Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 319774 times)

Zugroaster

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1080 am: 17.04.2023 13:51 »
Hallo Propitch,

vielen Dank für deine Antwort, habe es verstanden.
Viele Grüße

Entschuldigung, ich hatte hier ne Weile nicht mehr reingeschaut. Bei meiner Aussage bin ich tatsächlich von meinem eigenen Ist-Stand ausgegangen - mein Brötchengeber hat auf das Erfordernis zur zeitnahen Geltendmachung verzichtet. Dabei habe ich nicht bedacht, dass das kein allgemeiner Verzicht war, sondern jede Behörde hier anders verfahren kann.

Schön, dass dir anderweitig geholfen werden konnte  :)

Grisupoli

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1081 am: 19.04.2023 18:10 »
Ich habe gestern meine Bezügemitteilung für Mai 2023 erhalten. Hier ist bereits auf das neue Recht abgestellt.

Aus diesem Grund habe ich heute meinen Rechtsschutzantrag bei der DPolG gestellt. Man teilte mir mit, dass der Landesvorstand noch darüber entscheiden muss ob Rechtsschutz gewährt wird.
Sobald es was neues gibt werde ich berichten.

magnesior

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1082 am: 19.04.2023 19:50 »
Hallo Propitch,

vielen Dank für deine Antwort, habe es verstanden.
Viele Grüße

Entschuldigung, ich hatte hier ne Weile nicht mehr reingeschaut. Bei meiner Aussage bin ich tatsächlich von meinem eigenen Ist-Stand ausgegangen - mein Brötchengeber hat auf das Erfordernis zur zeitnahen Geltendmachung verzichtet. Dabei habe ich nicht bedacht, dass das kein allgemeiner Verzicht war, sondern jede Behörde hier anders verfahren kann.

Schön, dass dir anderweitig geholfen werden konnte  :)

Kein Problem, wird ja keiner entlohnt für seine Beratertätigkeit hier :)
Und deine Antwort war ja durchaus fundiert, vielen Dank. Da ich noch nicht so ganz drin bin in der Materie, hat mir diese halt noch nicht sofort eingeleuchtet..

Luisaaa

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1083 am: 20.04.2023 10:54 »
Hallo zusammen,

nachdem ich gefühlt Ewigkeiten erfolglos nach einer Antwort auf meine Frage gesucht habe, stelle ich sie nun hier:

Ich habe gestern meine Bezügemitteilung erhalten, erstmals mit der neuen Ortklasse. Mir ist aufgefallen, dass neben Familienzuschlag und Ballungsraumzulage nun auch die Strukturzulage Art. 33 S. 1 wegfällt. Ist das tatsächlich so korrekt?

Ich habe in keiner Quelle etwas über den Wegfall der Strukturzulage finden können, es ist immer nur die Rede davon, dass der Familienzuschlag und die Ballungsraumzulage durch die neue Regelung ersetzt wird. Zudem ist der Art. 33 S. 1 ja nach wie vor in Kraft, von daher verstehe ich nicht wieso das gestrichen werden kann. Vielleicht kann mich ja jemand aufklären. Danke!

Muenchner82

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1084 am: 20.04.2023 12:35 »
Bitte ruf bei Deinem Sachbearbeiter im LfF an (Nummer steht oben auf der Bezügemitteilung), das muss ein Fehler sein. Die Strukturzulage fällt nicht weg.

Peejorn

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1085 am: 20.04.2023 12:56 »
Hallo zusammen,

nachdem ich gefühlt Ewigkeiten erfolglos nach einer Antwort auf meine Frage gesucht habe, stelle ich sie nun hier:

Ich habe gestern meine Bezügemitteilung erhalten, erstmals mit der neuen Ortklasse. Mir ist aufgefallen, dass neben Familienzuschlag und Ballungsraumzulage nun auch die Strukturzulage Art. 33 S. 1 wegfällt. Ist das tatsächlich so korrekt?

Ich habe in keiner Quelle etwas über den Wegfall der Strukturzulage finden können, es ist immer nur die Rede davon, dass der Familienzuschlag und die Ballungsraumzulage durch die neue Regelung ersetzt wird. Zudem ist der Art. 33 S. 1 ja nach wie vor in Kraft, von daher verstehe ich nicht wieso das gestrichen werden kann. Vielleicht kann mich ja jemand aufklären. Danke!

Wenn dieser fehlende Betrag auf die "Besitzstandswahrung" aufaddiert wurde, haben wohl einige noch nichts davon gehört. (Ich auch nicht) Wenn er aber schlichtweg fehlt, ist es wohl definitiv ein Versäumnis der Bezügestelle.

Gabi1978

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1086 am: 20.04.2023 22:31 »
Hallo zusammen,

nachdem ich gefühlt Ewigkeiten erfolglos nach einer Antwort auf meine Frage gesucht habe, stelle ich sie nun hier:

Ich habe gestern meine Bezügemitteilung erhalten, erstmals mit der neuen Ortklasse. Mir ist aufgefallen, dass neben Familienzuschlag und Ballungsraumzulage nun auch die Strukturzulage Art. 33 S. 1 wegfällt. Ist das tatsächlich so korrekt?

Ich habe in keiner Quelle etwas über den Wegfall der Strukturzulage finden können, es ist immer nur die Rede davon, dass der Familienzuschlag und die Ballungsraumzulage durch die neue Regelung ersetzt wird. Zudem ist der Art. 33 S. 1 ja nach wie vor in Kraft, von daher verstehe ich nicht wieso das gestrichen werden kann. Vielleicht kann mich ja jemand aufklären. Danke!

