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[HE] Beamter gD Bund -> Versetzung zu hessischer Kreisverwaltung

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Amtsschimmel:
Folgender Sachverhalt:

Beamter im gD (allg. nichttechnische Verwaltung) in einer oberen Bundesbehörde. Ernennung zum Inspektor (Probe) 2018. Ernennung zum Oberinspektor und Lebenszeitverbeamtung 2021.
Seit 2019 berufsbegleitendes Masterstudium zum Erwerb der theoretischen Laufbahnbefähigung für den hD, vsl. abgeschlossen Ende 2022 bis Anfang 2023.

Der Beamte gewinnt bereits jetzt einen als A14 ausgeschriebenen Dienstposten in einer hessischen Kreisverwaltung (Antritt der Stelle Anfang 2022, also vor Abschluss des Masters).

Unabhängig vom konkreten Vorgehen der dortigen Personalverwaltung: wäre folgendes Szenario möglich -> Beförderung nach A11 in 2022 (ein Jahr nach Beförderung nach A10 im Bund), Beförderung nach A12 in 2023 (nochmal ein Jahr später) und nach A13g in 2024 (abermals ein Jahr), sowie nach A13h nach Erwerb der theoretischen (Master) und praktischen (Erfahrung auf dem DP A14) Laufbahnbefähigung.
Wäre es neben der Möglichkeit auch realistisch?

Folgefrage: Lese ich die Hessische Laufbahnverordnung (§22 I i.V.m. II) insofern richtig, dass hier für den Erwerb der praktischen Laufbahnbefähigung dreieinhalb Jahre auf dem DP hD und das NACH Erwerb des Masters notwendig sind, auch wenn der DP bereits vorher wahrgenommen worden ist?

Unknown:
Aus meiner Sicht wirst du als Oberinspektor solange den Dienstposten bekleiden, bis du zum Rat ernannt wirst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du durch befördert wirst.
Ja du benötigst die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst. Wenn das 3,5 Jahre sind wirst du diese entweder als Tarifbeschäftigter oder als Beamter in deinem jetzigen Statusamt ableisten. Deshalb dieses vorher dringend klären, wie das ablaufen wird. Das bedeutet wenn du Ende 2022 fertig bist, rechne 3,5 Jahre drauf und dann wirst du zum Rat A13 ernannt.

EiTee:

--- Zitat von: Unknown am 28.11.2021 06:55 ---Aus meiner Sicht wirst du als Oberinspektor solange den Dienstposten bekleiden, bis du zum Rat ernannt wirst. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du durch befördert wirst.

--- End quote ---

Ja und Nein. Bei uns wird der Großteil, der Beamten, die das höhere Amt bekleiden, die Laufbahnbefähigung noch nicht erworben haben, währenddessen befördert. Ausnahmen im Jahrestakt, das Gros aber zumindest ein mal. Die Chancen stehen daher gar nicht mal schlecht, mindestens eine Beförderung mitzunehmen. Ich kann wie so oft, jedem empfehlen, solche Vorgehensweisen mit der aufnehmenden Behörde oder in diesem Fall der Kreisverwaltung, abzuklären. Zwar entfaltet eine Zusage auf Beförderung, selbst wenn diese schriftlich erfolgt, keine rechtliche Bindung. Dennoch kennt man die Grundeinstellung und weiß was möglich ist.

Amtsschimmel:
Danke für die hilfreichen Einschätzungen.

Gerade ist mir beim Durchstöbern des hessischen Laufbahnrechts aufgefallen, dass hier im gD eine erneute Beförderung nach vorheriger Beförderung erst nach einer Sperre von zwei Jahren (Bund = ein Jahr) möglich ist.

Übersehe ich hier etwas, oder ist das hessische Laufbahnrecht hier wirklich etwas weniger attraktiv als das des Bundes?

Unknown:

--- Zitat von: Amtsschimmel am 28.11.2021 15:34 ---Übersehe ich hier etwas, oder ist das hessische Laufbahnrecht hier wirklich etwas weniger attraktiv als das des Bundes?

--- End quote ---
Nicht nur das Laufbahnrecht ist weniger attraktiv...

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