Bei den meisten Masseverfahren gibt es von Gewerkschaften überhaupt keinen Rechtsschutz.
Immerhin sind die Anwälte bei den Gebühren mittlerweile ehrlich.
Wer von der 20.000 Euro Vermutung des Einkommens vom Ehepartner direkt betroffen ist, dem kann ich nur raten so schnell wie möglich sich die Klagemuster vom tbb und Berlin anzuschauen.
So lange man die Klageanträge richtig stellt und eine zulässige Klage einreicht, kann man sich auch noch in der 2. Instanz einen Anwalt nehmen.
Irgendjemand muss sich auch mal opfern und die ganzen Verfahren schnell - auch mit Untätigkeitsklagen - durchziehen. Auch wenn man an irgendeiner Hürde scheitert. Davon kann der Rest lernen. Ruhende Widersprüche sind zwar bequemer, da bewegt sich aber dann nichts für alle.
Die Gewerkschaften machen sich echt überflüssig, als ob das Geld fehlt für jedes Bundesland mal für alle oder ein paar Besoldungsgruppen mit ohne Kinder, etc. ein paar schnelle Musterverfahren anzustrengen. Soll mal halt einen Festpreis mit irgendeinem Anwaltshansel vereinbaren, da muss ja nicht viel außer der Besoldungsgruppe geändert werden.
Die spielen Busenkumpel mit den Regierungsmitgliedern, dann hat man keinen Stress und kriegt vielleicht mal einen besseren Posten.