Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 505821 times)

Grisupoli

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1125 am: 19.05.2023 12:03 »
Hallo ursus,

vielen Dank für den Tip. Ich werde mich mit denen auf jeden Fall mal in Verbindung setzen und anfragen.
Die große Problematik scheint zu sein, dass keiner der Rechtsanwälte nach der normalen Gebührenordnung arbeiten möchte. Alle mit denen ich bisher gesprochen habe wollen eine Honorarvereinbarung mit Stundensätzen deutlich über den gesetzlichen Honoraren.
Einer der Anwälte meinte, wenn er seine Arbeit für mich korrekt machen würde, müsste ich mit einem 4 bis 5stelligen Eigenanteil rechnen. Aus seiner Sicht ist die Vertretung gerade in der vorliegenden Sache extrem zeitaufwändig, da viele Berechnungen und Begründungen notwendig sind. Er veranschlagte vorab etwa 30-40 Stunden Vorarbeit.
Für mich als mittleren Beamten (A9) ist das finanziell nicht leistbar. Ich bin quasi auf die Übernehme durch die Gewerkschaft angewiesen. Diese übernimmt aber eben nur die gesetzlichen Sätze.

Gruß Grisupoli

Ozymandias

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1126 am: 20.05.2023 18:34 »
Alles meine Meinung, basierend teilweise aus Erfahrung:

Würde von solchen Gebührenschindern die Finger lassen.

Die 1. Instanz ist sowieso für den Papierkorb. Ein einfaches Verwaltungsgericht kann gar nichts machen, außer die Klage abweisen oder einen Vorlagebeschluss für das BVerfG. Mit einem schlechten Anwalt ist man schlechter dran, als ohne, denn dann ist man fachkundig vertreten, dadurch entfallen teilweise gerichtliche Hinweispflichten. (Das wird Ihnen kein Anwalt sagen oder dazu beraten, ist aber so).

Wichtig ist der Klageantrag (Feststellungsklage auf amtsangemesse Alimentation!) und die Zulässigkeit der Klage, all das findet man in den Musterklagen.
Selbst bei einer eher dürftigen Begründung der Klage müsste das VG eigenständig anfangen zu rechnen. Für die 2. Instanz kann man dann immer noch einen Anwalt nehmen. Hat man den richtigen Antrag gestellt und eine zulässige Klage erhoben, dann hat man quasi eine 2. Chance. Währendessen sind eventuell in Parallelverfahren günstige Entscheidungen gefallen.

ursus

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1127 am: 21.05.2023 11:39 »

Grisupoli
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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1125 am: 19.05.2023 12:03 »
Zitat
Hallo ursus,

vielen Dank für den Tip. Ich werde mich mit denen auf jeden Fall mal in Verbindung setzen und anfragen.
Die große Problematik scheint zu sein, dass keiner der Rechtsanwälte nach der normalen Gebührenordnung arbeiten möchte. Alle mit denen ich bisher gesprochen habe wollen eine Honorarvereinbarung mit Stundensätzen deutlich über den gesetzlichen Honoraren.
Einer der Anwälte meinte, wenn er seine Arbeit für mich korrekt machen würde, müsste ich mit einem 4 bis 5stelligen Eigenanteil rechnen. Aus seiner Sicht ist die Vertretung gerade in der vorliegenden Sache extrem zeitaufwändig, da viele Berechnungen und Begründungen notwendig sind. Er veranschlagte vorab etwa 30-40 Stunden Vorarbeit.
Für mich als mittleren Beamten (A9) ist das finanziell nicht leistbar. Ich bin quasi auf die Übernehme durch die Gewerkschaft angewiesen. Diese übernimmt aber eben nur die gesetzlichen Sätze.

Gruß Grisupoli
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Ozymandias
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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1126 am: 20.05.2023 18:34 »
Zitat
Alles meine Meinung, basierend teilweise aus Erfahrung:

Würde von solchen Gebührenschindern die Finger lassen.

