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[BY] "Wartezeit" nach Einstellung auf Beamtenstelle

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Pietclock:
Hallo, vielleicht kennt sich damit jemand aus: laut Laufbahngesetz in Bayern heißt es, dass man mind. 3 Jahre ( bei Promotion 2 Jahre" Berufserfahrung sammeln muss bis man verbeamtet werden kann. Jetzt erlebe ich es in unserem Laden hier des öfteren, dass neue Kollegen direkt von der Uni weg eingestellt werden als TB, und bereits nach weniger als 2 Jahren plötzlich Beamte werden.... gibts da Sonderregelungen ? Da gibts ja viele Legenden die herumgehen, da wollte ich mal fragen ob da jemand harte Infos hat.

Organisator:
wenn man z.B. die Laufbahnbefähigung von der Uni mitbringt, kann man sofort verbeamtet werden.

Pietclock:
Aber der Abschluss (Diplom, Master) an sich reicht doch nicht ? Dachte immer es braucht auch Berufserfahrung.

Organisator:
Nicht zwingend. Wer z.B. Jura studiert hat und im Studium sein zweites Staatsexamen gemacht hat, erwirbt die Laufbahnbefähigung gleich mit (vgl. § 21 Abs. 2 BLV bzw. korrespondierende Landesregelungen).

Für den konkreten Fall wirf einfach einen Blick in die Laufbahnverordnung deines Bundeslandes, dort sollten sich Details finden lassen.

Pietclock:
Bayern.... dort steht was von mind. 3 Jahren Berufserfahrung drin...

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