Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 507055 times)

Juli69

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1200 am: 17.10.2023 11:53 »
Ich habe eben mit dem LfF telefoniert. Alle Widersprüche gegen die Besoldung VOR dem 31.12.2019 werden Bayernweit mit der Novemberbesoldung ausbezahlt. Ich persönlich bekomme über 9.105,13 Euro nachbezahlt (29 x 313,97).
Weiss jemand wie das steuerlich abläuft? Es ist ja quasi eine Nachzahlung für vorherige Jahre.
Laut Besoldungsrechner bezahle ich im November mit der Nachzahnung 3.788 € Lohnsteuer. Ohne die 9.000 Euro zahle ich im Monat normal um die 450 Euro Steuer. Das ist mal knapp das 8,5-Fache der normalen Steuer. :o
Aber das Gehalt ist nur dreimal so hoch wie sonst. Da ist mir jetzt schon ein wenig schlecht geworden.

Mein Widerspruch wurde trotz Einschreibens “verlegt”. Ich finde den Musterbrief nicht mehr! Kann mir bitte jmd den Link dazu schicken? Vielen Dank!!!!

MisterS

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1201 am: 17.10.2023 22:14 »
hier mal das Schreiben vom Lff, aufs relevante gekürzt.
wie Bereits geschrieben habe ich im Dezember 22 gegen die Besoldung 22 Widerspruch eingelegt, mit der Vorlage von Landsknecht.

Zitat
Mit Schreiben vom 17.11.2022 haben Sie Widerspruch gegen die gewährte Besoldung eingelegt.
...
Ihr Leistungswiderspruch ist zulässig, aber nicht begründet.

... LFF formal zuständig...

Mit dem Gesetz vom 10.03.2023, veröffentlicht am 17.03.2023 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 5/2023, wurden die Grundlagen des Orts- und Familienzuschlags neu geregelt. Die Ansprüche für die Jahre bis 2019 definiert ARt. 109 Abs. 4 BayBesG.

Danach wird Berechtigten, die, ohne dass darüber bereits abschließend endschieden worden ist, ein Fehlen der Alimentation für ein drittes oder weiteres Kind durch Widerspruch oder Klage geltend gemacht haben, für bezugsberechtigte Zeiträume bis einschließlich 31. Dezember 2019 ein erhöhter Familienzuschlag gewährt.

Eine Nachzahlung erfolgt frühestens mit Wirkung ab dem 1. Januar des Haushaltsjahres, in welchem Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben wurde .....

Sie haben mit Schreiben vom 17.11.2022 .. erstmalig das Fehlen der amtsangemessenen Alimentation für ein drittes oder weitere Kinder geltend gemacht.
...
Antrag für 01.01.2020 zu spät....

Ein Anspruch auf Nachzahlung besteht nur, soweit im entsprechenden Zeitraum für das jeweilige Kind ein Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 4 oder höher in der jeweils geltenden Fassung bestand (Art 109 Abs. 4 Satz 3 BayBesG).

...
Da die gesetzliche Regelung eine Nachzahlung erst ab dem dritten Kind vorsieht, ist ihr Antrag abzulehnen.

Hinweis: Für Zeiträume ab 01.01.2020 wurden, soweit ein Anspruch auf höhere Leistungen als gezahlt bestand, Nachzahlungen der orts- und familienbezogenen Leistungen aufgrund der neuen Regelungen geleistet und die laufende Zahlung entsprechend angepasst. Die Ansprüche auf höhere Besoldung im Rahmen angemessener Alimentation sind damit abgegolten. Insofern sind Anträge für Zeiträume ab 01.01.2020 als erledigt zu betrachten.

Anschließend noch der übliche Punkt, dass Kosten des Verfahrens nicht erstattet werden, und die Rechtsbehelfsbelehrung.

Juli69

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1202 am: 18.10.2023 06:36 »
hier mal das Schreiben vom Lff, aufs relevante gekürzt.
wie Bereits geschrieben habe ich im Dezember 22 gegen die Besoldung 22 Widerspruch eingelegt, mit der Vorlage von Landsknecht.

