Hallo zusammen,
nachdem ich gefühlt Ewigkeiten erfolglos nach einer Antwort auf meine Frage gesucht habe, stelle ich sie nun hier:
Ich habe gestern meine Bezügemitteilung erhalten, erstmals mit der neuen Ortklasse. Mir ist aufgefallen, dass neben Familienzuschlag und Ballungsraumzulage nun auch die Strukturzulage Art. 33 S. 1 wegfällt. Ist das tatsächlich so korrekt?
Ich habe in keiner Quelle etwas über den Wegfall der Strukturzulage finden können, es ist immer nur die Rede davon, dass der Familienzuschlag und die Ballungsraumzulage durch die neue Regelung ersetzt wird. Zudem ist der Art. 33 S. 1 ja nach wie vor in Kraft, von daher verstehe ich nicht wieso das gestrichen werden kann. Vielleicht kann mich ja jemand aufklären. Danke!