Der Grenzbetrag wird sehr wohl in A12 erreicht, ebenso in A11 und sogar auch in A10.
Die neue Regelung besagt, tschüss Grenzbetrag.
Ja das ist tatsächlich etwas für die Presse. Hoffe Sie liest mit.
Der sich aus Abs. 2 ergebende Grundbetrag wird höchstens in der Höhe gewährt, in der die Grundbezüge der Berechtigten nach Art. 2 Abs. 2 mit Ausnahme der Nrn. 3 Alternative 2, 4 und 5 hinter 3952,31 € monatlich (Grenzbetrag) zurückbleibt
Zitiert aus Art. 94 Abs 3 S.1 BayBesG
Der sich aus Abs. 2 ergebende Grundbetrag wird höchstens in der Höhe gewährt, in der die Grundbezüge der Berechtigten nach Art. 2 Abs. 2 mit Ausnahme der Nrn. 3 Alternative 2, 4 und 5 hinter 3952,31 € monatlich (Grenzbetrag) zurückbleibt