Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 322102 times)

Bastel

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1155 am: 11.08.2023 09:39 »
Ja den Denkfehler machen sicher die abstimmungsberechtigten Volksvertreter, wobei ich etwas Vorsatz sehe.

Wenn in den Monaten Januar bis Juni 10% Inflation festgestellt wird, und in den Monaten Juli Dezember nur noch 2% Inflation, gibt es ja trotzdem einen extremen Preisanstieg auf dessen Grundlage sich die Preise jetzt weiter erhöhen.

Somit muss dieses Anstiegsvolumen auch mit einberechnet werden und die Argumentation man hätte jetzt nur noch 2 % Inflation ist dann wertlos.

Und genau deshalb werden die TV-L Verhandlungen ein kleines Desaster. Ich rechne mit 3000€ verteil auf 12 Monate + ca. 8% in 2025.
Erschreckend viele Leute kapieren das nicht.
Ein Rückgang der Inflation von 10% auf 4% (unabhängig davon, dass das Messinstrument, der Warenkorb, verzerrend und unrealistisch ist) heißt nicht, dass alles 6% billiger wird, sondern dass es nur weniger schnell noch teurer wird. Es sind 10% plus 4% on top!

Tobser1980

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1156 am: 02.09.2023 10:02 »
Hallo in die Runde 8)

Hat eigentlich schon jemand eine Nachzahlung für die Jahre vor 2020 nach jährlich eingelegtem Widerspruch als Landesbeamter bekommen?

Danke und Gruß

Tobias

Grisupoli

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1157 am: 02.09.2023 10:22 »
Ich hab da Anfang Juli mal beim LfF angerufen und nachgefragt. Da hieß es, man wisse noch nicht wie man das genau umsetzen soll. So langsam wäre es aber an der Zeit finde ich.

Tobser1980

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1158 am: 03.09.2023 10:33 »
Ok, danke.. Dann harren wir mal der Dinge… evtl. kommt es ja noch vor der Wahl  ;)

Opa

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1159 am: 12.09.2023 11:19 »
Meine Hauptbegründung für eine kommende Klage wäre, dass ein Beamter in A3, Stufe 2, verh. 2 Kinder in München ohne die Einberechnung der ominösen 20.000 Ehepartnereinkommen ca. 11.000 € weniger im Jahr hat als die Grundsicherungsfamilie und ich davon ausgehe, dass dessen Grundgehalt angehoben gehört und damit auch alle folgenden in der A-Besoldung.
Desweiteren hatte meine Frau in den letzten Jahren in keinem Jahr 20.000 Bruttoeinkommen. Ob das reicht?
Da möchte ich noch ergänzen, dass in den pauschal unterstellten 20.000 Euro Partnereinkommen ein direkter Verstoß gegen das vom BVerfG postulierte Abstandsgebot zur Grundsicherung liegt.

Begründung: Die 4-köpfige Referenzfamilie, die vom BVerfG herangezogen wird, verfügt über kein Erwerbseinkommen. Die Gleichung des BVerfG lautet also „Besoldung>Bürgergeld x 1,15“ und nicht „Besoldung+20.000€ > Bürgergeld x 1,15“. Würde man die in Bayern favorisierte Gleichung zur Lösung mathematisch nach der Variable „Besoldung“ auflösen, ergäbe das nämlich Besoldung>Bürgergeld x 1,15 - 20.000€.

Funfact: Die Referenzfamilie im Bürgergeldbezug könnte ebenfalls 20.000 Euro im Jahr verdienen. Durch die Freibeträge bei der Einkommensanrechnung hätte die Familie, wenn jeder Partner 10.000 Euro verdient, 2 x 3.334,80 Euro, also insgesamt 6.669,60 Euro jährlich mehr zur Verfügung.
« Last Edit: 12.09.2023 11:29 von Opa »

nagbor

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1160 am: 14.09.2023 14:00 »
Ok, danke.. Dann harren wir mal der Dinge… evtl. kommt es ja noch vor der Wahl  ;)
Ich habe beim LfF, Dienstelle Augsburg schriftlich nachgefragt. Gestern kam Bescheid, dass die Nachzahlungen gem. 109 Abs. 4 im November erfolgen sollen.

Tobser1980

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1161 am: 14.09.2023 19:11 »
Jawoll.. danke für die Info 8)

magnesior

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1162 am: 21.09.2023 10:28 »
Hallo zusammen,

zwei kurze Fragen an diejenigen, die etwas tiefer als ich in der Materie drinstecken. Dank der Hinweise in diesem Forum habe ich auf Basis unterschiedlicher Vorlagen zwei Widersprüche gegen die verfassungswidrige Alimentation erstellt. Einen für die Jahre 2020 bis 2022 unter Verweis auf die Bekannten BVG-Urteile, mit Bezug auf den Verzicht auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung der Ansprüche und einem Hinweis, dass ich die Neuausrichtung der Bezüge vom März 2023 nicht den Vorgaben des BVG entsprechend einschätze.
Der zweite Widerspruch bezieht sich ausschließlich auf das Jahr 2023.

