Hallo,
ich habe 23 Jahre Berufserfahrung, und war schon einmal im ÖD der Länder beschäftigt. Wurde damals sofort mit Erfahrungsstufe 2 eingestellt und hatte mich auf die 4 hochgearbeitet. Es folgten mehrere Jahre Arbeit in der freien Wirtschaft. Seit kurzen bin ich wieder im ÖD eingestellt, unter demselben Beruf aber andere Behörde.
Im ersten Monat der Schock: Gehaltsauszahlung in Erfahrungsstufe 1. Mit der lapidaren Aussage: das wird schon noch irgendwann in eine andere Erfahrungsstufe eingeordnet, wann und in welche kann keiner sagen.
Nächster Schock: Aussage der Bezügestelle, ich hätte die Erfahrungsstufe im Vorstellungsgespräch aushandeln sollen. Das hatte ich damals im Gespräch versucht. Da war die Ansage des Amtsleiters: Einstufungen sind nicht verhandelbar, das legt die Bezügestelle fest.
Na was denn nun? Was ist üblich? Verhandeln oder Festlegung?
Mittlerweile habe ich gekündigt, u.a. aufgrund des geringen Gehaltes. Immerhin kennen die seit einem halben Jahr meinen Lebenslauf + Berufserfahrung. Ich bin fassungslos, dass der ÖD sich einbildet, dass spezialisierte Fachkräfte sich mit Erfahrungsstufe 1 abspeisen lassen bzw. monatelang nicht wissen, wieviel sie wirklich mal verdienen werden. Es kann doch nicht sein, dass ich vor zig Jahren schonmal in der 2 eingestellt wurde, auf 4 hochgekommen bin, und jetzt muss ich mit der 1 leben...
Könnte ich jetzt trotz Kündigung noch auf eine ordentliche Einstufung drängen / zur Not klagen? Schließlich möchte ich für die Monate, die ich da verbracht habe, schon das Gehalt nachgezahlt haben, was mir laut Berufserfahrung zusteht... Viele Grüße