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[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern

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Ozymandias:

--- Zitat von: Unlucky am 23.05.2023 16:40 ---Die Erfahrung, dass die Kosten durch die Rechtsschutzversicherungen nur anteilig getragen werden, habe ich leider auch machen müssen. Hatte schonmal ne Kostenzusage für eine 1. Instanz, Anwalt riet aber ab....
Man sollte sich zusammentun, wir haben doch alle so ziemlich das gleich Problem. Vielleicht findet man einen Anwalt, der, wenn er 5 von uns vertritt im gleichen Thema, entsprechend günstiger abrechnen würde?

--- End quote ---

Anwälte dürfen bei gerichtlichen Verfahren nicht günstiger als das RVG abrechnen.

Was man machen kann, ist einer zahlt und gibt Privatkopien der Klageschrift weiter...  8)

Ludwig2:
https://www.derwesten.de/politik/buergergeld-erhoehung-regelsatz-2024-hartz-4-f-id300366026.html#:~:text=Bezogen%20auf%20aktuell%20502%20Euro,379%20Euro%20pro%20Monat)%20erhalten.

ursus:
Autor: Grisupoli
« am: 19.05.2023 12:03 »Insert Quote
Hallo ursus,

vielen Dank für den Tip. Ich werde mich mit denen auf jeden Fall mal in Verbindung setzen und anfragen.
Die große Problematik scheint zu sein, dass keiner der Rechtsanwälte nach der normalen Gebührenordnung arbeiten möchte. Alle mit denen ich bisher gesprochen habe wollen eine Honorarvereinbarung mit Stundensätzen deutlich über den gesetzlichen Honoraren.
Einer der Anwälte meinte, wenn er seine Arbeit für mich korrekt machen würde, müsste ich mit einem 4 bis 5stelligen Eigenanteil rechnen. Aus seiner Sicht ist die Vertretung gerade in der vorliegenden Sache extrem zeitaufwändig, da viele Berechnungen und Begründungen notwendig sind. Er veranschlagte vorab etwa 30-40 Stunden Vorarbeit.
Für mich als mittleren Beamten (A9) ist das finanziell nicht leistbar. Ich bin quasi auf die Übernehme durch die Gewerkschaft angewiesen. Diese übernimmt aber eben nur die gesetzlichen Sätze.

Gruß Grisupoli

Hallo Grisupoli,

wie ist Deine Kontaktaufnahme gelaufen? Sollte die Kanzlei mit der "normalen" Gebühr arbeiten, welche von den Rechtschutzversicherungen übernommen wird, wäre dies u. U. auch für andere (Bayerische) Kollegen interessant! Vielleicht kannst Du ja hier im  Forum mal kurz über Deine Eindrücke, Erfahrungen und Schlüsse berichten?  :)

Landsknecht:
Hallo Kollegen,
ich habe mich entschlossen, das Ganze alleine ohne Anwalt, bzw. Gewerkschaft durchzuziehen, sobald ich meinen Widerspruchsbescheid erhalten habe. Meine Klageschrift, ohne Gewähr:

XXXXXXXXX
XXXXXXXXX
XXXXXXXXX Absender



An das
Verwaltungsgericht XXXXXX
XXXXXXXX
XXXXXXXX

                           XXXXXXXX, den XXXXXXXX


Klageschrift


XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX (Kläger)

gegen

XXXXXXXX Dienstherr (Beklagter)


wegen: amtsangemessener Alimentation


Gegen den Beklagten erhebe ich


Feststellungsklage gemäß § 43 VwGO


mit den Anträgen:

1.   den Widerspruchsbescheid des Beklagten vom … aufzuheben und festzustellen, dass das Nettoeinkommen des Klägers spätestens seit dem 01.01.2020 und in den Folgejahren zu
niedrig bemessen ist.
2.   dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
3.   das Verfahren auszusetzen und nach Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorzulegen, ob die seit dem 01.01.2020 und in den Folgejahren
4.   auf dem Bayer. Besoldungsgesetz vom 05. August 2010 (GVBl. S. 410, 764) in seiner  jeweils gültigen Fassung beruhende Nettoalimentation des Klägers, bezogen auf die Besoldungsgruppe A9 mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar ist.

Die streitgegenständlichen Anträge 2020, 2021 und 2022 auf Gewährung einer amtsangemessenen Besoldung sowie der Widerspruchsbescheid vom … sind als

Anlagen 1,2, 3 4 beigefügt.

Ziel ist es, dass das Verwaltungsgericht die Entscheidung dem BVerfG vorlegt.

Klagebegründung habe ich mir selbst zusammengestellt, gerne per PN.

Muenchner82:
Hallo Landsknecht, vielen dank für Deine Klageschrift. Ich werde es genauso machen wie Du. Der Sachverhalt ist so trivial, dass man da denke ich keine rechtliche Unterstützung braucht in der ersten Instanz.

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