Zitat
Mit Schreiben vom 17.11.2022 haben Sie Widerspruch gegen die gewährte Besoldung eingelegt.
...
Ihr Leistungswiderspruch ist zulässig, aber nicht begründet.

... LFF formal zuständig...

Das ist so frech. Ist es meine Aufgabe, jederzeit zu überprüfen, ob mein Arbeitgeber mich so bezahlt, wie er es muss? Ich habe vor 2020 keinen Widerspruch eingelegt, weil
ich davon nichts wusste. Bin ich jetzt die Blöde? Und das, nachdem ich bereits hunderte von Euro weniger OFZ bekomme als Kollegen, die 2 km von mir entfernt wohnen wegen willkürlich gezogener Grenzen für den OFZ!

Mit dem Gesetz vom 10.03.2023, veröffentlicht am 17.03.2023 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 5/2023, wurden die Grundlagen des Orts- und Familienzuschlags neu geregelt. Die Ansprüche für die Jahre bis 2019 definiert ARt. 109 Abs. 4 BayBesG.

Danach wird Berechtigten, die, ohne dass darüber bereits abschließend endschieden worden ist, ein Fehlen der Alimentation für ein drittes oder weiteres Kind durch Widerspruch oder Klage geltend gemacht haben, für bezugsberechtigte Zeiträume bis einschließlich 31. Dezember 2019 ein erhöhter Familienzuschlag gewährt.

Eine Nachzahlung erfolgt frühestens mit Wirkung ab dem 1. Januar des Haushaltsjahres, in welchem Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben wurde .....

Sie haben mit Schreiben vom 17.11.2022 .. erstmalig das Fehlen der amtsangemessenen Alimentation für ein drittes oder weitere Kinder geltend gemacht.
...
Antrag für 01.01.2020 zu spät....

Ein Anspruch auf Nachzahlung besteht nur, soweit im entsprechenden Zeitraum für das jeweilige Kind ein Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 4 oder höher in der jeweils geltenden Fassung bestand (Art 109 Abs. 4 Satz 3 BayBesG).

...
Da die gesetzliche Regelung eine Nachzahlung erst ab dem dritten Kind vorsieht, ist ihr Antrag abzulehnen.

Hinweis: Für Zeiträume ab 01.01.2020 wurden, soweit ein Anspruch auf höhere Leistungen als gezahlt bestand, Nachzahlungen der orts- und familienbezogenen Leistungen aufgrund der neuen Regelungen geleistet und die laufende Zahlung entsprechend angepasst. Die Ansprüche auf höhere Besoldung im Rahmen angemessener Alimentation sind damit abgegolten. Insofern sind Anträge für Zeiträume ab 01.01.2020 als erledigt zu betrachten.

Anschließend noch der übliche Punkt, dass Kosten des Verfahrens nicht erstattet werden, und die Rechtsbehelfsbelehrung.

Juli69

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1203 am: 18.10.2023 07:29 »
Das ist so frech. Muss man nicht darauf vertrauen können, dass der Staat seiner Fürsorgepflicht nachkommt und mich als Beamtin so bezahlt, wie er es muss? Ich wusste nicht, dass man aus irgendwelchen Gründen Widerspruch einlegen musste und auch meine Kollegen nicht. Und jetzt wird der belohnt, der dem Arbeitgeber misstraut und nachforscht, ob Nachzahlungen anstehen? Ich bin empört!

Malkav

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1204 am: 18.10.2023 08:08 »
Ich bin empört!