Wenn dieser fehlende Betrag auf die "Besitzstandswahrung" aufaddiert wurde, haben wohl einige noch nichts davon gehört. (Ich auch nicht) Wenn er aber schlichtweg fehlt, ist es wohl definitiv ein Versäumnis der Bezügestelle.

Wofür erhält man denn die Strukturzulage?
Vielen Dank

Muenchner82

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1087 am: 21.04.2023 07:47 »
Dafür dass man Beamter (aber kein Lehrer) in A9 bis A13 ist, steht doch im 33 BayBesG :-D

Peejorn

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1088 am: 21.04.2023 09:38 »
Finde es nach wie vor unglaublich dass die ganze Geschichte wohl an den tatsächlichen Empfänger des Kindergeldes i.S. Familienzuschlag gebunden sein soll. Dann würde ja quasi für jeden Beamten dessen Ehepartner/EX-Ehepartner/Lebenspartner nicht Beamter ist, unabhängig der Kinderanzahl, lediglich die Besitzstandswahrung gelten. Ansonsten würden sie wie kinderlos geführt werden.. Also Stufe "L" oder "V"
Kann das kaum glauben!?

Christian

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1089 am: 21.04.2023 15:59 »
Es reicht aber doch nach der Formulierung auch die Kindergeldberechtigung oder?
Wenn man zB die Freibeträge eingetragen hat, nicht aber das Kindergeld erhält, muss doch dennoch die Nachzahlung und der neue Zuschlag ausgezahlt werden oder gibt es eine andere Rechtsgrundlage?

Propitch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1090 am: 21.04.2023 18:08 »
Finde es nach wie vor unglaublich dass die ganze Geschichte wohl an den tatsächlichen Empfänger des Kindergeldes i.S. Familienzuschlag gebunden sein soll. Dann würde ja quasi für jeden Beamten dessen Ehepartner/EX-Ehepartner/Lebenspartner nicht Beamter ist, unabhängig der Kinderanzahl, lediglich die Besitzstandswahrung gelten. Ansonsten würden sie wie kinderlos geführt werden.. Also Stufe "L" oder "V"
Kann das kaum glauben!?

Hallo Peejorn,
ich meine (und hoffe), dass Du damit nicht recht hast. Entscheidend sollten hier die Ausführungen des neuen Art. 36, Abs. 5, sein. Dort werden im Satz 1 auch diejenigen den "Kinderstufen" zugehörig erklärt, denen "... ohne Berücksichtigung des § 64 ... EStG" Kindergeld zustehen würden. Damit müsste nach meinem Verständnis (wie bisher auch) geregelt sein, dass in dem von Dir geschilderten Fall der Beamte den vollen Familienzuschlag mit Berücksichtigung der Kinder erhält, obwohl der "Nicht-Beamte" tatsächlich der Empfänger des Kindergeldes ist. Dein (hoffentliches) Missverständnis rührt vermutlich von dem oft diskutierten Satz 4 in demselben Abs. 5, der allerdings die Konkurrenzsituation nur (!) für den Fall regelt, dass beide (!) Beamte sind und Anspruch auf die "Kinderstufen" hätten. Ich hoffe jedenfalls schon aus eigenem Interesse, dass Du da falsch liegst und ich richtig ;)

SchrödingersKatze

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1091 am: 21.04.2023 19:30 »
Finde es nach wie vor unglaublich dass die ganze Geschichte wohl an den tatsächlichen Empfänger des Kindergeldes i.S. Familienzuschlag gebunden sein soll. Dann würde ja quasi für jeden Beamten dessen Ehepartner/EX-Ehepartner/Lebenspartner nicht Beamter ist, unabhängig der Kinderanzahl, lediglich die Besitzstandswahrung gelten. Ansonsten würden sie wie kinderlos geführt werden.. Also Stufe "L" oder "V"
Kann das kaum glauben!?

Ist bei uns der Fall- Mutter als Kindergeldempfängerin nicht verbeamtet, Vater verbeamtet. Familienzuschlag gibts trotzdem, die neue Abrechnung hats gezeigt!

Christian

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1092 am: 21.04.2023 20:58 »
 Sehr gut. Damit ist das Gesetz zwar grob, aber nicht eklatant verfassungswidrig

Peejorn

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1093 am: 21.04.2023 22:07 »
Mein Irrtum war das garnicht.. aber meinte Gewerkschaftsvertreter haben stets souverän behauptet dass nur der physische Kindergeldempfänger zukünftiger Nutznießer des OuFz ist. Dem ist nicht so, habe nun auch als glücklich geschiedender Beamter mit einer "nicht-Beamten-Exfrau" den neuen OuFz für die Kinder erhalten.

hans2912

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1094 am: 23.04.2023 05:25 »
Ich habe mittlerweile auch die neue Bezügemitteilung erhalten.

Ließt sich ganz lustig - Effektiv als A9/05 verheiratet mit Kind 70 Euro brutto mehr aber mir wurde ebenfalls die Strukturzulage gestrichen und zusätzlich noch im Vormonat April nachträglich wieder abgezogen. Also ergo hab ich jetzt 30 brutto weniger

Jetzt mal ganz ehrlich, das kann doch nicht deren Ernst sein.