Das Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile ist heute Veröffentlicht worden:
https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2023-80/
Servus Zusammen,
ich hab mir gerade den Link angeschaut...für den Zeitraum ab 01.01.2020 ist die Nachzahlung (sofern man eine solche bekommt) in Anlehnung an das Urteil des BVerfG relativ klar.
Unter Art. 109 Abs. 4 steht nun Folgendes:
"(4) 1Berechtigten, die, ohne dass darüber bereits abschließend entschieden worden ist, ein Fehlen der Amtsangemessenheit der Alimentation für ein drittes oder weiteres Kind durch Widerspruch oder Klage geltend gemacht haben, wird für bezugsberechtigte Zeiträume bis einschließlich 31. Dezember 2019 ein erhöhter Familienzuschlag nach Maßgabe der folgenden Sätze gewährt. 2Eine Nachzahlung erfolgt frühestens mit Wirkung ab dem 1. Januar des Haushaltsjahres, in welchem Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben wurde. 3Ein Anspruch besteht nur, soweit im entsprechenden Zeitraum für das jeweilige Kind ein Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 4 oder höher in der jeweils geltenden Fassung bestand. 4Die zu gewährenden Erhöhungsbeträge betragen monatlich 313,97 € je drittem oder weiterem Kind. 5Teil 3 Abschnitt 6 findet keine Anwendung.“
Für mich würde das bedeuten, dass jeder der vor 2020 jährlich Einspruch eingelegt hat, für das 3. und jedes weitere Kind 313,97 Euro monatlich Nachzahlung bekommt. Es geht aber nicht hervor, wie lange rückwirkend das gilt.
Ich habe diesen Absatz bisher überhaupt noch nicht gesehen...weiß jemand mehr dazu??