Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 507028 times)

Ozymandias

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1140 am: 14.06.2023 20:05 »
Bei den meisten Masseverfahren gibt es von Gewerkschaften überhaupt keinen Rechtsschutz.
Immerhin sind die Anwälte bei den Gebühren mittlerweile ehrlich.  ;D

Wer von der 20.000 Euro Vermutung des Einkommens vom Ehepartner direkt betroffen ist, dem kann ich nur raten so schnell wie möglich sich die Klagemuster vom tbb und Berlin anzuschauen.

So lange man die Klageanträge richtig stellt und eine zulässige Klage einreicht, kann man sich auch noch in der 2. Instanz einen Anwalt nehmen.

Irgendjemand muss sich auch mal opfern und die ganzen Verfahren schnell - auch mit Untätigkeitsklagen - durchziehen. Auch wenn man an irgendeiner Hürde scheitert. Davon kann der Rest lernen. Ruhende Widersprüche sind zwar bequemer, da bewegt sich aber dann nichts für alle.

Die Gewerkschaften machen sich echt überflüssig, als ob das Geld fehlt für jedes Bundesland mal für alle oder ein paar Besoldungsgruppen mit ohne Kinder, etc. ein paar schnelle Musterverfahren anzustrengen. Soll mal halt einen Festpreis mit irgendeinem Anwaltshansel vereinbaren, da muss ja nicht viel außer der Besoldungsgruppe geändert werden.

Die spielen Busenkumpel mit den Regierungsmitgliedern, dann hat man keinen Stress und kriegt vielleicht mal einen besseren Posten. 

Ozymandias

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1141 am: 14.06.2023 20:12 »
Beide Anwälte wären tatsächlich Profis in der Sache gewesen und haben tatsächlich exakt begründet, warum das nicht zu Standardsätzen möglich ist.
Ich hatte hier auch schon mit anderen Verbänden Kontakt, welche auch davon ausgehen, dass Klagen ohne ausreichende Begründungen und Darlegungen kaum Erfolg haben werden.

Im Verwaltungsrecht gibt es den Ermittlungsgrundsatz.

Verwaltungsgerichtsordnung § 86
(1) Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen; die Beteiligten sind dabei heranzuziehen. Es ist an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden.

Man hat dennoch eine gewisse Darlegungslast.
Ist etwas abhängig vom Gericht wie weit diese geht. Man kann z.B. auch nur grobe Argumente schreiben und auf beigelegte Fachartikel verweisen.

Gerade bei der Anrechnung des Ehepartners hat man m.E. keine zu komplizierte Darlegungslast "Ehepartner ist krank/behindert/arbeitslos und verdient keine 20.000 Euro".

Dadurch könnte dieser Teil des neuen Gesetzes relativ schnell gekippt werden. Man braucht halt einen passenden Kläger.

lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1142 am: 15.06.2023 07:09 »
Was ist mit dem Bayer. Richterverein? Ich kann mich erinnern, dass der Klage erheben will. Vielleicht suchen die geeignete Musterkläger, oder man verlässt sich darauf und versucht sein Verfahren ruhend zu stellen.

Stefan35347

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Bastel

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1144 am: 09.08.2023 17:47 »
Auto kann man sich bei den paar Kröten ja bald nicht mehr leisten.

Powernapster

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lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1146 am: 10.08.2023 14:29 »
Dienstrad gegen Entgeltumwandlung, wieviel spart man da, 1,50 € im Monat?
Gleichzeitig hält man den Beamten eine jährliche Besoldung vor, dass er sich jährlich ein neues E-Bike kaufen könnte.

eros

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1147 am: 10.08.2023 14:29 »
Auto kann man sich bei den paar Kröten ja bald nicht mehr leisten.

Na für die Preise der Bikes habe ich schon manches Auto gekauft  ::) :(

Violol

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1148 am: 10.08.2023 15:42 »
Wieso seid ihr eigentlich alle so gechillt im Hinblick auf die kommende Tarifrunde? Die Beamten der Länder sind maximal im Arsch im Vergleich zu den Bundesbeamten, die schon längst Erhöhungen bekommen haben. Mit wie viel kann man da bei den Landesbeamten rechnen?