Dazu zwei Fragen:
(1) Macht das so Sinn oder sollte alles in einem Widerspruch enthalten sein??
(2) Ist es korrekt, dass die Widersprüche an die zuständige Besoldungsstelle geschickt werden? Nachdem einige Foristen meinten, eine Zusendung per Einschreiben mit Rückantwortschein sei nicht rechtssicher, würden mich auch Meinungen zur juristisch einwandfreien Übersendung des Widerspruchs interessieren.

Viele Grüße



BW

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1163 am: 21.09.2023 10:34 »
Hallo in die Runde,

weiss man schon ob eine Anpassung des Orts- und Familienzuschlags an den neuen Bürgergeldsatz ab 01.01.2024 erfolgen soll?

Schlüüü

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1164 am: 21.09.2023 10:43 »
Hallo in die Runde,

weiss man schon ob eine Anpassung des Orts- und Familienzuschlags an den neuen Bürgergeldsatz ab 01.01.2024 erfolgen soll?

Ganz einfache Antwort...NEIN
Heute Nacht gehts im Bundestag nur um die "normale" Tariferhöhung inklusive des teilweise schon gezahlten (weil unter Vorbehalt) Inflationsgeldes.
Dann geht es erst einmal in den Ausschuss zur weiteren Beratung.
erst mit Vorlage und Beschluss des Gesetzes wird man sich mit der Amtsangemessenen Besoldung im Bund auseinander setzen.
Also..... das wird sich noch ziehen. Von einem Gesetz zum 01.01.2024 gehe ich definitiv nicht aus.

Allgäuer

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1165 am: 21.09.2023 12:12 »
(2) Ist es korrekt, dass die Widersprüche an die zuständige Besoldungsstelle geschickt werden? Nachdem einige Foristen meinten, eine Zusendung per Einschreiben mit Rückantwortschein sei nicht rechtssicher, würden mich auch Meinungen zur juristisch einwandfreien Übersendung des Widerspruchs interessieren.

Ich reiche Widersprüche über das Mitarbeiterportal Bayern (authega) online ein. Klappt wunderbar und ich habe immer zeitnah eine Eingangsbestätigung erhalten.

Da gibt es extra einen Punkt für Widersprüche...  8)

Muenchner82

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1166 am: 21.09.2023 12:45 »
Ich reiche Widersprüche über das Mitarbeiterportal Bayern (authega) online ein. Klappt wunderbar und ich habe immer zeitnah eine Eingangsbestätigung erhalten.

Da gibt es extra einen Punkt für Widersprüche...  8)

Genau so hab ich das auch gemacht und auch eine Bestätigung des FM erhalten dass der Widerspruch eingegangen ist und zu gegebener zeit darüber entscheiden wird (ich habe darum gebeten die Verfassungsgerichtsurteile zum ausgedachten Arbeitslohn der Ehegatten abzuwarten.)

magnesior

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1167 am: 21.09.2023 14:00 »
@ Allgäuer und Muenchner82:

Vielen Dank für eure Antwort und den guten Tipp mit Authega, das werde ich nutzen.


BW

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1168 am: 21.09.2023 15:38 »
Hallo in die Runde,

weiss man schon ob eine Anpassung des Orts- und Familienzuschlags an den neuen Bürgergeldsatz ab 01.01.2024 erfolgen soll?

Ganz einfache Antwort...NEIN
Heute Nacht gehts im Bundestag nur um die "normale" Tariferhöhung inklusive des teilweise schon gezahlten (weil unter Vorbehalt) Inflationsgeldes.
Dann geht es erst einmal in den Ausschuss zur weiteren Beratung.
erst mit Vorlage und Beschluss des Gesetzes wird man sich mit der Amtsangemessenen Besoldung im Bund auseinander setzen.
Also..... das wird sich noch ziehen. Von einem Gesetz zum 01.01.2024 gehe ich definitiv nicht aus.

Das war mir klar, hat ja auch nichts mit dem bayerischen Zuschlag zu tun. Aber trotzdem danke für den Hinweis.😄

algo86

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1169 am: 22.09.2023 10:01 »
(2) Ist es korrekt, dass die Widersprüche an die zuständige Besoldungsstelle geschickt werden? Nachdem einige Foristen meinten, eine Zusendung per Einschreiben mit Rückantwortschein sei nicht rechtssicher, würden mich auch Meinungen zur juristisch einwandfreien Übersendung des Widerspruchs interessieren.

Ich reiche Widersprüche über das Mitarbeiterportal Bayern (authega) online ein. Klappt wunderbar und ich habe immer zeitnah eine Eingangsbestätigung erhalten.

Da gibt es extra einen Punkt für Widersprüche...  8)

Wo finde ich denn den Punkt?
Sehe ihn bei mir nicht.