Zur Orientierung, ohne Gewähr mein Widerspruch von z. B. 2022:
Widerspruch gegen die mir gewährte Besoldung
und
Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation
Sehr geehrte Damen und Herren,
Beamtinnen und Beamte haben einen verfassungsmäßig garantierten Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG.
Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in grundlegenden und umfassenden Ent-scheidungen (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Beschluss vom 17. November 2015 zur sog. A-Besoldung – Az.: 2 BvL 5/13) ausdrückliche und ver-bindliche Festlegungen getroffen. Diese Vorgaben hat es in seiner Entscheidung vom 04. Mai 2020 (vgl. BVerfG 2 BvL 4/18) zur Besoldung von Richterinnen und Richter im Land Berlin ausdrücklich bestätigt, konkretisiert und die Berechnungsparameter fest-gelegt.
Dabei wurde insbesondere das Abstandsgebot zum allgemeinen Grundsicherungsni-veau als ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums hervor-gehoben.
Zudem hat es erkannt, dass in den Fällen, in denen in der untersten Besoldungsgrup-pe der gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau nicht eingehalten ist, dieser Verstoß das gesamte Besoldungsgefüge betrifft, als sich der vom Gesetzgeber selbst gesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung als fehlerhaft erweist.
Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Bayern im Jahr 2022 ebenso wenig wie in den vergangenen Jahren nachgekommen.
Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehe ich davon aus, dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, so dass ich gegen diese
Widerspruch
einlege und beantrage,
mir eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende amtsange-messene Besoldung zu gewähren, die den in den Beschlüssen des Bun-desverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 auf-gestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.
Gleichzeitig bitte ich, bis zur Umsetzung der Entscheidung durch den für meine Be-soldung zuständigen Gesetzgeber und der Gewährung einer verfassungsrechtlich korrekten Alimentation meinen Antrag ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjäh-rung zu verzichten und mir dies entsprechend zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen