Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 505816 times)

Christian

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1005 am: 03.03.2023 23:04 »
Wer sich das Gesprächsprotokoll durchliest,wird des öfteren feststellen,dass meine Petition u.a. von den Sprechern der Grünen und der AFD aufgegriffen wurde. Was mich wirklich wütend macht, dass die Dame von den Grünen angibt, ich hätte behauptet, meine Familie nicht ernähren zu können. Ich habe nicht einmal eine ähnliche Aussage getroffen. Aber das hört sich eben einfach dramatischer an, wenn sie ihre Stellungnahme abgibt.
Zudem die Aussage dass meine Frau nichts zur Familie beiträgt.

Ich gebe zu, nicht alles gelesen zu haben und auch deine Petition nicht zu kennen. Aber wenn dem so ist wie du es beschreibst, dann hat die gute Dame in einem Bayerischen Landtag absolut gar nichts verloren. Diesen Populismus kann man sich für die lächerlichen Scharmützeln mit den anderen Parteien aufsparen, einem bei so einem ernsten Thema das Wort im Mund zu verdrehen zeugt allenfalls von Inkompetenz und davon, völlig fehlt am Platz zu sein.

Sehr geehrte Damen und Herren,

es wird um Weiterleitung des im folgenden beschrieben Sachverhalts an den Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes gebeten.

Als bayerischer Polizeibeamter und Familienvater von fünf Kindern möchte ich mich hiermit zum Gesetzesentwurf des BayStMFH zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile äußern, welcher Ihrem Ausschuss vor kurzem zur Entscheidung übergeben wurde.

Seit längerer Zeit verfolge ich die Entwicklung in dieser Sache deutschlandweit - in vielen anderen Bundesländern wurde das Urteil des BVerfG von 2020 bereits umgesetzt. In der Art und Weise der Umsetzung fanden die jeweiligen Landesgesetzgeber diverse Wege, zum Teil zum großen Vorteil kinderreicher Familien.

Meine Familie und ich leben selbst im Landkreis von Würzburg, Mietstufe II. Nach dem neuen Gesetzesentwurf entspricht dies keiner nennenswerten Steigerung des Familienzuschlags, obwohl in unserer Ortschaft Baugrundstücke für durchschnittlich 480€/ qm gehandelt werden und sich auch hier die Lebenshaltungskosten in Form von Nahrungsmitteln, Energiekosten und sonstigen Ausgaben für einen 7-Personen-Haushalt enorm erhöht haben.

Meine Ehefrau widmet sich neben einem 450€-Job, der meiner Meinung nach das Maximum an Berufsausübung für sie ist, der Erziehung unserer Kinder. Von einem Jahresgehalt von 20.000 Euro, das der Gesetzesentwurf vorsieht, ist sie weit entfernt. Auch die Erhöhungsbeträge, die bis zur Besoldungsstufe A10 vorgesehen sind - in unserem Fall 75,- Euro monatlich bei A9 - können die Mehrkosten von fünf Kindern nicht im Ansatz ausgleichen.
Die Abkehr vom Alleinverdiener- zum Mehrverdienerprinzip in der Alimentation, die der Entwurf anstrebt, ist meiner Meinung nach das deutlich falsche Signal. Es schwächt Familien und macht den Beamtenberuf unattraktiv. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Möglichkeit, diese adäquat zu unterhalten, muss meiner Meinung nach ein Grundbestandteil des Beamtentums bleiben, um den Beamtenstatus weiterhin attraktiv zu halten.

In anderen Bundesländern wie beispielsweise NRW und Baden-Württemberg wurden die Kinderzuschläge massiv erhöht.
Hier droht Bayern, vom Status des Spitzenbesolders verdrängt zu werden. Dies ist ein fatales Signal für die Beamtenschaft und auch künftige Bewerber.

