Grisupoli
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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1125 am: 19.05.2023 12:03 »
Zitat
Hallo ursus,
vielen Dank für den Tip. Ich werde mich mit denen auf jeden Fall mal in Verbindung setzen und anfragen.
Die große Problematik scheint zu sein, dass keiner der Rechtsanwälte nach der normalen Gebührenordnung arbeiten möchte. Alle mit denen ich bisher gesprochen habe wollen eine Honorarvereinbarung mit Stundensätzen deutlich über den gesetzlichen Honoraren.
Einer der Anwälte meinte, wenn er seine Arbeit für mich korrekt machen würde, müsste ich mit einem 4 bis 5stelligen Eigenanteil rechnen. Aus seiner Sicht ist die Vertretung gerade in der vorliegenden Sache extrem zeitaufwändig, da viele Berechnungen und Begründungen notwendig sind. Er veranschlagte vorab etwa 30-40 Stunden Vorarbeit.
Für mich als mittleren Beamten (A9) ist das finanziell nicht leistbar. Ich bin quasi auf die Übernehme durch die Gewerkschaft angewiesen. Diese übernimmt aber eben nur die gesetzlichen Sätze.
Gruß Grisupoli
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Ozymandias
Sr. Member
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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1126 am: 20.05.2023 18:34 »
Zitat
Alles meine Meinung, basierend teilweise aus Erfahrung:
Würde von solchen Gebührenschindern die Finger lassen.
Die 1. Instanz ist sowieso für den Papierkorb. Ein einfaches Verwaltungsgericht kann gar nichts machen, außer die Klage abweisen oder einen Vorlagebeschluss für das BVerfG. Mit einem schlechten Anwalt ist man schlechter dran, als ohne, denn dann ist man fachkundig vertreten, dadurch entfallen teilweise gerichtliche Hinweispflichten. (Das wird Ihnen kein Anwalt sagen oder dazu beraten, ist aber so).
Wichtig ist der Klageantrag (Feststellungsklage auf amtsangemesse Alimentation!) und die Zulässigkeit der Klage, all das findet man in den Musterklagen.
Selbst bei einer eher dürftigen Begründung der Klage müsste das VG eigenständig anfangen zu rechnen. Für die 2. Instanz kann man dann immer noch einen Anwalt nehmen. Hat man den richtigen Antrag gestellt und eine zulässige Klage erhoben, dann hat man quasi eine 2. Chance. Währendessen sind eventuell in Parallelverfahren günstige Entscheidungen gefallen.
Hallo Grisupoli, hallo Ozymandias,
grundsätzlich hat Ozymandias, bezüglich der Mehrheit der in diesem Bereich tätigen Rechtsanwaltskanzleien Recht, insbesondere der ganz Großen. Diese Erfahrung kann ich jedoch für die "kleine aber feine" RA - Kanzlei LENDERS nicht teilen. Wie ich bereits geschrieben habe, hat die Kanzlei LENDERS umfangreiche Erfahrungen und auch belegbare Erfolge im öffentlichen Dienstrecht. Dies beweist u. a. a. der von mir angeführte, durch diese Kanzlei erstrittene, 1. saarländische Vorlagebeschluss an das BVerfG bzgl. amtsangemessener Alimentation. Da Dein Fall, Grisupoli, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Wesentlichen deckungsgleich mit dem geschilderten saarländischen Fall sein dürfte, entfällt n. m. E. die von Dir geschilderte
"Einarbeitungszeit von ca. 40 Stunden". Insofern dürften - n. m. E. - die anfallenden Kosten dann auch nicht in geschilderter Höhe anfallen. Aber wie gesagt, das sind natürlich nur meine Erfahrungen und meine Einschätzungen! Allerdings (an-)
fragen kostet bekanntlicher Weise
nix und wie Ozymandias unter "wenn..." schreibt, kann ein Laie dies natürlich selbst machen,
wenn ihm kein Fehler unterläuft. Bei solch einer Sachlage, in der es - eine 10 - jährige Verjährungsfrist vorausgesetzt (Stichwort: "wechselseitiges Rechte und Pflichtengefüge" im deutschen Beamtenverhältnis...; aber dies ist wiederum ein anders Thema...) - schnell mal um einen fünfstelligen Betrag geht, würde ich persönlich die Angelegenheit einem Fachmann bzw. Fachanwalt überlassen. Dies natürlich muss ein Jeder für sich selbst entscheiden!!!