Und die Landeskasse um den eingesparten Betrag der Nachzhalung reicher! Von daher ist aus der Sicht des Finanzministeriums doch alles gelaufen wie geplant  >:(

Wie oft ich schon in erstaunte/entsetzte/wütende Gesichter von Kolleg:innen geschaut habe, wenn die sagen "Der Dienstherr wird uns bei Nachzahlungen auch ohne Widerspruch alle gleich behandeln." und ich denen dann den entsprechenden Ausschluss aus dem letzten Nachzahlungs-/ Reparaturgesetzt NRW als Gegenbeweis zeite  ::)

SwenTanortsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1205 am: 18.10.2023 08:55 »
Und zugleich erhalten die meisten derer, die einen statthaften Widerspruch eingelegt haben, wie bspw. Mister S., keine Nachzahlungen, weil auf Grundlage des offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzes die offensichtlich gegebenen Nachzahlungsansprüche vom Dienstherrn als nicht gegeben betrachtet werden. Die Fürsorge besteht dann in der Rechtsbehelfsbelehrung, nämlich in dem Verweis darauf, wie die Bescheidung angegegriffen werden kann. Am Ende werden auch diese Kosten zum allergrößten Teil eingespart werden, da nur wenige Kolleginnen und Kollegen klagen werden. Das nennt man ein gegenseitiges Treueverhältnis: Der Beamte leistet treu seinen Dienst und verlässt sich auf seinen Dienstherrn uns jener behält treu einen hohen Prozentsatz der dem Beamten zustehenden Alimentation ein und vertröstet ihn auf's Gericht. Was darf der Wähler sich von Verantwortungsträgern erhoffen, die so mit ihren Beschäftigten umgehen?

Öbi

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1206 am: 18.10.2023 09:33 »
Hallo zusammen,

vermutlich eine blöde Frage aber, kostet mich der Einspruch eigentlich etwas bzw. muss ich im Laufe des Verfahrens mit irgendwelchen Kosten rechnen?

Zweite Frage: ist es jetzt schon zu spät für den Einspruch?

Und dritte Frage: ich kann den Einspruch von Seite 79 einfach kopieren und so verwenden?

Danke.
« Last Edit: 18.10.2023 09:42 von Öbi »

magnesior

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1207 am: 18.10.2023 10:37 »
Was ich mich in Bezug auf den abgelehnten Widerspruch von MisterS frage, ist, ob es sich um eine pauschale Vorgehensweise gegenüber allen Widersprüchen, die sich auf die Jahre 2020 bis 2022 beziehen, handelt. Darauf lässt sich ja aus MisterS' Hinweisen auf die "Baukasten"-Beantwortung schließen...

Sollte es sich nicht um eine pauschale Vorgehensweise handeln, was zwar geboten, aber äußerst unwahrscheinlich wäre,  könnte es m.E. dann vielleicht Sinn machen, in seinen Widersprüchen (egal ob rückwirkend für den Zeitraum 2020-2022 oder aktuell für 2023) zu begründen, warum man die Gesetzesnovelle vom März eben rechtlich für nicht verfassungskonform hält, die Vorgaben des BVG aus dem Jahre 2020 korrekt umgesetzt zu haben....

Oder habe ich hier einen Denkfehler?

Viele Grüße.

Malkav

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1208 am: 18.10.2023 10:40 »
[...] kostet mich der Einspruch eigentlich etwas bzw. muss ich im Laufe des Verfahrens mit irgendwelchen Kosten rechnen?

Der Antrag auf amtsangemessene Besoldung und das Widerspruchsverfahren gegen dessen (zu 100% sichere) Ablehnung sind kostenfrei.

Die Klage beim VG ohne Anwalt löst Gerichtskosten von knapp 490,00 EUR aus, da der Wert für die entsprechende Feststellungsklage nach der Entscheidung des BVerwG aus diesem Jahr immer 5.000,00 EUR sind. Für die Formulierung der Klage kann ggf. die Rechtsantragsstelle des zuständigen Verwaltungsgerichts in Anspruch genommen werden. Die Schreiben einem natürlich keine Begründung, helfen jedoch bei der Formulierung eines inhaltlich zulässigen Klageantrages.

Eventuelle Anwaltsgebühren sind wohl eher Verhandlungssache, da Gegenstandswert und zu erwartender Aufwand wohl stark auseinanderfallen dürften.

MrTortoise

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1209 am: 18.10.2023 21:55 »
Ich behaupte mal, dass ich einen identischen Widerspruchsbescheid aus dem Formularbaukasten wie MisterS erhalten habe. Auf das was ich geschrieben habe wurde jedenfalls nicht eingegangen.

