Autor Thema: [BY] "Wartezeit" nach Einstellung auf Beamtenstelle  (Read 1889 times)

Pietclock

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Hallo, vielleicht kennt sich damit jemand aus: laut Laufbahngesetz in Bayern heißt es, dass man mind. 3 Jahre ( bei Promotion 2 Jahre" Berufserfahrung sammeln muss bis man verbeamtet werden kann. Jetzt erlebe ich es in unserem Laden hier des öfteren, dass neue Kollegen direkt von der Uni weg eingestellt werden als TB, und bereits nach weniger als 2 Jahren plötzlich Beamte werden.... gibts da Sonderregelungen ? Da gibts ja viele Legenden die herumgehen, da wollte ich mal fragen ob da jemand harte Infos hat.

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Antw:[BY] "Wartezeit" nach Einstellung auf Beamtenstelle
« Antwort #1 am: 29.11.2021 08:22 »
wenn man z.B. die Laufbahnbefähigung von der Uni mitbringt, kann man sofort verbeamtet werden.

Pietclock

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Antw:[BY] "Wartezeit" nach Einstellung auf Beamtenstelle
« Antwort #2 am: 29.11.2021 10:09 »
Aber der Abschluss (Diplom, Master) an sich reicht doch nicht ? Dachte immer es braucht auch Berufserfahrung.

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Antw:[BY] "Wartezeit" nach Einstellung auf Beamtenstelle
« Antwort #3 am: 29.11.2021 10:20 »
Nicht zwingend. Wer z.B. Jura studiert hat und im Studium sein zweites Staatsexamen gemacht hat, erwirbt die Laufbahnbefähigung gleich mit (vgl. § 21 Abs. 2 BLV bzw. korrespondierende Landesregelungen).

Für den konkreten Fall wirf einfach einen Blick in die Laufbahnverordnung deines Bundeslandes, dort sollten sich Details finden lassen.

Pietclock

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Antw:[BY] "Wartezeit" nach Einstellung auf Beamtenstelle
« Antwort #4 am: 29.11.2021 11:29 »
Bayern.... dort steht was von mind. 3 Jahren Berufserfahrung drin...

Organisator

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Antw:[BY] "Wartezeit" nach Einstellung auf Beamtenstelle
« Antwort #5 am: 29.11.2021 11:57 »
Bayern.... dort steht was von mind. 3 Jahren Berufserfahrung drin...

Dann schau mal genau. Der Bachelor Verwaltungswissenschaften schließt in der Regel auch mit einer Laufbahnprüfung ab, die die Laufbahnbefähigung beinhaltet. Da wäre dann gar keine Berufserfahrung nötig.