatte da schon alles erfasst.