Gesprächsweise konnte ich bislang keine Person feststellen, die den Entwurf in seiner jetzigen Art und Weise gutheißt. Eine Stärkung von Familien - außer im absoluten Ballungsraum - ist hier für mich nicht erkennbar.
Die Einführung einer Pflegekomponente ist lobenswert, jeder wird hierdurch eine Verbesserung für kinderreiche Familien nicht erreicht. Auch das, durch das BVerfG geforderte Erreichen der 115 Prozent über der Grundsicherung wird lediglich durch Einberechnung der fiktiven 20.000 Euro Jahresgehalt des Ehepartners erreicht. Dies scheint wie bereits oben beschrieben im Falle mehrerer Kinder nicht realistisch.

Ich bitte Sie als entscheidende Kraft der Politik, die o.g. Einwände bei Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

Ich verbleibe hochachtungsvoll und mit freundlichen Grüßen...


Das war die Petition.

Anna Schwamberger, GRÜNE:

Bei der Berechnung muss der Partner einen Teil beitragen. Das sind diese 20.000 Euro brutto im Jahr. Das ist wohl auch der größte Streitpunkt im Gesetz, wenn ich mir die Stellungnahmen oder auch die dazu eingereichten Petitionen ansehe. Ich muss aber sagen, dass ich das trotzdem für den richtigen Weg halte. Denn wir wollen doch, dass beide arbeiten gehen und ihren Teil in der Familie leisten – und das eben möglichst gleichberechtigt. Mich ärgern wirklich die Petitionen, in denen der Ehemann beklagt, dass er aufgrund der Änderung des Gesetzes seine Familie jetzt nicht mehr ernähren könne. Seiner Frau sei nicht mehr als ein 520-Euro-Job zumutbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Die Partnerinnen und Partner müssen ihren Teil genauso beisteuern. Deswegen finde ich diesen Ansatz tatsächlich richtig.

31....geschieden...von den GRÜNEN.

Das dürfte die Wiedergabe dieses Unsinns zwanglos     erklären

Ozymandias

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1006 am: 04.03.2023 09:16 »
Am besten macht einer mal eine Petition, dessen Frau aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann oder schon die paar Hundert Euro Erwerbsminderungsrente bekommt. Das sind im Durchschnitt wohl so knapp 600-700 Euro netto, bei Frauen teilweise noch weniger.

Welche Antwort würde wohl da kommen?

Meinereiner83

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1007 am: 04.03.2023 10:17 »
Am besten macht einer mal eine Petition, dessen Frau aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann oder schon die paar Hundert Euro Erwerbsminderungsrente bekommt. Das sind im Durchschnitt wohl so knapp 600-700 Euro netto, bei Frauen teilweise noch weniger.

Welche Antwort würde wohl da kommen?

Na ganz einfach: "Es kann nicht jeder Einzelfall berücksichtigt werden. Um komplizierte Einzelfallberechnungen zu ersparen, wurde eine Pauschale eingeführt!"

Diederich Heßling

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1008 am: 04.03.2023 11:31 »
Guten Tag,

bisher ist es ja so, dass wenn beide Eltern Beamte sind, dass derjenige der tatsächlich das Kindergeld erhält, den Familienzuschlag Kinder bekommt. Der Familienzuschlag Stufe 1 (Ehegatte) wird hälftig gewährt.

Bei Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile soll nun die Halbierung wegfallen. D.h. das Ehepaar sind Beamte und diese bekämen ohne Kinder in der neuen Stufe römisch fünf oder "V" für verheiratet, jeder den vollen Ortsabhängigen Betrag.

Aus dem Gestzentwurf Artikel 36 Abs.5 Satz1 entnehme ich "...Zur Stufe 1 und den folgenden Stufen gehören die Beamten und Beamtinnen, denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskin-
dergeldgesetz (BKGG) zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65
EStG oder des § 3 oder § 4 BKGG zustehen würde..."