Ich habe weitgehend das Muster von Seite 79 verwendet, etwas ergänzt beim Abstandgebot und um Inflation. Ich habe Ende 2022 für die Jahre 2020-2022 geltend gemacht. Ich bin Single, keine Kinder. Dass mich Familienzuschlag etc. nicht betreffen, war mir schon beim Einlegen des Widerspruchs klar.

Für die Zeit vor 01.01.2020 zurückgewiesen, für die Zeit ab 01.01.2020 (wegen Gesetzesänderung) als erledigt betrachtet.
Eine Nachzahlung gibt es nicht, weil keine berücksichtigungsfähigen Kinder.

Ozymandias

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1210 am: 18.10.2023 22:29 »
Man hat das Reparaturgesetz ja mit absicht so gestaltet, dass Singles leer ausgehen.
Ob das alles so richtig ist, kann nur noch gerichtlich geklärt werden. Der Familienstand ist jedenfalls ein außerdienstlicher Faktor. Amtsangemessene Alimentation bezieht sich hingegen auf das Amt. Zahlt man diese hohen Familienzuschläge nicht, wird das Mindestabstandgebot nicht eingehalten, will man natürlich vermeiden. Deshalb hat man diesen kreativen Weg gewählt.
Man könnte ja auch einfach das Grundgehalt anheben, hier gibt es dann aber höhere Kosten und das ganze wäre auch pensionswirksam. Jedenfalls muss man sehen, ob und wo das BVerfG die Reißlinie zieht bei dem Thema gigantische Familienzuschläge anstatt Grundgehalt.

Die Gerichtskosten/RA-Kosten wären auch Werbungskosten. Der Richterbund Bayern hat glaube ich in der Vergangenheit auch ein paar gute Argumente geliefert, auf deren Homepage würde ich noch mal nachschauen, bevor man sich gegen eine Klage entscheidet.

MisterS

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1211 am: 19.10.2023 08:35 »

Zugroaster

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1212 am: 19.10.2023 08:57 »
Kann es sein, dass der "Fehler" in Landsknechts Ausführungen im Schlussabsatz liegt?

Zitat
Gleichzeitig bitte ich, bis zur Umsetzung der Entscheidung durch den für meine Be-soldung zuständigen Gesetzgeber und der Gewährung einer verfassungsrechtlich korrekten Alimentation meinen Antrag ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjäh-rung zu verzichten und mir dies entsprechend zu bestätigen.

Die Entscheidung zur Umsetzung wurde ja bereits getroffen und solange kein Aktenzeichen für eine neue Klage vorhanden ist, hat der Dienstherr auf keine weiteren Entscheidungen zu warten. Bzw. bezieht er sich dann natürlich auf die eben erst getroffene.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

derSchorsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1213 am: 20.10.2023 05:40 »
Aber wenn nicht sofort geklagt werden soll, muss der Antrag ja erst mal ruhen. Auf was soll man sich im der Begründung denn beziehen, wenn nicht auf die Urteile des Bundesverfassungsgericht?

Zugroaster

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1214 am: 20.10.2023 06:17 »
Aber wenn nicht sofort geklagt werden soll, muss der Antrag ja erst mal ruhen. Auf was soll man sich im der Begründung denn beziehen, wenn nicht auf die Urteile des Bundesverfassungsgericht?

Vielleicht täusche ich mich ja wegen mangelnder Rechtskenntnis, aber nach Ansicht des LFF wurde dem Urteil des BVerfG mit der Gesetzesänderung genüge getan. Warum sollten sie deinen Widerspruch dann ruhen lassen? Der wird halt abgelehnt, solange kein Verfahren anhängig ist dessen Urteil man abwartet. Und dieses Verfahren kannst du bei einer Ablehnung des Widerspruchs ja selbst anstoßen. Zu warten ob irgendjemand mal eines anstößt erscheint mir absurd, dann würden sich die Widersprüche ja stapeln und könnten nie entschieden werden.

Wer es besser weiß, möge mir widersprechen.