Die 1. Instanz ist sowieso für den Papierkorb. Ein einfaches Verwaltungsgericht kann gar nichts machen, außer die Klage abweisen oder einen Vorlagebeschluss für das BVerfG. Mit einem schlechten Anwalt ist man schlechter dran, als ohne, denn dann ist man fachkundig vertreten, dadurch entfallen teilweise gerichtliche Hinweispflichten. (Das wird Ihnen kein Anwalt sagen oder dazu beraten, ist aber so).

Wichtig ist der Klageantrag (Feststellungsklage auf amtsangemesse Alimentation!) und die Zulässigkeit der Klage, all das findet man in den Musterklagen.
Selbst bei einer eher dürftigen Begründung der Klage müsste das VG eigenständig anfangen zu rechnen. Für die 2. Instanz kann man dann immer noch einen Anwalt nehmen. Hat man den richtigen Antrag gestellt und eine zulässige Klage erhoben, dann hat man quasi eine 2. Chance. Währendessen sind eventuell in Parallelverfahren günstige Entscheidungen gefallen.

Hallo Grisupoli, hallo Ozymandias,

grundsätzlich hat Ozymandias,  bezüglich der Mehrheit der in diesem Bereich tätigen Rechtsanwaltskanzleien Recht, insbesondere der ganz Großen. Diese Erfahrung kann ich jedoch für die "kleine aber feine" RA - Kanzlei LENDERS nicht teilen. Wie ich bereits geschrieben habe, hat die Kanzlei LENDERS umfangreiche Erfahrungen und auch belegbare Erfolge im öffentlichen Dienstrecht. Dies beweist u. a. a. der von mir angeführte, durch diese Kanzlei erstrittene, 1. saarländische Vorlagebeschluss an das BVerfG bzgl. amtsangemessener Alimentation. Da Dein Fall, Grisupoli, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Wesentlichen deckungsgleich mit dem geschilderten saarländischen Fall sein dürfte, entfällt n. m. E. die von Dir geschilderte "Einarbeitungszeit von ca. 40 Stunden". Insofern dürften - n. m. E. - die anfallenden Kosten dann auch nicht in geschilderter Höhe anfallen. Aber wie gesagt, das sind natürlich nur meine Erfahrungen und meine Einschätzungen! Allerdings (an-) fragen kostet bekanntlicher Weise nix und wie  Ozymandias unter "wenn..." schreibt, kann ein Laie dies natürlich selbst machen, wenn ihm kein Fehler unterläuft. Bei solch einer Sachlage, in der es - eine 10 - jährige Verjährungsfrist vorausgesetzt (Stichwort: "wechselseitiges Rechte und Pflichtengefüge" im deutschen Beamtenverhältnis...; aber dies ist wiederum ein anders Thema...) - schnell mal um einen fünfstelligen Betrag geht, würde ich persönlich die Angelegenheit einem Fachmann bzw. Fachanwalt überlassen. Dies natürlich muss ein Jeder für sich selbst entscheiden!!! ;)

Ozymandias

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1128 am: 21.05.2023 15:19 »
Eigentlich sollte ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht keine 40 Stunden Einarbeitungszeit für so einen Fall benötigen, da will wohl jemand statt einer Fortbildung auf eigene Kosten, Fortbildung auf Kosten des Mandanten betreiben, darauf war auch der Kommentar mit der Gebührenschinderei bezogen.

Wenn ein Anwalt mehrere solche Fälle hat und dieser nur z.B. A7 durch A8, A9, A10, etc. austauschen muss, dann ist man wohl eher besser dran.


Unlucky

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1129 am: 23.05.2023 16:40 »
Die Erfahrung, dass die Kosten durch die Rechtsschutzversicherungen nur anteilig getragen werden, habe ich leider auch machen müssen. Hatte schonmal ne Kostenzusage für eine 1. Instanz, Anwalt riet aber ab....
Man sollte sich zusammentun, wir haben doch alle so ziemlich das gleich Problem. Vielleicht findet man einen Anwalt, der, wenn er 5 von uns vertritt im gleichen Thema, entsprechend günstiger abrechnen würde?

