Guten Tag,
bisher ist es ja so, dass wenn beide Eltern Beamte sind, dass derjenige der tatsächlich das Kindergeld erhält, den Familienzuschlag Kinder bekommt. Der Familienzuschlag Stufe 1 (Ehegatte) wird hälftig gewährt.
Bei Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile soll nun die Halbierung wegfallen. D.h. das Ehepaar sind Beamte und diese bekämen ohne Kinder in der neuen Stufe römisch fünf oder "V" für verheiratet, jeder den vollen Ortsabhängigen Betrag.
Aus dem Gestzentwurf Artikel 36 Abs.5 Satz1 entnehme ich "...Zur Stufe 1 und den folgenden Stufen gehören die Beamten und Beamtinnen, denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskin-
dergeldgesetz (BKGG) zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65
EStG oder des § 3 oder § 4 BKGG zustehen würde..."
Für mich bedeutet dies, dass der Familienzuschlag Kinder nicht mehr wie früher nur dem Kindergeldbezieher sondern beiden zu gewähren ist.
Kann dazu jemand was konkretes - also keine Vermutung - sagen bitte?