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Urlaubsregelung

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CB:
Hallo zusammen,
ich bin momentan in Elternzeit und arbeite ab März wieder einen Tag in der Woche. Mein Arbeitgeber verlangt dann, dass ich pro Woche 5 Tage Urlaub nehme, obwohl ich nur einen Tag pro Woche arbeite. Weiß jemand, ob das rechtens ist?

Zeussowitz:
Ich vermute du hast eine 20% Beschäftigung. Das ändert an der Zahl der Urlaubstage in der Regel nichts. Du hast trotzdem 30 Tage Urlaub beispielsweise, erhältst aber pro Urlaubstag entsprechend nur 1/5 der Stunden.

Sonst würdest du ja bei 30 Urlaubstagen 30 Wochen Urlaub haben ;)

Isie:
Wer nur einen Tag pro Woche arbeitet, hat pro vollem Kalenderjahr Anspruch auf 1/5 der Urlaubstage, also 6 Tage, was  6 Wochen Urlaub entspricht.

XTinaG:
Die TE schilderte explizit die Verteilung der Arbeitszeit auf einen Tag pro Woche. Daraus ergibt sich sowohl der während dieser Zeit entstehende Urlaubsanspruch als auch die Zahl der Urlaubstage, die für eine Woche Urlaub aufgewendet werden muß.

Für den Arbeitgeber mag es sich um eine Verwaltungsvereinfachung handeln. Auf den ersten Blick erscheint diese auch sachgerecht. Tatsächlich ist sie jedoch spätestens dann rechtswidrig, da den Arbeitnehmer benachteiligend, wenn Urlaubsansprüche aus der Zeit bestehen, als die Arbeitszeit noch auf 5 Tage verteilt war.

McOldie:
Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. Verbleibt bei der Berechnung des Urlaubs ein Bruchteil, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet; Bruchteile von weniger als einem halben Urlaubstag bleiben unberücksichtigt.
Daraus ergibt sich bei Teilzeitbeschäftigung
Bei Verteilung der Arbeitszeit auf 1 Tag = 6 Arbeitstage Urlaub
Bei Verteilung der Arbeitszeit auf 2 Tage= 12 Arbeitstage Urlaub
Bei Verteilung der Arbeitszeit auf 3 Tage = 18 Arbeitstage Urlaub
Bei Verteilung der Arbeitszeit auf 4 Tage = 24 Arbeitstage Urlaub

Wird die Verteilung der Arbeitszeit im Laufe eines Urlaubsjahres verändert, so muss der Urlaubsanspruch neu berechnet werden.

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