Ozymandias

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1130 am: 23.05.2023 16:46 »
Die Erfahrung, dass die Kosten durch die Rechtsschutzversicherungen nur anteilig getragen werden, habe ich leider auch machen müssen. Hatte schonmal ne Kostenzusage für eine 1. Instanz, Anwalt riet aber ab....
Man sollte sich zusammentun, wir haben doch alle so ziemlich das gleich Problem. Vielleicht findet man einen Anwalt, der, wenn er 5 von uns vertritt im gleichen Thema, entsprechend günstiger abrechnen würde?

Anwälte dürfen bei gerichtlichen Verfahren nicht günstiger als das RVG abrechnen.

Was man machen kann, ist einer zahlt und gibt Privatkopien der Klageschrift weiter...  8)


ursus

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1132 am: 01.06.2023 11:49 »
Autor: Grisupoli
« am: 19.05.2023 12:03 »Insert Quote
Hallo ursus,

vielen Dank für den Tip. Ich werde mich mit denen auf jeden Fall mal in Verbindung setzen und anfragen.
Die große Problematik scheint zu sein, dass keiner der Rechtsanwälte nach der normalen Gebührenordnung arbeiten möchte. Alle mit denen ich bisher gesprochen habe wollen eine Honorarvereinbarung mit Stundensätzen deutlich über den gesetzlichen Honoraren.
Einer der Anwälte meinte, wenn er seine Arbeit für mich korrekt machen würde, müsste ich mit einem 4 bis 5stelligen Eigenanteil rechnen. Aus seiner Sicht ist die Vertretung gerade in der vorliegenden Sache extrem zeitaufwändig, da viele Berechnungen und Begründungen notwendig sind. Er veranschlagte vorab etwa 30-40 Stunden Vorarbeit.
Für mich als mittleren Beamten (A9) ist das finanziell nicht leistbar. Ich bin quasi auf die Übernehme durch die Gewerkschaft angewiesen. Diese übernimmt aber eben nur die gesetzlichen Sätze.

Gruß Grisupoli

Hallo Grisupoli,

wie ist Deine Kontaktaufnahme gelaufen? Sollte die Kanzlei mit der "normalen" Gebühr arbeiten, welche von den Rechtschutzversicherungen übernommen wird, wäre dies u. U. auch für andere (Bayerische) Kollegen interessant! Vielleicht kannst Du ja hier im  Forum mal kurz über Deine Eindrücke, Erfahrungen und Schlüsse berichten?  :)

Landsknecht

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1133 am: 02.06.2023 08:01 »
Hallo Kollegen,
ich habe mich entschlossen, das Ganze alleine ohne Anwalt, bzw. Gewerkschaft durchzuziehen, sobald ich meinen Widerspruchsbescheid erhalten habe. Meine Klageschrift, ohne Gewähr:

XXXXXXXXX
XXXXXXXXX
XXXXXXXXX Absender



An das
Verwaltungsgericht XXXXXX
XXXXXXXX
XXXXXXXX

                           XXXXXXXX, den XXXXXXXX


Klageschrift


XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX (Kläger)

gegen

XXXXXXXX Dienstherr (Beklagter)


wegen: amtsangemessener Alimentation


Gegen den Beklagten erhebe ich


Feststellungsklage gemäß § 43 VwGO


mit den Anträgen:

1.   den Widerspruchsbescheid des Beklagten vom … aufzuheben und festzustellen, dass das Nettoeinkommen des Klägers spätestens seit dem 01.01.2020 und in den Folgejahren zu
niedrig bemessen ist.
2.   dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
3.   das Verfahren auszusetzen und nach Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorzulegen, ob die seit dem 01.01.2020 und in den Folgejahren
4.   auf dem Bayer. Besoldungsgesetz vom 05. August 2010 (GVBl. S. 410, 764) in seiner  jeweils gültigen Fassung beruhende Nettoalimentation des Klägers, bezogen auf die Besoldungsgruppe A9 mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar ist.