Für mich bedeutet dies, dass der Familienzuschlag Kinder nicht mehr wie früher nur dem Kindergeldbezieher sondern beiden zu gewähren ist.

Kann dazu jemand was konkretes - also keine Vermutung - sagen bitte?

Grisupoli

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1009 am: 04.03.2023 11:34 »
Bei  verheirateten Beamten bekommt dann einer Stufe V und einer die Stufe entsprechend der Kinder. Einen Verheiratetenzuschlag gibt es gar nicht mehr.

Zugroaster

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1010 am: 04.03.2023 13:02 »
31....geschieden...von den GRÜNEN.

Das dürfte die Wiedergabe dieses Unsinns zwanglos     erklären

Oder es ist einfach ein Mensch mit einer - subjektiv gesehen - sehr dummen Meinung . Ohne dass man daraus gleich wieder eine Pauschalisierung und Spaltung macht. Auch wenn das dem Zeitgeist zuwider läuft.  ;)

Kleeblatt

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1011 am: 04.03.2023 13:18 »
Hallo Leute,
lasst uns mal konstruktiv vorgehen.
Die pauschale Anrechnung des Ehegatteneinkommens erfolgt doch nur um die 15% Abstand zur SGB II Vergleichsfamilie zu erzielen.
Wird dagegen ein Verband klagen? Evtl. der Richterverband? Die SPD Fraktion im Landtag?
Dadurch bräuchten wir doch nur noch Widerspruch einlegen mit Verweis auf eine solche Klage, um Ruhendstellung bitten und warten.
Wer hat hier Infos die weiterhelfen?

Grisupoli

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1012 am: 04.03.2023 13:20 »
Mir wurde durch meine Gewerkschaft bereits Rechtsschutz für eine Klage zugesichert. Ich warte nur bis die erste Abrechnung kommt, dann geht's los.

Finanzer

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1013 am: 04.03.2023 15:22 »
Mir wurde durch meine Gewerkschaft bereits Rechtsschutz für eine Klage zugesichert. Ich warte nur bis die erste Abrechnung kommt, dann geht's los.

Welche Gewerkschaft wenn man Fragen darf? Der DBB wohl sicher nicht..

Grisupoli

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1014 am: 04.03.2023 15:36 »
Für mich ist unerheblich ob meine Gewerkschaft mich unterstützt oder nicht. Ich habe ein berechtigtes Interesse und somit muss mir Rechtsschutz gewährt werden. Es ist eine Gewerkschaft unter dem Dachverband des dbb.

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1015 am: 04.03.2023 16:19 »
So wie es aussieht, bekommen alle Beamten die neuen Stufen übergestülpt. Meine Frage wäre:

Wenn beide Kinder rausfliegen, bekomme ich die "alte" Stufe mit 142€ wieder, oder darf ich mich mit 77€ bedienen?

LG Christian

Grisupoli

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1016 am: 04.03.2023 16:22 »
Sobald es eine Änderung in den persönlichen Verhältnissen gibt fällt die Besitzstandswahrung und man wird in das neue System eingegliedert.

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1017 am: 04.03.2023 17:44 »
Also würde ich , wenn ich meiner Ehefrau treu bleibe  8), die Stufe 1 wieder mit 142€ bekommen. Zum mindest etwas, da mit Wegfall der Kinder die Private Krankenkasse mit 50% Beitrag winkt....

Danke

Kleeblatt

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1018 am: 04.03.2023 18:49 »
Nein, es gibt den vh Zuschlug nicht mehr. Für die Frau gibt es einen Zuschlag entsprechend der Ortsklasse, also weniger als bis jetzt. Das ganze ist eine in die Zukunft verlagerte Gehaltskürzung.

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1019 am: 05.03.2023 07:34 »
Was ist dann die Besitzstandswahrung? Wenn ich jetzt verheiratet bin, und bis zu meinem Lebensende den gleichen Ehepartner habe. Fällt das nicht unter Besitzstandswahrung?