Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Rückwirkende Eingruppierung nach internem Stellenwechsel

(1/1)

FrecherAn:
Guten Abend zusammen,

kurze allgemeine Infos: ich arbeite seit 1 1/2 Jahren in einem Unternehmen und bin mit der Entgeltstufe 9b (St. 1) eingruppiert worden.
Derzeit befinde ich mich in der Entgeltstufe zwei. Ich bin Fachinformatiker für Systemintegration und habe 1 1/2 Jahre Berufserfahrung.

Nun zum mehr oder weniger kompliziertem:

nach Ausbildungsende habe ich mich auf die Suche nach einer neuen Stelle als IT-Systemadministrator bemüht. Bei meinem derzeitigen Arbeitgeber habe ich mich dann auf eben diese Stelle beworben und wurde zum Bewerbungsgespräch eingeladen.

Bei dem Bewerbungsgespräch wurde mir kurz vor Ende mitgeteilt, dass die Stelle als IT-Systemadministrator nicht mehr vakant sei, in dem Zuge aber eine Alternativstelle als Administrator - Klinische Systeme angeboten (eher Anwendersupport, ähnlich wie SAP).

Mit Blick auf die Zukunft und einem möglichen Wechsel in meine eigentlich angestrebte Stelle nach absehbarer Zeit von einem bis zwei Jahren habe ich den anwesenden Abteilungsleiter gefragt, ob ein interner Stellenwechsel möglich wäre, falls die Stelle wieder ausgeschrieben werden sollte. Seine Antwort: "ja, ich werde ihnen von meiner Seite keine Steine in den Weg legen.", stimmt so lala, dazu gleich mehr.

Im zweiten Gespräch wurde dann über das Bare gesprochen. Da ich mir als Berufsanfänger unsicher war und in dem Gebiet Klinische System keine Ahnung hatte, habe ich nicht so hoch gepokert und nur 3500€/mtl. verlangt, daraus resultierte dann EG 9b.

Hiermit war ich dann erstmal zufrieden. Nach circa 2 Monaten wurde dann wieder die Stelle als IT-Systemadministrator ausgeschrieben, nachdem ein Arbeitnehmer das Unternehmen verließ.
Daraufhin bin ich nach einer Woche zum Abteilungsleiter und habe um einen Wechsel zur hiesigen Stelle gebeten.

So, seitdem arbeite ich als IT-Systemadministrator in dem Unternehmen, habe aber den Vertrag als Administrator Klinische Systeme unterschrieben, der seitdem nicht angepasst worden ist und habe ein komplett neues Tätigkeitsfeld mit mehr Verantwortung.

Hier wichtigsten Anforderungsunterschiede:

Administrator Klinische Systeme
Betreuung Klinisches Informationssystem (Entwicklung, Prozessoptimierung, Projekte (Projektverantwortung))
Anwendersupport (1st - Level)
Datenbanken
Schnittstellen
IT-Systemadministrator
ISMS
Systemadministraton (Windows-Server, Virtualisierung, Citricx, Netzwerkinfrastruktur)
Planung, Implementierung und Änderung der IT-Infrastruktur
Projekte (Projektverantwortung)
2nd - Level Support
Datenbanken
Scripting
Anweisung von Externen Dienstleistern

Meine Frage. Kann ich aufgrund des Wechsel einfordern, dass sich meine Berufsbezeichnung im Vertrag ändert und ich aufgrund der komplexeren Arbeit und dem höheren Arbeitsaufwand eine neue Eingruppierung in die Stufe E10 erreiche?

Das erste wird denke ich kein Problem sein, beim Thema Eingruppierung bin ich mir nicht sicher.


Vielen Dank vorab.

Gruß

XTinaG:
Die Eingruppierung von Tarifbeschäftigten richtet sich nach deren auszuübender Tätigkeit. Weder Deine Gehaltsforderung noch die rein deklaratorische Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag hatte und hat darauf irgendeine Wirkung. Auch ein höherer Arbeitsaufwand ist für die Eingruppierung völlig egal. Der Nennung einer Berufsbezeichnung im schriftlichen Arbeitsvertrag kommt im öffentlichen Dienst regelmäßig keine Bedeutung zu.

Aus der Zusammenstellung von Buzzwords in Deinem Beitrag läßt sich nicht auf die zutreffende Eingruppierung schließen.

Darf der Abteilungsleiter für den Arbeitgeber Arbeitsverträge schließen? Falls nein, hat sich Deine auszuübende Tätigkeit nicht geändert, sofern die Änderung eingruppierungsrelevant wäre.

Falls ja: wie ist der Arbeitgeber seiner Verpflichtung aus § 2 NachwG im Nachgang zur Einstellung sowie aus § 3 NachwG im Nachgang zur Tätigkeitsänderung nachgekommen?

WasDennNun:

--- Zitat von: FrecherAn am 27.11.2021 22:06 ---Meine Frage. Kann ich aufgrund des Wechsel einfordern, dass sich meine Berufsbezeichnung im Vertrag ändert und ich aufgrund der komplexeren Arbeit und dem höheren Arbeitsaufwand eine neue Eingruppierung in die Stufe E10 erreiche?

--- End quote ---
Wenn du Formal nach TV gehst, dann kannst du einfordern, dass der AG dir dein auszuübenden Tätigkeiten schriftlich mitteilt und solange er dieses nicht macht du halt nur das machst, was er dir als auszuübenden Tätigkeiten bisher schriftlich mitgeteilt hat.
Wenn das Vorliegt, dann kannst du daran ablesenen (lassen) welche EG es ist und das entsprechende Entgelt einklagen.

Wenn du pragmatisch die Sache siehst:
Gehe zu deinen Vorgesetzten/ Personalstelle hin sage wieviel du in Zukunft verdienen willst und such dir einen AG der Bereit ist das zu bezahlen, falls da dein aktueller Ag keine Möglichkeiten sieht dich entsprechend zu entlohnen.

Navigation

[0] Message Index

Go to full version