Die streitgegenständlichen Anträge 2020, 2021 und 2022 auf Gewährung einer amtsangemessenen Besoldung sowie der Widerspruchsbescheid vom … sind als

Anlagen 1,2, 3 4 beigefügt.

Ziel ist es, dass das Verwaltungsgericht die Entscheidung dem BVerfG vorlegt.

Klagebegründung habe ich mir selbst zusammengestellt, gerne per PN.

Muenchner82

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« Antwort #1134 am: 02.06.2023 09:31 »
Hallo Landsknecht, vielen dank für Deine Klageschrift. Ich werde es genauso machen wie Du. Der Sachverhalt ist so trivial, dass man da denke ich keine rechtliche Unterstützung braucht in der ersten Instanz.

Ozymandias

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« Antwort #1135 am: 02.06.2023 10:27 »
Die Anträge sind gut.

Personalnummer und eventuell eine Gehaltsmitteilung von 01/20 aus der die Besoldungsgruppe und Stufe hervorgeht könnte man noch als Anlage hinzufügen.

magnifico

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1136 am: 06.06.2023 21:19 »
Wer die heute erschienene Ausgabe des BBB-Magazins liest, wird übrigens einmal mehr erkennen, warum sich der BBB so lammfromm gibt:

In Donau-Ries, dem Wahlkreis eines gewissen CSU-Abgeordneten namens Wolfgang Fackler, ist kürzlich eine Untergliederung des BBB, ein Kreisausschuss, "reaktiviert" worden - und wird von einem Herrn Joachim Fackler geleitet.

Da muss natürlich der BBB-Vorsitzende, der zugleich CSU-Stadtrat in Nürnberg (https://www.csu.de/partei/parteiarbeit/arbeitskreise/oed/ueber-uns/) und Landesschriftführer im Arbeitskreis Öffentlicher Dienst der CSU (AK OeD; https://www.csu.de/partei/parteiarbeit/arbeitskreise/oed/ueber-uns/) ist, gleich mit vor Ort sein. 

Immerhin ist der "gute" MdL W. Fackler ja einer der Stellvertretenden Landesvorsitzenden dieses AK - und des Ausschusses für den Öffentlichen Dienst im Landtag.

"Amigos" unter sich?

Für den "guten" Herr Fackler jedenfalls war die W
besoldungsrechtliche Welt vollauf in Ordnung, nachdem sein "Spezi" vom BBB seinerzeit den Gesetzesentwurf vollauf gelobt hatte (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wolfgang-fackler/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-fackler-warum-hat-das-fm-so-ablehnend-auf-die-stellungnahmen-des-brv-reagiert-sind-die).

Sichtlich genervt davon, dass da ein Wähler/Bürger kritisch nachfragt, ob der Bayerische Richterverein nicht mindestens genauso kompetent sein könnte, wenn es um die Beurteilung rechtlicher Fragen geht, kommt dann, wie man es von Politikern nicht anders kennt, nir noch die "öffentliche Meinung" (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wolfgang-fackler/fragen-antworten/steht-die-rechtliche-wertung-des-brv-hinter-der-meinung-von-gewerkschaften-an).

Wie der "gute" Herr Fackler im Übrigen über Beate, Richter und Staatsanwälte denkt, lässt sich kurze Zeit später nachlesen (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wolfgang-fackler/fragen-antworten/warum-keine-automatische-anpassung-der-besoldung-und-des-neuen-orts-und-familienzuschlags-wie-bei-den).

Traurig, wer bayerischer Stastsbeamter sein muss - verraten und verkauft von allen, und neben Steuern auch noch Mitgliedsbeiträge für BBB & Co?