Bastel

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1149 am: 10.08.2023 16:51 »
Auto kann man sich bei den paar Kröten ja bald nicht mehr leisten.

Na für die Preise der Bikes habe ich schon manches Auto gekauft  ::) :(

Dacia oder eine 10 Jahre alte Gurke halte ich nicht für amtsangemessen.

Kleeblatt

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1150 am: 10.08.2023 17:18 »
Wir bekommen zu Weihnachten neue Märchenbücher aus dem weiß-blauen Märchenland um die neuen Geschichten von König Wendehals und seinem treuen Knappen Rainer zu lesen.
Ganz treue Diener mit schwarzen Mitgliedsbuch erhalten die Märchenbücher handsigniert.

Meinereiner83

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1151 am: 11.08.2023 07:30 »
Wieso seid ihr eigentlich alle so gechillt im Hinblick auf die kommende Tarifrunde? Die Beamten der Länder sind maximal im Arsch im Vergleich zu den Bundesbeamten, die schon längst Erhöhungen bekommen haben. Mit wie viel kann man da bei den Landesbeamten rechnen?

Gechillt würde ich es nicht nennen - eher resigniert

Mit viel rechnen wird man wohl auch nicht können (auch ob die 1zu1Übertragung auf Beamte stattfindet ist meiner Meinung eher fraglich). Begründung: Inflation ist ja nicht mehr so hoch - Bayerns Beamte sind eh gut bezahlt - Geld ist nicht vorhanden...

Der Obelix

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1152 am: 11.08.2023 08:20 »
Ja den Denkfehler machen sicher die abstimmungsberechtigten Volksvertreter, wobei ich etwas Vorsatz sehe.

Wenn in den Monaten Januar bis Juni 10% Inflation festgestellt wird, und in den Monaten Juli Dezember nur noch 2% Inflation, gibt es ja trotzdem einen extremen Preisanstieg auf dessen Grundlage sich die Preise jetzt weiter erhöhen.

Somit muss dieses Anstiegsvolumen auch mit einberechnet werden und die Argumentation man hätte jetzt nur noch 2 % Inflation ist dann wertlos.

Meierheim

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1153 am: 11.08.2023 08:24 »
Wieso seid ihr eigentlich alle so gechillt im Hinblick auf die kommende Tarifrunde? Die Beamten der Länder sind maximal im Arsch im Vergleich zu den Bundesbeamten, die schon längst Erhöhungen bekommen haben. Mit wie viel kann man da bei den Landesbeamten rechnen?

Gechillt würde ich es nicht nennen - eher resigniert

Mit viel rechnen wird man wohl auch nicht können (auch ob die 1zu1Übertragung auf Beamte stattfindet ist meiner Meinung eher fraglich). Begründung: Inflation ist ja nicht mehr so hoch - Bayerns Beamte sind eh gut bezahlt - Geld ist nicht vorhanden...

und glücklicherweise für die AG finden die Tarifverhandlungen erst nach den Landtagswahlen statt

Powernapster

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1154 am: 11.08.2023 08:27 »
Ja den Denkfehler machen sicher die abstimmungsberechtigten Volksvertreter, wobei ich etwas Vorsatz sehe.

Wenn in den Monaten Januar bis Juni 10% Inflation festgestellt wird, und in den Monaten Juli Dezember nur noch 2% Inflation, gibt es ja trotzdem einen extremen Preisanstieg auf dessen Grundlage sich die Preise jetzt weiter erhöhen.

Somit muss dieses Anstiegsvolumen auch mit einberechnet werden und die Argumentation man hätte jetzt nur noch 2 % Inflation ist dann wertlos.

Erschreckend viele Leute kapieren das nicht.
Ein Rückgang der Inflation von 10% auf 4% (unabhängig davon, dass das Messinstrument, der Warenkorb, verzerrend und unrealistisch ist) heißt nicht, dass alles 6% billiger wird, sondern dass es nur weniger schnell noch teurer wird. Es sind 10% plus 4% on top!