Um mal wieder etwas zurück zum Thema zu kommen…hat sich schonmal jemand den Gesetzentwurf genauer angesehen. M.M.n. ist innerhalb der Berechnung des Besoldungsindex ein Fehler.
Hier erstmal der Link zum Entwurf, auf den ich mich beziehe.
https://www.stmfh.bayern.de/service/gesetzentwuerfe/Gesetz%20zur%20Anpassung%20der%20Bezüge%202022.pdfAb Seite 29 unten und Seite 30 steht dabei:
„Dabei werden – den Berechnungen des Bundesverfassungsgerichts folgend – ausschließlich prozentuale Erhöhungen der Grundgehaltssätze durch Linearerhöhungen und die jährlichen Sonderzahlungen berücksichtigt.“
Die jährliche Sonderzahlung wird also explizit erwähnt, sowie das diese zu berücksichtigen ist.
Auf Seite 30 wird dann über die Abschmelzung der JSZ berichtet:
„ Durch Art. 3 des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 1994 war die für die Berechnung der Sonderzahlung maßgebliche Höhe der Bezüge nach dem Stand vom Dezember 1993 bestimmt worden. Die Sonderzahlung nahm seitdem nicht mehr an allgemeinen Anpas- sungen der Besoldung und Versorgung teil. Bei gleichbleibender Höhe des konkreten Sonder- zahlungsbetrags führte dies zu einem sukzessiven Abbau des (relativen) Niveaus der Sonder- zahlung in den nachfolgenden Jahren. Im Jahr 2000 betrug die Sonderzahlung noch 89,79 v. H. der Dezember-Bezüge, in 2001 88,21 v. H., in 2002 86,31 v. H. und in 2003 84,29 v. H. dieser Bezüge. Ab 2004 konnten die Länder eigenständige Regelungen für die jährlichen Sonderzah- lungen erlassen. Der Freistaat Bayern hat mit dem Gesetz über eine bayerische Sonderzahlung (Bayerisches Sonderzahlungsgesetz – BaySZG) vom 24. März 2004 (GVBl. S. 84, 85) die jähr- liche Sonderzahlung für die bayerischen Beamten, Beamtinnen, Richter und Richterinnen neu geregelt. Die jährliche Sonderzahlung beträgt seither für die Besoldungsgruppen bis einschließ- lich A 11 70 v. H. und für die übrigen Besoldungsgruppen 65 v. H. eines Zwölftels der Bezüge für das laufende Kalenderjahr.“
Und auf Seite 31 sind dann die Besoldungsanpassungen tabellarisch aufgeführt und auf Seite 33 wird der Besoldungsindex berechnet. Entgegen der Aussage auf Seite 29/30 fließt die Reduzierung der JSZ zwischen 2000 und 2004 m.M.n. nicht in die Berechnung des Besoldungsindex mit ein.
Oder habe ich da etwas übersehen?