Dann kann es aber eigentlich so schlimm um die Besoldung ja gar nicht stehen.

Grisupoli

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« Antwort #1137 am: 14.06.2023 18:45 »
Hallo liebe Mitstreiter,

die DPolG hatte mir zunächst Rechtsschutz gewährt.

Ich habe mit mehr als zehn Anwälten gesprochen. Fast alle haben auf Grund fehlender fachlicher Kompetenz eine Übernahme abgelehnt. Die einzigen zwei, welche es übernommen hätten gaben an, dies nicht zu den Standardsätzen zu machen, da der Aufwand in dieser Sache enorm sei.

Beide wären Profis in der Sache gewesen haben aber glaubhaft dargelegt, dass hier mehrere hundert Stunden Aufwand zustande kommen werden. Zudem haben beide mit Kosten für mich selbst ohne Übernahme durch den Rechtsschutz von einem fünfstelligen Betrag veranschlagt. Diesen würde ich auch im Falle, wenn ich Gewinne nicht zurückbekommen. Eine Rückerstattung würde nur für Standardsätze erfolgen.

Aus diesem Grund hatte ich am 13.06.2023 bei der DPolG einen Antrag auf Erweiterung meines Rechtsschutzes gestellt.

Dieser wurde in der heutigen Sitzung des Landesvorstandes der DPolG abgelehnt.

Ich habe soeben meinen meinen Rechtschutzantrag zurückgezogen und meine Mitgliedschaft bei der DPolG gekündigt.

Von einer Gewerkschaft die ihre Mitglieder vertreten soll erwarte ich mehr!

Vom Landesvorsitzenden wurde begründet: Man hätte unter gleichen Voraussetzungen den Kollegen wegen dem Tattoowunsch bis vor das BVerfG begleitet und alles bezahlt. Es gabe eine rechtsschutzverordnungen nach der eine Erweiterung nicht möglich wäre.

Hier wird eine popelige Klage wegen Tattoos mit einer wirklich für alle Beamten relevante Klage in einen Topf geworfen.

Unter diesen Voraussetzungen brauche ich keine Gewerkschaft!

magnifico

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« Antwort #1138 am: 14.06.2023 19:51 »
Ein Rechtsanwalt, der behauptet, dass er mehrere Hundert Stunden bräuchte, ist schon mal sehr suspekt. Die BVerfG- Entscheidungen geben doch praktisch alles vor und wer wirklich das Zweite Juristische Staatsexamen bestanden hat, sollte zumindest beck-online oder JURIS kennen.

Markieren, rauskriegen, einfügen ... schon sind drei Viertel des Schriftsatzes fertig.

Die Subsumtion unter die so gewonnenen Maßstäbe ist auch kein Hexenwerk: Die "alten" fünf Parameter kann man in einer halben Stunde durchrechnen, der neue 4b-Parameter ist etwas aufwändiger, aber eigentlich muss da nur die Gesetzesbegründung widerlegt werden.

Das BVerfG verlangt konkrete Substantiierung des jeweiligen Besoldungsgesetzes, da steht praktisch alles drin - nur eben schön gerechnet oder, wie in Bayern, mal eben hart an der Grenze zur "legislativen Lüge". Nirgendwo in den bisherigen Entscheidungen steht ein Wort dazu, dass es völlig ok sei, wenn ein Beamter in der Doppelverdiener-Ehe mit zwei Kindern kaum mehr habe als die Hartzler - und das war vor dem Ausverkauf des Sozialstaates durch das Bürgergeld!

Grisupoli

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« Antwort #1139 am: 14.06.2023 19:57 »
Beide Anwälte wären tatsächlich Profis in der Sache gewesen und haben tatsächlich exakt begründet, warum das nicht zu Standardsätzen möglich ist.
Ich hatte hier auch schon mit anderen Verbänden Kontakt, welche auch davon ausgehen, dass Klagen ohne ausreichende Begründungen und Darlegungen kaum Erfolg haben werden.